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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)- Flurbereinigungsbehörde

Gz. 2-HR-05-14-61-01-B-0002#001

Flurbereinigungsverfahren Malsfeld – K 20

Verfahrensnummer: UF 1461

Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Malsfeld – K 20

In dem Flurbereinigungsverfahren

Malsfeld – K 20, – UF 1461 –

lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) in der Fassung vom 02.02.2018 (GVBl. I S. 426) die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zum Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Malsfeld – K 20 am

Dienstag, den 06.05.2025 um 17:00 Uhr

in das Dorfgemeinschaftshaus Elfershausen, Rasenweg 19 in 34323 Malsfeld-Elfershausen,

ein.

Tagesordnung:

1.

Informationen zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens

2.

Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen zur Wahl und den Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

3.

Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG

4.

Wahl der Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3 und 5 FlurbG

In diesem Termin findet ebenfalls die Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (siehe gesonderte Öffentliche Bekanntmachung) statt.

Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1461 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.

Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder kann ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.

Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in den Flurbereinigungsgemeinden Malsfeld und Stadt Melsungen sowie den angrenzenden Gemeinden Morschen, Knüllwald, Körle und Söhrewald sowie den Städten Hessisch Lichtenau, Spangenberg, Homberg (Efze) und Felsberg öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder sind beim Amt für Bodenmanagement, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) zu erhalten.

Homberg (Efze), den 01.04.2025
(LS)
Im Auftrag
gez. Schäfer
Verfahrensleiterin