Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 990, 93) hat die Gemeindevertretung Guxhagen am 28.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 18.258.565,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 18.998.324,00 € |
| mit einem Saldo von | -739.759,00 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 € |
| mit einem Saldo von | 0,00 € |
| mit einem Fehlebedarf von | -739.759,00 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 147.057,00 € |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.061.150,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.259.900,00 € |
| mit einem Saldo von | - 7.198.750,00 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.192.843,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 141.150,00 € |
| mit einem Saldo von | 7.051.693,00 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf von | 0,00 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.192.843,00 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt
festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 245 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 225 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 360 v.H. |
Am 08.10.2024 hat die Gemeindevertretung die Neufassung der Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze lediglich nachrichtlich.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 28.01.2025 beschlossene Stellenplan.
Für gegenseitig deckungsfähig werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik die Personalaufwendungen (Sachkonto 6200 bis Sachkonto 6590) aller Teilhaushalte erklärt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97 a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat — 34576 Homberg (Efze), 28.03.2025
des Schwalm-Eder-Kreises
30.2.6 – 33 d 02
Genehmigung
zur Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen
für das Haushaltsjahr 2024
Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.03.2025 (GVBl. 2025 Nr. 16), die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
7.192.843,00 €
- in Worten: sieben Millionen einhundertzweiundneunzigtausendachthundertdreiundvierzig Euro –
gemäß § 103 Abs. 2 HGO,
2. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von
2.000.000,00 €
- in Worten: zwei Millionen Euro-
Gemäß § 102 Abs. 4 HGO
3. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von
1.500.000,00 €
- in Worten: eine Million fünfhunderttausend Euro
gemäß § 105 Abs. 2 HGO
gez. — (Dienstsiegel)
Becker, Landrat
Der Haushalsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.04.2024 bis 18.04.2024 im Rathaus Guxhagen, zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Montag: 13.30 – 15.30
Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr