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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen
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Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 990, 93) hat die Gemeindevertretung Guxhagen am 28.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

18.258.565,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

18.998.324,00 €

mit einem Saldo von

-739.759,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

mit einem Saldo von

0,00 €

mit einem Fehlebedarf von

-739.759,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

147.057,00 €

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

1.061.150,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.259.900,00 €

mit einem Saldo von

- 7.198.750,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.192.843,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

141.150,00 €

mit einem Saldo von

7.051.693,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von

0,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.192.843,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt

festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

245 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

225 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

360 v.H.

Am 08.10.2024 hat die Gemeindevertretung die Neufassung der Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze lediglich nachrichtlich.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 28.01.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Für gegenseitig deckungsfähig werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik die Personalaufwendungen (Sachkonto 6200 bis Sachkonto 6590) aller Teilhaushalte erklärt.

Guxhagen, den 29.01.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen
gez. Schneider
Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97 a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat  — 34576 Homberg (Efze), 28.03.2025

des Schwalm-Eder-Kreises

30.2.6 – 33 d 02

Genehmigung

zur Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen

für das Haushaltsjahr 2024

Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.03.2025 (GVBl. 2025 Nr. 16), die Genehmigung

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

7.192.843,00 €

- in Worten: sieben Millionen einhundertzweiundneunzigtausendachthundertdreiundvierzig Euro –

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

2. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von

2.000.000,00 €

- in Worten: zwei Millionen Euro-

Gemäß § 102 Abs. 4 HGO

3. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von

1.500.000,00 €

- in Worten: eine Million fünfhunderttausend Euro

gemäß § 105 Abs. 2 HGO

gez.  — (Dienstsiegel)

Becker, Landrat

Der Haushalsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.04.2024 bis 18.04.2024 im Rathaus Guxhagen, zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Montag: 13.30 – 15.30

Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr

Guxhagen, 10.04.2025
gez. Schneider
Bürgermeisterin