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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 27/2024
Vereine und Verbände
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NABU Körle

Leichter gesagt als getan – vor allem wenn man allergisch auf Wespenstiche reagiert. Und lästig sind sie allemal, besonders am Esstisch. Uns ärgern meist die Gemeine oder die Gewöhnliche Wespe. Sie stechen, sobald sie sich bedroht fühlen, daher sind schnelle Bewegungen oder Anpusten nicht ratsam.

Vorbeugen:

Wer im Sommer draußen isst, kennt die Horden von Wespen, die sich über Kuchen oder Fleisch auf dem Tisch hermachen. Die Proteine und Kohlenhydrate brauchen sie für ihre Nester. Heinrich Kirschner, NABU-Mitglied, Imker und Vogelschutzbeauftragter in Körle, sagt: „Wenn die erste Wespe kommt, sollte man sie nicht ins heimische Nest fliegen lassen. Im Zweifeslfall kann man für kurze Zeit ein Glas darüberstülpen“. Von der Idee, den Wespen zur Ablenkung einen eigenen Teller hinzustellen, hält er nichts. „Es ist ziemlich schwierig, der Wespe beizubringen, nur an den eigenen Teller zu gehen“.

In den vergangenen Jahren wurden Wespenfallen immer beliebter, die mit Saft oder Bier gefüllt werden. Eindämmen lässt sich die Plage jedoch nicht: In einem Nest leben bis zu 10.000 Tiere. Zudem werden auch andere Insekten angelockt, was gegen das Bundesnaurschutzgesetz verstößt.

Am Haus:

Problematisch kann ein Wespennest am Haus sein. Als Faustregel gilt: Wenn man zwei Meter Abstand hält, das Nest nicht erschüttert oder die Flugbahn stört, fühlen sich Wespen nicht bedroht. Nach den ersten Frostnächten im Herbst gehen sie sowieso ein. Ein gut zugängliches Nest kann dann gefahrlos entfernt werden. Es empfiehlt sich, das Einflugloch gut zu säuben und wespendicht zu verschließen, da sich Wespen am Geruch orientieren. Wohnungssuchende Königinnen könnten sonst im nächsten Jahr wieder an die Stelle kommen. Haben sich die Wespen jedoch an einer ungünstigen Stelle angesiedelt, sollten Sie sich von Fachleuten beraten lassen. Manchmal ist es sogar möglich, ein Nest schonend umzusiedeln, anstatt es gleich dem Schädlingsbekämpfer zu überlassen.

Hornissen sind besonders geschützt:

Für den gesunden Menschen stellt ein Hornissenstich keine besondere Gefahr dar, ihr Gift ist nicht schlimmer als Bienen oder Wespengift – der Stich ist aber schmerzhafter. Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Werden Nester ohne Genehmigung zerstört oder umgesiedelt, drohen hohe Bußgelder. Ist die Umsiedlung oder Beseitigung eines Hornissennestes notwendig, muss bei der Stadt oder Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Qualifizierte Personen führen diese Maßnahmen dann durch.

Einladung zur NABU-Monatsversammlung

Die nächste öffentliche Monatsversammlung findet am Dienstag, den 9. Juli, um 19:30 Uhr im Gasthaus „Zur Krone“ in Körle statt. Wer Lust und Appetit hat, kommt bereits um 18:00 Uhr zum Essen. Gäste sind herzlich willkommen.