Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:
SPD-Fraktion: Hans-Georg Albert, Klara Brandenstein, Manuel Brandenstein, Oliver Brandenstein, Heidi Carstens, Bernhard Freitag, Ralf Kauffeld, Axel Kroll, Angela Merz-Gintschel, Anne-Katrin Sälzer, Stefan Walter
GL-FWG-Fraktion: Frank Döring, Dirk Fehr, André Jödick, Karina Köcher-Reuße, Klaus Martin Reinbold, Thorsten Siebert, Susanne Steinhagen
CDU-Fraktion: Jens Döring, Lucas Ebert, Dominik Leyh, Bernhard Rupieper
Bündnis 90/ Die Grüne Fraktion: Jürgen Gintschel, Ulrike Grimmell-Kühl, Manfred Hollstein
FREIE WÄHLER: Thomas Fuchs
Entschuldigt fehlen die Gemeindevertreter: Ulrike Friedrich, Rolf Ganz, Reiner Manns, Alexandra Ried, Karin Wienecke
2. von dem Gemeindevorstand: Susanne Schneider, Bürgermeisterin, Bernd Hohlbein, Erster Beigeordneter, Ulrich Brandenstein, Andrea Löw-Neumann, Marcus Mauermann (ab 19:17 Uhr), Claudia Rott, Ulrich Wiegand
Entschuldigt fehlen von dem Gemeindevorstand: Thomas Bahlke
Schriftführer: Luca Ibanek
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Ralf Kauffeld eröffnet die Sitzung um 19:01 Uhr und stellt fest, dass zu der Sitzung mit Ladung vom 03.06.2026 fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Zu Beginn der Sitzung sind 26 Gemeindevertreter anwesend.
| 1. | Mitteilungen, |
| a) des Vorsitzenden, |
| b) des Gemeindevorstandes, |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des § 4 des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 (VL-38/2026) |
| 3. | Beteiligungsbericht für das Jahr 2025 gemäß § 123 a HG (VL-39/2026) |
| 4. | Kenntnisnahme der Haushaltsüberschreitungen gem. § 100 HGO für die Jahre 2021 und 2022 (VL-23/2026) |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung von Arbeiten an den Sektionaltoren und Alu-Türen beim Bauvorhaben Generalsanierung Rathaus und Feuerwehr (VL-27/2026) |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung von Trockenbauarbeiten Sanierung, Bestand beim Bauvorhaben Generalsanierung Rathaus und Feuerwehr Guxhagen (VL-26/2026) |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung von Innenputzarbeiten Sanierung, Bestand beim Bauvorhaben Generalsanierung Rathaus und Feuerwehr Guxhagen (VL-25/2026) |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung von Rohbauarbeiten beim Bauvorhaben Generalsanierung Rathaus und Feuerwehr Guxhagen (VL-24/2026) |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über, die vorgebrachten Anregungen aus der gem. § 3 (2) BauGB durchgeführten Offenlegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB., die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, im Ortsteil Grebenau (VL-48/2026) |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über, a) die vorgebrachten Anregungen aus der gem. § 3 (2) BauGB durchgeführten Offenlegung sowie, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB., b) den Bebauungsplan Nr. 6 „Auf der Junkerseite“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB, im Ortsteil Grebenau (VL-51/2026) |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“, Gemarkung Guxhagen (VL-32/2026) |
| 12. | Bürgernahe Kommunalpolitik, Antrag der SPD Fraktion (6/2026) |
| 13. | Spiel- und Bewegungsfläche für Hunde, Antrag der SPD-Fraktion (5/2026) |
a) des Vorsitzenden
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung bedankt sich bei allen, die ihm im Nachgang zu seiner Wahl gratuliert haben und stellt die Aufgaben eines Gemeindevertretungsvorsitzenden nach den Regelungen der HGO, §§ 57; 58 vor. Wichtig ist ihm bei der Ausführung seines Amtes eine konstruktive parlamentarische Zusammenarbeit auf der Basis der demokratischen Konstitution unserer staatlichen Ordnung. Für die gemeinsame Zusammenarbeit der neu gewählten Gemeindevertretung wünscht er sich gegenseitigen Respekt und Toleranz, auch bei unterschiedlicher Meinungsbildung.
Der Vorsitzende wirbt darum, insbesondere für die neu gewählten Gemeindevertreter/innen, sich rege an den angebotenen Schulungen zur Arbeit der Gemeindevertretung (unter anderem Haushaltsrecht, Baurecht) zu beteiligen und über die ausgelegten Listen Schulungen zu buchen.
Der Beigeordnete Marcus Mauermann nimmt ab 19:17 Uhr an der Sitzung teil.
b) des Gemeindevorstandes
Haushaltssituation Gemeinde Guxhagen
Mit Beschluss vom 03.03.2026 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen den Haushalt 2026 verabschiedet. Dieser wurde der Kommunalaufsicht zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Dabei wurde ausdrücklich auf die in diesem Planjahr besondere finanzielle Situation hingewiesen. Wie bekannt, ist der Ergebnishaushalt zwar ausgeglichen, aber der Finanzhaushalt weist ein erhebliches Defizit auf. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber nicht um ein strukturelles Problem, sondern es ist zurückzuführen auf hohe Umlageverpflichtungen, niedrigere Gewerbesteuereinnahmen und erhebliche Investitionen, die die Gemeinde tätigt.
Der nicht ausgeglichene Haushalt führte dazu, dass das Einvernehmen des Regierungspräsidiums zur Haushaltsgenehmigung herzustellen ist. Das Regierungspräsidium prüft bei defizitären Haushalten, ob die Hebesätze der betroffenen Kommune unter den jeweiligen Nivellierungshebesätzen liegen. Ist dies der Fall, fordert das Regierungspräsidium grundsätzlich die betroffene Kommune auf, die entsprechenden Hebesätze auf die Höhe des Nivellierungshebesatzes anzuheben.
Daher wurde zunächst gefordert, den Hebesatz der Grundsteuer B von 225 v. H. auf 320 v. H. und den Hebesatz der Gewerbesteuer von 360 v. H. auf 381 v. H. rückwirkend zum 01.01.2026 auf den jeweiligen Nivellierungshebesatz anzupassen. Um dies zunächst abzuwenden, intervenierte die Gemeinde Guxhagen und verwies insbesondere nochmals auf die Regelungen des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes. Danach kann auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichtet werden, wenn der Haushaltsausgleich
innerhalb von zwei Jahren erreicht wird. Diese Voraussetzung ist in Guxhagen erfüllt. Die geforderte Anhebung der Hebesätze nimmt dabei nach Erklärung der Bürgermeisterin faktisch Maßnahmen vorweg, die typischerweise Bestandteil eines Haushaltssicherungskonzeptes sind, obwohl ein solches gerade nicht erforderlich ist. Wenn kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich ist, dürfen auch nicht faktisch dessen schärfste Maßnahmen, wie Steuererhöhungen, vorgezogen werden.
Im Rahmen eines daraufhin folgenden Gespräches mit Regierungspräsident, Landrat, Bürgermeisterin und den jeweiligen Finanzverantwortlichen der Behörden konnten zwei mögliche Wege zur Genehmigung des Haushalts erörtert werden.
Zum einen die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2027 beziehungsweise eine stufenweise Anpassung über einen Zeitraum von zwei Jahren. Zum anderen die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass die rechnerische Ausgleichslücke im Finanzhaushalt durch vorhandene Finanzierungsmöglichkeiten geschlossen werden kann.
In den anschließenden Abstimmungen zwischen Verwaltung, Kommunalaufsicht und den zuständigen Finanzverantwortlichen wurde geprüft, ob hierfür noch Kreditermächtigungen aus Vorjahren zur Verfügung stehen.
Die Prüfung hat ergeben, dass aus der Haushaltssatzung 2024 noch eine ausreichende Kreditermächtigung vorhanden ist, um die bestehende Finanzierungslücke zu schließen. Dabei können auch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer sowie Kreditaufnahmen in diesem Jahr aufgrund der Ermächtigung aus 2025 einkalkuliert werden, sodass die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1,65 Mio. Euro aufgrund der Ermächtigung der Haushaltssatzung 2024 ausreichend ist und nach jetzigem Planungsstand auch in Anspruch genommen wird.
Mit dieser Vorgehensweise kann die Gemeinde Guxhagen die Möglichkeit nutzen und einen ausgeglichenen Finanzhaushalt nachweisen.
Der Gemeindevorstand hat daher in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden beschlossen, diesen Weg weiterzuverfolgen, sodass eine Haushaltsgenehmigung ohne die Erhöhung der Hebesätze erreicht werden kann.
Dies bedeutet zunächst, dass weder die Bürgerinnen und Bürger noch die örtlichen Gewerbebetriebe durch zusätzliche Steuererhöhungen belastet werden. Gleichzeitig bleibt die Gemeinde handlungsfähig und erhält die notwendige Planungssicherheit für die Umsetzung der laufenden Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen.
Nichtsdestotrotz ist die ursprüngliche Auflage des Regierungspräsidiums, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf den Nivellierungshebesatz anzupassen, ein Thema, welches in den gemeindlichen Gremien Beratungsgegenstand sein sollte.
Die Bürgermeisterin bedankt sich abschließend bei der Kommunalaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises sowie dem Regierungspräsidium Kassel für die konstruktiven und lösungsorientierten Gespräche, die letztlich dazu beigetragen haben, einen tragfähigen Weg zur Haushaltsgenehmigung zu finden.
Der Jahresabschluss 2024 wird (erneut) gem. § 112 HGO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Ordentliches Ergebnis: 1.003.364,32 €
Außerordentliches Ergebnis: 40.872,12 €
Jahresergebnis: 1.044.236,44 €
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: -968.221,43 €
Saldo aus Investitionstätigkeit: -1.634.339,42 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit: -440.018,46 €
Vermögensrechnung:
Aktiva: 34.470.915,78 €
Passiva: 34.470.915,78 €
Funkwasserzähler
Die Vorbereitungen zur Einführung der Funkwasserzähler in der Gemeinde Guxhagen sind weitgehend abgeschlossen. Die Umstellung beginnt planmäßig nach den Sommerferien ab dem 10. August 2026. Im ersten Schritt werden rund 900 Wasserzähler ausgetauscht; die weiteren Wechsel erfolgen im Jahr 2027.
Zur Information der Bürgerinnen und Bürger wird in der kommenden Woche eine ausführliche Bürgerinformation veröffentlicht und verteilt. Darin werden die Vorteile der neuen Zählertechnik, Fragen zum Datenschutz, der Ablauf des Austauschs sowie die Terminvergabe durch die beauftragte Firma erläutert.
Der Gemeindevorstand wird die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte und den Beginn der Arbeiten fortlaufend informieren.
Kommunale Wärmeplanung
Die Bauverwaltung bereitet derzeit die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kommunalen Wärmeplanung vor. Hierzu werden zunächst die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen zusammengestellt und bewertet.
Ziel ist es, den politischen Gremien im Laufe dieses Jahres eine Entscheidungsgrundlage vorzulegen, damit die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2027 eingeplant und die weiteren Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können.
Die Gemeinde erfüllt damit ihre gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung bis spätestens Juni 2028.
Wirtschaftswegekonzept
Im Zusammenhang mit dem Beschluss der Gemeindevertretung zur Sanierung und strategischen Weiterentwicklung der Wirtschaftswegeinfrastruktur ist die Bauverwaltung in die erste Vorprüfung gegangen. Nun sollen zunächst Gespräche mit dem Landschaftspflegeverband geführt werden, in welchem Umfang die Erstellung des geforderten Konzeptes allein durch die Verwaltung möglich ist und welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten denkbar sind.
Nach derzeitigem Stand ist es auch hier beabsichtigt, im Laufe dieses Jahres den politischen Gremien eine Entscheidungsgrundlage vorzulegen, mit welchen Maßnahmen und finanziellen Mitteln die Thematik verwaltungsseitig abgearbeitet werden soll.
Chlorgasalarm im Freibad
Nachdem am Montagabend gegen 23:00 Uhr im Freibad Guxhagen der Chlorgasalarm ausgelöst wurde, rückten die zuständigen Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei umgehend zum Freibad aus. Entsprechend der geltenden Sicherheitsvorschriften wurde der Bereich kontrolliert und die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Um die Ursache der Alarmierung zweifelsfrei klären zu können und die Betriebssicherheit der Anlage umfassend zu überprüfen, blieb das Freibad Guxhagen am Dienstag, den 16.06.2026, vorsorglich für den Badebetrieb geschlossen.
Im Laufe des Tages wurde die gesamte Chlorgasanlage durch eine spezialisierte Fachfirma eingehend untersucht. Dabei erfolgte eine umfassende Überprüfung sämtlicher Sensoren, Gaswarngeräte, Chlorgasflaschen, Ventile sowie aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen und technischen Komponenten.
Die Untersuchungen ergaben, dass kein tatsächlicher Austritt von Chlorgas vorlag. Ursache für die Alarmierung war ein Defekt an einem Sensor im Chlorgaslagerraum, der fälschlicherweise einen stark erhöhten Chlorgaswert meldete und dadurch die Alarmkette auslöste. Nach Angaben der Fachfirma befanden sich alle übrigen Anlagenteile in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand.
Auch wenn sich der Alarm letztlich als Folge eines technischen Defekts herausstellte, hat der Vorfall gezeigt, dass die installierten Sicherheits- und Alarmierungssysteme zuverlässig funktionieren und im Ernstfall eine schnelle Reaktion gewährleisten. Aufgrund des defekten Sensors musste von einem Chlorgasaustritt seitens der Einsatzkräfte ausgegangen werden.
Nach Abschluss aller Prüfungen und der Bestätigung der uneingeschränkten Betriebssicherheit durch die Fachfirma steht einer Wiederaufnahme des Badebetriebs am morgigen Mittwoch nichts entgegen.
Die Bürgermeisterin bedankt sich anschließend nochmals ausdrücklich bei allen beteiligten Einsatzkräften der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, der Polizei und bei allen weiteren Helfern für ihren schnellen, professionellen und besonnenen Einsatz.
Eichenprozessionsspinner
Die Bürgermeisterin informiert über die aktuelle Entwicklung beim Eichenprozessionsspinner im Gemeindegebiet. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie einer Fachfirma ist festzustellen, dass die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners derzeit kein lokales Phänomen darstellt, sondern in zahlreichen Kommunen sowie bundesweit zunimmt.
Die Fachbehörden empfehlen, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen insbesondere auf stark frequentierte Bereiche zu konzentrieren. Hierzu zählen Kindergärten, Spielplätze, öffentliche Einrichtungen, Sportanlagen, Geh- und Radwege sowie sonstige Bereiche mit erhöhtem Publikumsverkehr. Eine flächendeckende Bekämpfung sämtlicher befallener Eichenbestände im Gemeindegebiet ist hingegen weder dauerhaft noch wirtschaftlich umsetzbar.
Im Gemeindegebiet wurden zwischenzeitlich weitere Befallsstellen festgestellt. Entlang des Radweges 1 wurden vorsorglich Warnschilder aufgestellt. Mittlerweile liegen dort auch konkrete Feststellungen vor. Darüber hinaus wurde ein Befall im Bereich zwischen Freibad und Bahnlinie festgestellt. Auf Empfehlung der Fachfirma wurde dieser Bereich auf einer Länge von rund 100 Metern abgesperrt, da sich die gesundheitsgefährdenden Brennhaare des Eichenprozessionsspinners je nach Witterungs- und Windverhältnissen auch über den unmittelbaren Baumstandort hinaus verbreiten können.
Für einen besonders betroffenen Baum wurde bereits die fachgerechte Entfernung der Nester durch eine Fachfirma beauftragt. Weitere Maßnahmen werden fortlaufend geprüft und entsprechend der Gefährdungslage umgesetzt.
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass derzeit grundsätzlich eine erhöhte Vorsicht in bewaldeten Bereichen mit Eichenbeständen geboten ist. Insbesondere bekannte Befallsbereiche sollten nach Möglichkeit gemieden und Warnhinweise beachtet werden. Die Bevölkerung wird weiterhin gebeten, mögliche Befallsstellen im öffentlichen Bereich an die Gemeindeverwaltung zu melden, damit diese überprüft und gegebenenfalls weitere Maßnahmen eingeleitet werden können.
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass neben den aktuellen Sicherungs- und Bekämpfungsmaßnahmen auch langfristige und naturnahe Ansätze betrachtet werden. Hierzu zählt insbesondere das Anbringen von Meisenkästen. Kohl- und Blaumeisen gehören zu den natürlichen Feinden des Eichenprozessionsspinners und verfüttern die Raupen insbesondere während der Brutzeit an ihre Jungvögel. Durch die Förderung dieser Vogelarten kann langfristig ein Beitrag zur natürlichen Eindämmung des Eichenprozessionsspinners geleistet werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Der in § 4 des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 festgelegte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird von 1.500.000,00 auf 3.100.000,00 € erhöht.
Abstimmungsergebnis
26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Gemeinde Guxhagen verfügt über keine Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts im Sinne des § 123 a HGO. Ein Beteiligungsbericht für das Jahr 2025 nach § 123 a HGO wird daher nicht erstellt.“
Abstimmungsergebnis
26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Beschlussvorlage zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss:
a.) 2021
Die in der Anlage unter 5.3 ff. aufgelisteten zahlungswirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen des Jahres 2021 mit 295.549,83 EUR in der Ergebnisrechnung und 158.738,91 € in der Finanzrechnung, mithin 454.288,74 € werden gemäß § 100 HGO zur Kenntnis genommen.
b.) 2022
Die in der Anlage unter 5.3 ff. aufgelisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen des Jahres 2022 mit 49.324,38 EUR in der Ergebnisrechnung und 727,82 EUR in der Finanzrechnung, mithin 50.052,20 EUR werden gemäß § 100 HGO zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Die Gemeindevertretung nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Auftrag für die Arbeiten an den Sektionaltoren und Alu-Türen beim Bauvorhaben Generalsanierung Rathaus und Feuerwehr Guxhagen wird an Fa. Wollenhaupt aus Kaufungen zu einem Gesamtpreis von 71.681,10 € brutto vergeben.
Die angebotenen Preise sind auskömmlich kalkuliert.
Der Auftrag wird gemäß Vergabeempfehlung (siehe Anlage) vergeben.
Abstimmungsergebnis
26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Auftrag für Trockenbauarbeiten beim Bauvorhaben Generalsanierung Rathaus Guxhagen wird an Fa. GS Montage aus Homberg zu einem Gesamtpreis von 25.007,02 € brutto vergeben.
Die angebotenen Preise sind auskömmlich kalkuliert.
Der Auftrag wird gemäß Vergabeempfehlung (siehe Anlage) vergeben.
Abstimmungsergebnis
26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Auftrag für Innenputzarbeiten im Rahmen der Sanierung im Bestand beim Bauvorhaben Generalsanierung Rathaus Guxhagen wird an Fa. Emanuel Ziehe GmbH aus Kassel zu einem Gesamtpreis von 22.182,20 € brutto vergeben.
Die angebotenen Preise sind auskömmlich kalkuliert.
Der Auftrag wird gemäß Vergabeempfehlung (siehe Anlage) vergeben.
Abstimmungsergebnis
26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Auftrag für Rohbauarbeiten beim Bauvorhaben Generalsanierung Rathaus Guxhagen wird an Fa. PlanBau aus 37351 Kreuzebra zu einem Gesamtpreis von 596.207,91 € brutto vergeben.
Die angebotenen Preise sind auskömmlich kalkuliert.
Der Auftrag wird gemäß Vergabeempfehlung (siehe Anlage) vergeben.
Abstimmungsergebnis
26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
zu a) Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen aus den Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.
Die Gemeindevertretung nimmt die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und fasst zu den vorgebrachten Anregungen die in der dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Auswertung der Stellungnahmen vorgeschlagenen Beschlüsse.
Anlage 1 (Auswertung der Stellungnahmen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
zu b) Änderungsbeschluss
Unter Berücksichtigung der Entscheidungen zu Teilpunkt a) beschließt die Gemeindevertretung die 12. Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 2).
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB die 12. Änderungsplanung zur Genehmigung dem Regierungspräsidium Kassel vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Zu a) 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Zu b) 20 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, der Beschlussvorlage zu a) und b) zuzustimmen.
Beschluss:
zu a) Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen aus den Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.
Die Gemeindevertretung nimmt die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und fasst zu den vorgebrachten Anregungen die in der dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Auswertung der Stellungnahmen vorgeschlagenen Beschlüsse.
Anlage 3 (Auswertung der Stellungnahmen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
zu b) Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 6 „Auf der Junkerseite“ wird in der Fassung der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Zu a) 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Zu b) 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, der Beschlussvorlage zu a) und b) zuzustimmen.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“, Gemarkung Guxhagen, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 13a BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Da der Bebauungsplan der Nachverdichtung und Innenentwicklung dient, wendet die Gemeinde das Verfahren gem. § 13a BauGB an, wonach der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird.
Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Ebenso wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Änderungsbereich (siehe Anlage 1) befindet sich in Guxhagen und umfasst eine ca. 1,3 ha große Teilfläche des in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 22 liegenden Flurstücks 11/36.
b) Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Die Wiesenstücke / Baumgarten“ (Anlage 2), Gemarkung Guxhagen, und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB.
Die Kosten für die Umsetzung der Änderung des Bebauungsplanes sind durch den Vorhabenträger zu zahlen.
Abstimmungsergebnis
Zu a) 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Zu b) 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Sitzungen der Gemeindevertretung und die Ausschusssitzungen wechselweise in allen Ortsteilen durchzuführen.
Das Ergebnis der Prüfung ist im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
14 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
Gemeindevertreter Dominik Leyh schlägt vor, den Antrag anstatt in den Bau- und Umweltausschuss in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen und möchte den Antrag konkretisieren.
Gemeindevertreter Oliver Brandenstein macht den Vorschlag, den ersten Satz wie folgt zu ändern:
„Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand zu prüfen, welche Voraussetzungen erforderlich sind, eine solche Fläche für Hunde einzurichten.“
und schlägt vor, den Antrag anstatt in den Bau- und Umweltausschuss in den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss zu verweisen.
Die Gemeindevertretung einigt sich auf folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand zu prüfen, welche Voraussetzungen erforderlich sind, eine solche Fläche für Hunde einzurichten.
Mögliche Flächen und eine Kostenaufstellung für die Einrichtung und Unterhaltung sind zu ermitteln.
Weiterhin ist zu prüfen, ob es in der näheren Region bereits Kommunen gibt, die eine solche Fläche eingerichtet haben und welche Erfahrungen mit solchen Flächen gemacht wurden.
Das Ergebnis der Prüfung ist im Sozial-, Kultur- und Sportausschuss vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 20:39 Uhr. Die nächste Sitzung findet am 25.08.2026 statt, Anträge und Anfragen können bis zum 11.08.2026 eingereicht werden.