Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 21.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst,
| a) | Gemeindevertretung |
| aa) Einsprüche: | |
| Gegen die Wahl zur Gemeindevertretung wurden innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erhoben, insofern ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich. | |
| ab) Gültigkeit: | |
| Die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen am 15.03.2026 wird gem. § 57 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt. | |
| b) | Ortsbeiräte Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode: |
| ba) Einsprüche: | |
| Gegen die Wahlen zu den Ortsbeiräten Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode wurden innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erhoben, insofern ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich. | |
| bb) Gültigkeit: | |
| Die Wahlen zu den Ortsbeiräten Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau, Guxhagen und Wollrode am 15.03.2026 werden gem. § 57 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt. |
Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gegeben.