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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen Körle
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Amtliche Bekanntmachungen Körle

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle am 10. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

ausgeglichen / mit einem Überschuss(+) / Fehlbedarf (-) von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

602.940 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

600 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

400 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Diese Angaben haben lediglich deklaratorische Bedeutung, da die Festlegung der Hebesätze im Rahmen einer gesonderten Satzung (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer –Hebesatzung-) bereits erfolgte. Beschluss durch die Gemeindevertretung am 18.11.2024. Bekanntmachung am 28.11.2024.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Jeder Teilhaushalt eines Produktbereiches bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62, 63, 640 – 643, 647 – 649, 65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse

644 – 646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Der Gemeindevorstand
gez. Gerhold
Körle, 11. Februar 2025
Gerhold, Bürgermeister

Die Vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19. Mai 2025 bis 27. Mai 2025 im Rathaus Körle, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, Zimmer 1.03, nach telefonischer Absprache (Tel: 05665/9498-0), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag, Donnerstag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mittwoch

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Haushaltsplan ist im Internet unter www.koerle.de veröffentlicht.

Körle, 15. Mai 2025
Der Gemeindevorstand
gez. Gerhold
Gerhold, Bürgermeister