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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen Körle
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Amtliche Bekanntmachungen Körle

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle am 29. Januar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

8.423.771 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

8.272.358 EUR

mit einem Saldo von

151.413 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

34.350 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

34.350 EUR

ausgeglichen / mit einem Überschuss(+) /

Fehlbedarf (-) von

185.763 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

484.545 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.216.970 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.679.700 EUR

mit einem Saldo von

-1.462.730 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.462.730 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

468.500 EUR

mit einem Saldo von

994.230 EUR

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von

16.045 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

1.462.730 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

600 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

600 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Jeder Teilhaushalt eines Produktbereiches bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62, 63, 640 – 643, 647 – 649, 65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644 – 646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Der Gemeindevorstand

gez. Gerhold
Körle, 30. Januar 2024
Gerhold, Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. Mai 2024 bis 22. Mai 2024 im Rathaus Körle, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, Zimmer 1.03, nach telefonischer Absprache (Tel: 05665/9498-0), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag, Donnertag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mittwoch

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Körle, 02. Mai 2024
Der Gemeindevorstand

gez. Gerhold

Gerhold, Bürgermeister