Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle am 29. Januar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.423.771 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.272.358 EUR |
| mit einem Saldo von | 151.413 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 34.350 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 34.350 EUR |
| ausgeglichen / mit einem Überschuss(+) / Fehlbedarf (-) von | 185.763 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 484.545 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.216.970 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.679.700 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.462.730 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.462.730 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 468.500 EUR |
| mit einem Saldo von | 994.230 EUR |
| ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von | 16.045 EUR |
| festgesetzt. | |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
1.462.730 EUR
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 600 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 600 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Jeder Teilhaushalt eines Produktbereiches bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62, 63, 640 – 643, 647 – 649, 65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644 – 646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
| Der Gemeindevorstand |
| gez. Gerhold |
Körle, 30. Januar 2024 | Gerhold, Bürgermeister |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. Mai 2024 bis 22. Mai 2024 im Rathaus Körle, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, Zimmer 1.03, nach telefonischer Absprache (Tel: 05665/9498-0), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag, Dienstag, Donnertag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie |
| 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Körle, 02. Mai 2024 | Der Gemeindevorstand |
| gez. Gerhold |
| Gerhold, Bürgermeister |