Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle am 10. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.651.764 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.536.773 EUR |
| mit einem Saldo von | 114.990 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.550 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 15.550 EUR |
| ausgeglichen / mit einem Überschuss(+) / Fehlbedarf (-) von | 130.540 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 559.425 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 607.660 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.210.600 EUR |
| mit einem Saldo von | -602.940 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 602.940 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 463.500 EUR |
| mit einem Saldo von | 139.440 EUR |
| ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von | 95.925 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
602.940 EUR
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 600 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
Diese Angaben haben lediglich deklaratorische Bedeutung, da die Festlegung der Hebesätze im Rahmen einer gesonderten Satzung (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer –Hebesatzung-) bereits erfolgte. Beschluss durch die Gemeindevertretung am 18.11.2024. Bekanntmachung am 28.11.2024.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Jeder Teilhaushalt eines Produktbereiches bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62, 63, 640 – 643, 647 – 649, 65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse
644 – 646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Körle, 11. Februar 2025 | Gerhold, Bürgermeister |
Die Vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19. Mai 2025 bis 27. Mai 2025 im Rathaus Körle, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, Zimmer 1.03, nach telefonischer Absprache (Tel: 05665/9498-0), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag, Dienstag, Donnerstag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie |
| 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Der Haushaltsplan ist im Internet unter www.koerle.de veröffentlicht.