Der mit Wahlvorschlag der CDU für die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle gewählte Bewerber
hat sein Mandat nicht angenommen. Gemäß § 34 KWG (Kommunalwahlgesetz) stelle ich fest, dass als nächster Wahlbewerber aus dem Wahlvorschlag der CDU m die Gemeindevertretung nachrückt:
Der mit Wahlvorschlag der SPD für die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle gewählte Bewerber
Herr Volker Blumenstein hat sein Mandat nicht angenommen. Gemäß § 34 KWG (Kommunalwahlgesetz) stelle ich fest, dass als nächster Wahlbewerber aus dem Wahlvorschlag der SPD in die Gemeindevertretung nachrückt:
Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 55 Abs. 1 KWO (Kommunalwahlordnung) in Verbindung mit § 25 KWG (Kommunalwahlgesetz) binnen einer Frist von 2 Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.
Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Wahlbewerbern in der Gemeindevertretung.