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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen
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Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung Guxhagen am 03.03.2026 und am 16.06.2026 (Änderung des § 4) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.886.750,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.380.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.100.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

245 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

225 v. H.

2. Gewerbesteuer auf

360 v. H.

Am 08.10.2024 hat die Gemeindevertretung die Neufassung der Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze lediglich nachrichtlich.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 24.02.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Für gegenseitig deckungsfähig werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik die Personalaufwendungen (Sachkonto 6201000 bis Sachkonto 6590000) aller Teilhaushalte erklärt.

Guxhagen, den 17.06.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen
gez. Schneider, Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97 a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat  — 34576 Homberg (Efze), 22.06.2026

des Schwalm-Eder-Kreises

30.2.6 – 33 d 02

Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haushaltsjahr 2026

Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), die Genehmigung

1. zur Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Guxhagen.

2. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

6.886.750,00 €

- in Worten: sechs Millionen achthundertsechsundachtzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro -

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

3. zur Aufnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von

2.380.000,00 €

- in Worten: zwei Millionen dreihundertachtzigtausend Euro -

gemäß § 102 Abs. 4 HGO

4. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von

3.100.000,00 €

- in Worten: drei Millionen einhunderttausend Euro -

gemäß § 105 Abs. 2 HGO

(Dienstsiegel)
gez. Becker, Landrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.07.2026 bis 09.07.2026 im Rathaus Guxhagen, zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag – Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Montag:

13:30 – 15.30

Donnerstag:

14:00 – 17:30 Uhr

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird zudem auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen veröffentlicht.

Guxhagen, 24.06.2026
gez. Schneider
Bürgermeisterin