Jeden Samstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und ab 16. April 2025 auch jeden Mittwoch in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr können auf dem
Zwischenlagerplatz in der Gemarkung Ellenberg
Schnittgut mehrjähriger Gehölzpflanzen (Baum- und Strauchschnitt, mit Laub oder Nadeln), Grün- und Staudenschnitt, Rasenschnitt, Hecken- und Blumenschnitt, Mähgut, krautiger Grasschnitt, Pflanzenabfälle mit Anhaftungen von Erde, Gemüseabfälle aus Haus- und Kleingärten abgegeben werden.
Äste sollten nicht dicker als armstark sein. Die Schnittlänge darf 1 m nicht überschreiten.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Annahme der vorgenannten Abfälle nur gegen Vorlage der gelben Berechtigungskarte erfolgen kann. Sie ist auf Verlangen vorzuzeigen bzw. am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
Die Gebühr beträgt:
| für die Anlieferung von Kleinmengen bis max. 0,5 cbm | 4,00 € |
| für die Anlieferung von Kleinmengen bis max. 1,0 cbm | 6,00 € |
| für jeden weiteren angefangenen Kubikmeter | 6,00 € |
Bitte beachten Sie die zu trennenden Abfallfraktionen und folgen den angebrachten Hinweistafeln.
Zur Fraktion 1 gehört: Gehölzschnitt (ab Daumendicke) auch mit Laub und Nadeln, Stammholz (bis 70 cm Umfang).
Zur Fraktion 2 gehört: Heckenschnitt, Stauden- und Krautschnitt, Grünabfälle mit Erdanhaftungen, gemischte Grünabfälle, Wurzeln mit Stammdurchmesser kleiner als 20 cm
Zur Fraktion 3 gehört: Rasenschnitt, Laub, Obstabfälle, Gemüseabfälle, Heu/Stroh
in Kleinmengen, Rindenabfälle, Moos