Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung Guxhagen am 03.03.2026 und am 16.06.2026 (Änderung des § 4) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.673.002,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 19.374.418,00 € |
| mit einem Saldo von | -4.701.416,00 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 € |
| mit einem Saldo von | 0,00 € |
| mit einem Fehlbedarf von | -4.701.416,00 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -3.984.360,00 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.108.950,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.495.700,00 € |
| mit einem Saldo von | -7.386.750,00 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.886.750,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 143.150,00 € |
| mit einem Saldo von | 6.743.600,00 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf von | 4.627.510,00 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.886.750,00 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.380.000,00 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.100.000,00 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 245 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 225 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 360 v. H. |
Am 08.10.2024 hat die Gemeindevertretung die Neufassung der Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze lediglich nachrichtlich.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 24.02.2026 beschlossene Stellenplan.
Für gegenseitig deckungsfähig werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik die Personalaufwendungen (Sachkonto 6201000 bis Sachkonto 6590000) aller Teilhaushalte erklärt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97 a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
des Schwalm-Eder-Kreises
30.2.6 – 33 d 02
Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), die Genehmigung
1. zur Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Guxhagen.
2. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Guxhagen für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
6.886.750,00 €
- in Worten: sechs Millionen achthundertsechsundachtzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro -
gemäß § 103 Abs. 2 HGO,
3. zur Aufnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von
2.380.000,00 €
- in Worten: zwei Millionen dreihundertachtzigtausend Euro -
gemäß § 102 Abs. 4 HGO
4. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von
3.100.000,00 €
- in Worten: drei Millionen einhunderttausend Euro -
gemäß § 105 Abs. 2 HGO
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.07.2026 bis 09.07.2026 im Rathaus Guxhagen, zum Ehrenhain 2, Zimmer 104, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag – Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Montag: | 13:30 – 15.30 |
| Donnerstag: | 14:00 – 17:30 Uhr |
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird zudem auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen veröffentlicht.