Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:
1. als stimmberechtigte Gemeindevertreter/innen:
SPD-Fraktion:
Hans-Georg Albert, Manuel Brandenstein, Oliver Brandenstein, Heidi Carstens, Falk Edelmann, Bernhard Freitag, Rolf Ganz, Kornelia Hildebrandt, Ralf Kauffeld, Reiner Kramm, Reiner Manns, Angela Merz-Gintschel, Konrad J. Rysiewski
GL-FWG-Fraktion:
Klaus Döring, Dirk Fehr, Ulrich Manthei, Klaus Martin Reinbold, Thorsten Siebert, Susanne Steinhagen
CDU-Fraktion:
Jens Döring, Charlotte Weinmeister
Bündnis 90/ Die Grüne Fraktion:
Jürgen Gintschel, Ulrike Grimmell-Kühl, Manfred Hollstein, Armin Wietzorke
FREIE WÄHLER:
Edgar Farin, Martin Graefe
Entschuldigt fehlen die Gemeindevertreter:
Frank Döring, Axel Kroll, Alexandra Ried, Nicole Ziesemann
2. von dem Gemeindevorstand:
Susanne Schneider, Bürgermeisterin
Bernd Hohlbein, Erster Beigeordneter
Ulrich Brandenstein
Jürgen Hildebrandt
Andrea Löw-Neumann
Claudia Rott
Ulrich Wiegand
Entschuldigt fehlen von dem Gemeindevorstand:
Thomas Bahlke
Marcus Mauermann
Schriftführerin: Anna Pfeiffer
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hans-Georg Albert eröffnet die Sitzung um 19:24 Uhr und stellt fest, dass zu der Sitzung mit Ladung vom 18.06.2024 fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig wie folgt erweitert:
TOP 10. Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzungs- und Fördergrundlage für die Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms wird ergänzt.
Die bisherigen Tagesordnungspunkte verschieben sich jeweils einen TOP nach hinten
Zu Beginn der Sitzung sind 27 Gemeindevertreter anwesend.
Tagesordnung:
| 1. | Mitteilungen |
| a) des Vorsitzenden |
| b) des Gemeindevorstandes |
| 2. | Kenntnisnahme der Haushaltsüberschreitungengem. § 100 HGO für die Jahre a) 2019 b) 2020 |
| (VL-84/2024) |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 und Entlastung des Gemeindevorstandes gem.§ 114 HGO |
| (VL-82/2024) |
| 4. | Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 gem. § 123 a HGO |
| (VL-85/2024) |
| 5. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilaufhebung des B-Planes Nr. 3, OT Wollrode. Beratung über die Stellungnahmen aus a) der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGBa9 b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Benachrichtigung der nach § 4 (2) BauGB Beteiligten |
| (VL-64/2024) |
| 6. | Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, OT Wollrode. Beratung über die Stellungnahmen aus a) der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Benachrichtigung der nach § 4 (2) BauGB Beteiligten |
| (VL-65/2024) |
| 7. | 11. Änderung des FlächennutzungsplanesBeratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB |
| (VL-66/2024) |
| 8. | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet - Wannenstücke“, OT GuxhagenBeratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet - Wannenstücke“, OT Guxhagen und Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB |
| (VL-67/2024) |
| 9. | Gesellschaftsvertrag der Tourismusgesellschaft Melsunger Land mbH (VL-73/2024) |
| 10. | Umsetzungs- und Fördergrundlage für die Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms |
| (VL-87/2024) |
| 11. | Beschilderung BahnhofAntrag der GL-FWG-Fraktion |
| (4/2024) |
| 12. | Empfehlung zu Hebesätzen mit neuer Grundsteuerreform 2025 Anfrage der GL-FWG-Fraktion (5/2024) |
| Die Beratungen zu diesen Tagesordnungspunkten finden in nicht öffentlicher Sitzung statt. |
| 13. | Beauftragung und Beschlussfassung zur Genehmigung eines Grundstücksüberlassungsvertrages im Bereich "Auf der Lehmkaute" |
| (VL-68/2024) |
| 14. | Beauftragung und Beschlussfassung zur Genehmigung eines Grundstückskauf- und Überlassungsvertrages im Bereich "Gänsegarten III" |
| (VL-69/2024) |
| TOP 1.: | Mitteilungen |
| a) des Vorsitzenden |
Es liegen keine Mitteilungen des Vorsitzenden vor.
| b) des Gemeindevorstandes |
Die Bürgermeisterin verliest den Bericht über die Entwicklung der Finanzwirtschaft gem. § 28 GemHVO:
Die Gemeindevertretung ist gem. § 28 GemHVO mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Haushaltssatzung wurde am 30.01.2024 beschlossen. Sie sieht im Ergebnishaushalt
einen Überschuss von rund 2.424.047,00 € vor. Die Haushaltsgenehmigung erging mit Schreiben der
Aufsichtsbehörde vom 18.03.2024.
Erläuterungen zum Ergebnishaushalt
Die Ertragssituation hat sich im bisherigen Jahresverlauf bislang in etwa wie erwartet entwickelt. Aus
momentaner Sicht wird der geplante Ansatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 11.100.000,00 € erreicht werden können. Der aktuelle Sollbetrag beträgt circa 10.850.000,00 €. Es wird davon ausgegangen, dass die Differenz in Höhe von 250.000,00 € aufgrund weiterer Gewerbesteuerzahlungen in diesem Jahr ausgeglichen werden kann. Bei den übrigen Steuereinnahmen, insbesondere des Gemeindeanteils an der
Lohn- und Einkommensteuer werden keine nennenswerten Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung erwartet.
Bei den Aufwendungen zum Ergebnishaushalt ist eine nennenswerte außerplanmäßige Aufwendung eingetreten. Der Schwalm-Eder-Kreis hat für das Jahr 2024 die Kreisumlage um zwei Prozent erhöht. Für die Gemeinde Guxhagen wird daher anstatt des geplanten Ansatzes von 4.233.000,00 € mit Kosten in Höhe von 4.546.000 € zu rechnen sein. Dies ergibt somit Mehraufwendungen in Höhe von 313.000,00 €.
Die Schulumlage hingegen wurde um einen Prozentpunkt gesenkt, sodass anstatt des geplanten Ansatzes von 2.436.000,00 € mit Aufwendungen in Höhe von 2.290.000,00 € zu rechnen ist. Damit verringert sich die Schulumlage um circa 146.000 €. In Summe sind dies Einbußen in Höhe von 167.000,00 €.
Weitere gravierende Maßnahmen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen, mit Ausnahme der Abdichtungsarbeiten im Schwimmbad (Abdichtung der Fuge zwischen Edelstahlrinne/Beton im Schwimmerbecken) in Höhe von 19.000,00 €, sind bisher nicht erfolgt.
Erläuterungen zum Finanzhaushalt
Gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften gilt der Haushaltsplan u.a. als ausgeglichen, wenn im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelüberschusses auslaufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt ist. Bei einer planmäßigen Tilgung von 119.900,00 € wird diese rechtliche Vorgabe erfüllt.
Bei den drei großen im Investitionsprogramm vorgesehenen Investitionen, Rathaus/Feuerwehrhaus Guxhagen, Feuerwehrhaus Grebenau und Bauhof kamen, mit Ausnahme des Bauhofes, bisher lediglich Planungskosten zum Tragen. Dies hängt v.a. bei der Investition Rathaus/Feuerwehrhaus mit der noch ausstehenden Baugenehmigung und bei der Investition Feuerwehrhaus Grebenau, mit der noch fehlenden
bauaufsichtlichen Einschätzung zusammen.
Gegen Ende der zweiten Jahreshälfte wird es, unter Bezugnahme auf die bis dahin erfolgten Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2023 und einen Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024, der die wesentlichen Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt berücksichtigen wird, einen weiteren Bericht zur Haushaltslage geben. Die Gemeindekasse verfügte bis dato jederzeit über ausreichend flüssige Mittel, die Aufnahme von Liquiditätskrediten war nicht erforderlich. Für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten konnte ein Betrag im mittleren siebenstelligen Betrag zu einem Zinssatz von 3,5 Prozent angelegt werden. Die Bewertungskriterien im Rahmen des jährlich zu erstellenden Finanzstatusberichtes erfüllt die Gemeinde Guxhagen zu 100 %.
Wir stehen nach wie vor auf einem gesicherten Fundament. Mit einer maßvollen und ausgewogenen Haushaltspolitik wird uns auch in Zukunft gelingen, die Daseins -für- und Vorsorge unserer Einwohner auf einem hohen Niveau zu halten
Umsetzung der barrierefreien Haltestellen
Zu den barrierefreien Haltestellen wurde zuletzt in der Sitzung vom 07.11.2023 berichtet.
Mitte Mai hat die Gemeinde Guxhagen die Programmzusage 2024 für den öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Dies ist noch keine Förderzusage. Nach wie vor müssen die Verwaltungsvereinbarungen mit
Hessen Mobil geschlossen werden. Hierzu wurden erneut und wiederholt aktuelle Planstände gefordert. Diese wurden vom Büro agc an Hessenmobil übermittelt. Eine Rückmeldung steht aus.
Sachstand Runder Tisch Ärzte
Am 18.06.2024 hat der Austausch mit den Hausärzten und den Vertretern der Fraktionen stattgefunden.
In dem Gespräch wurde insbesondere die Praxisaufgabe von Herrn Richardt zum 31.12.2024 thematisiert, der mit Beginn des Jahres 2025 seinen wohlverdienten Ruhestand antreten wird. Die beiden weiteren Hausärzte Frau Dr. Nserat und Herr Dr. Stroop erklärten in dem Gespräch, dass sie ihre Praxen in jedem Fall für die nächsten Jahre weiter betreiben werden.
Aus Sicht der Ärzte wurde erklärt, dass es nicht möglich sei, diesen Sitz von Herr Richardt „kaufen“ zu können, um ggf. in ihrer Praxis einen Arzt einstellen zu können. Auch die Gemeinde kann diesen Sitz nicht „kaufen“, da die Gemeinde hierzu bereits ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) betreiben und mindestens 2 Ärzte beschäftigen müsste. All dies sehen die Regelungen der kassenärztlichen Vereinigung vor.
Im Ergebnis stand fest, dass die größte Hürde, die zu nehmen ist, einen Interessenten zu finden, auf lange Sicht gesehen, gegebenenfalls auch mehrere, der/die bereit sind, zunächst eine Einzelpraxis zu übernehmen. Unsere Ärzte sind seit längerer Zeit bereits sehr bemüht, potenzielle Nachfolger für die Praxis bei Herrn Richardt aktiv anzusprechen. Ich habe bereits auch mit einem möglichen Nachfolger gesprochen, der durch Herrn Richardt vermittelt wurde und auch die Unterstützung von gemeindlicher Seite, bei seinen Entwicklungsvorstellungen, zugesagt. Leider besteht jedoch kein nachhaltiges Interesse an der Praxisübernahme.
D.h. es ist in dem Sinn nicht zielführend, dass Gemeindeseitig eine „leere Bauhülle“, in Form eines Ärztehauses/MVZ geschaffen wird, die dann durch Ärzte gefüllt werden muss, weil der Markt die Interessenten, zumindest für unsere Region, derzeit nicht hergibt und das Gesamtkonstrukt letztendlich auch passen wird. Das heißt, man muss die Interessenten an der Entwicklung beteiligen, um sie langfristig binden zu können.
Es wurde sich abschließend gemeinsam darauf verständigt, den Sitz von Herrn Richard offensiv mit einer guten Werbestrategie für unseren „lebens- und liebenswerten Ort“ zu bewerben, auch in medizinischen Fachzeitschriften und über Aushänge an zielgerichteten Standorten.
Der Sitz von Herrn Richardt wird uns nach der Regelung der kassenärztlichen Vereinigung noch ein halbes Jahr, also im bis zur Mitte des nächsten Jahres zur Verfügung stehen. Innerhalb dieser Zeit muss er nachbesetzt werden.
Historische Ortstafeln
Am 30.01.2024 hat die Gemeindevertretung beschlossen, historische Ortstafeln aufzustellen und die Standorte und Inhalte mit den Ortsbeiräten zu erarbeiten. Der Sachverhalt sollte bezüglich der Kostenermittlung aber noch im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.
Von dieser Beratung konnte abgesehen werden, da ich unsere Kollegen des Digital Archivs für das Projekt begeistern konnte und für die Gemeinde Guxhagen einen Förderantrag im Rahmen des Regionalbudgets gestellt habe.
Wir haben eine Förderzusage erhalten, die sich auf rund 13.000 Euro beläuft. Die Kosten für die Gemeinde Guxhagen werden sich im Rahmen von bis zu 4.000 Euro bewegen. Eigenmittel sind im Haushalt für solche Förderungen regelmäßig vorgesehen.
Ein herzlicher Dank geht insbesondere an Günter Döring, Claus-Ulrich Guy und Konrad Rysiewski, die das Projekt für das Digital Archiv koordinieren – wir stehen derzeit in einem regen Austausch. Ein Dank geht natürlich auch an alle anderen Mitwirkenden des Digital Archivs sowie die Ortsvorsteher, die in die Gespräche eingebunden sind und weitere Engagierte aus unseren Ortsteilen.
Gemeinsam mit diesen Akteuren wird es uns möglich sein, hoffentlich bis zum Herbst 2024, ca. 30 historische Ortstafeln in unserer Gemeinde aufzustellen.
Rundwanderweg Guxhagen
Am 13.06.2024 wurden die Ortsbeiräte zur Vorstellung eines möglichen Rundwanderweges in der Großgemeinde Guxhagen eingeladen. Die Fraktionen wurden über die Vorsitzenden von diesem Termin in Kenntnis gesetzt.
Über den Ortsbeirat Guxhagen kam der Anstoß, zwei historische Wandertafeln in der Kerngemeinde, erneuern zu lassen.
Aus dem Förderprogramm „Förderung des Rad- und Wanderwegeausbaus der Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis„ wurde der Gemeinde Guxhagen ein Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro gewährt. Das entspricht einer Förderung von 75 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten. Die Umsetzung muss im Jahr 2024 abgeschlossen sein.
Bei der Erarbeitung dieses Projektes haben neben Ortsvorsteher Konrad Rysiewski und Tanja Engelhardt-Krok vom Bauamt und insbesondere Rainer Plettau (Wanderwart und Wanderführer Hessisch-Waldeckischer Gebirgsverein e.V.) sowie Astrid Laabs (Sachbearbeiterin TAG Melsungen und Wanderführerin) mitgewirkt.
Bei der Bearbeitung wurde sehr schnell deutlich, dass es nicht lediglich um den Erhalt der Wandertafeln gehen kann, sondern auch um deren Aktualisierung. Zu dieser Umsetzung gehört in der heutigen Zeit nicht nur das Aufstellen von Wandertafeln, sondern auch das zur Verfügung stellen von GPS Daten (Voraussetzung für eine Förderung).
Somit entwickelte sich die ursprüngliche Idee, lediglich zwei historische Wandertafeln errichten zu wollen, zu einem möglichen Rundwanderweg für die gesamte Gemeinde.
Unter Federführung von Herrn Plettau, wurde ein Vorschlag zur Streckenführung erarbeitet, der in der Sitzung vorgestellt wurde.
Die Ortsbeiräte befinden in ihren kommenden Sitzungen abschließend darüber. Bei der Vorstellung wurden der Weg und die Streckenführung bereits positiv bewertet.
Das Ergebnis wird der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Förderantrag Projekt „BreiteNOW“
Die Gedenkstätte Breitenau (Verein zur Förderung der Gedenkstätte und des Archivs Breitenau e.V.) hat einen Förderantrag bei der evz Stiftung (BKM-Förderlinie) zur Ausschreibung „Jugend erinnert vor Ort“ gestellt, um Bundesmittel zugewiesen zubekommen.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner. Für das Projekt wird daher eine Kooperation zwischen der Gemeinde Guxhagen, insbesondere der Jugendpflege, der evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen und der Integrierten Gesamtschule Guxhagen angestrebt. Der Projekttitel lautet „BreiteNOW: Was muss ein Ort erzählen“. Das Wort „NOW“ ist englisch und bedeutet „jetzt“.
Die Kurzbeschreibung ist im Förderantrag wie folgt formuliert: „BreiteNOW: Was muss ein Ort erzählen?" ist ein partizipatives, außerschulisches Projekt mit Jugendlichen mit Fluchthintergrund, mit und ohne Migrationsgeschichte aus lokalen Strukturen. Die Jugendlichen erschließen mit biografischem Zugang den historischen Ort Breitenau in digitalen Ausstellungsmodulen. Ihre Ideen und Formate werden Eingang finden in die Neukonzeption der Gedenkstätte.
Ziel des Projektes ist es, die Jugendlichen zu Experten ihrer Themen zu befähigen und ihnen über die Aneignung historischen Wissens auch Kompetenzen zu vermitteln.
Der Projektzeitraum beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026.
Das Projekt ist ein Gewinn für die Erinnerungsarbeit vor Ort und stärkt nachhaltig die bereits jetzt schon wertvolle Zusammenarbeit zwischen der Gedenkstätte Breitenau, der Gemeinde Guxhagen, der evangelischen Kirchengemeinde Guxhagen und der Integrierten Gesamtschule IGS Guxhagen.
Bio Abo Kiste für Obst-, Gemüse- und Beerensorten
Am 24.06.24 startete in unseren Kitas, in Kooperation mit dem Schwalm-Eder-Kreis, das Projekt: "Wo kommt unser Essen her?" Bio Abo-Kiste für Kitas.
Die Bio-Kisten sind frisch vom Feld und werden einmal monatlich durch den Gemüsehof Lehmann in Niedenstein geliefert. Sie enthalten frische, unverarbeitete, heimische Obst-, Gemüse- und Beerensorten.
Neben dem Zugang zu unverarbeiteten Lebensmitteln lernen die Kinder, wie diese verarbeitet und einfache Mahlzeiten zubereitet werden können.
Waschen, Schälen und Schneiden schult die manuellen Fähigkeiten, frische Zutaten bieten Geschmackserlebnisse. Der Zugang zu gesünderen Lebensmitteln gelingt ohne erhobenen Zeigefinger, so dass Kinder die Zusammenhänge verstehen und einen Bezug zu dem, was sie essen, aufbauen.
Weiterhin bauen wir in Kooperation mit unseren ortsansässigen Lebensmittelmärkten Gemüse in Hochbeeten selbst an und beabsichtigen ab 2025 am Bildungsprogramm „Acker Racker“ teilzunehmen, um ein gesamtes Gemüsebeet selbst anlegen, bewirtschaften und ernten zu können.
| TOP 2.: | Kenntnisnahme der Haushaltsüberschreitungen gem. § 100 HGO für die Jahre a) 2019 |
| VL-84/2024 |
Die Bürgermeisterin Susanne Schneider verläßt die Sitzung von 19:52 Uhr bis 19:54 Uhr.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Beschlussvorlage zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss zu a):
Die in der Anlage unter Punkt 5.3 aufgelisteten zahlungswirksamen Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2019 mit 198.618,92 € in der Ergebnisrechnung und 18.211,76 € in der Finanzrechnung, mithin
216.830,68 €, werden gemäß § 100 HGO zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
zu a) 27 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltunge(n)
| b) 2020 |
|
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Beschlussvorlage zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss zu b):
Die in der Anlage unter Punkt 5.3 aufgelisteten zahlungswirksamen Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2020 mit 93.469,84 € in der Ergebnisrechnung werden gemäß § 100 HGO zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Zu b) 27 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)
| TOP 3.: | Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 und Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 HGO |
| VL-82/2024 |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Die geprüften Jahresabschlüsse 2019 und 2020 werden gem. § 114 HGO festgestellt.
Dem Gemeindevorstand wird für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
27 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)
| TOP 4.: | Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 gem. § 123 a HGO |
| VL-85/2024 |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Gemeinde Guxhagen verfügt über keine Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts im Sinne des § 123 a HGO. Ein Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 nach § 123 a HGO wird daher nicht erstellt.“
Abstimmungsergebnis
27 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)
| TOP 5.: | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilaufhebung des B-Planes Nr. 3, OT Wollrode. a) Beratung über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB VL-64/2024 |
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss zu a):
Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen aus den Verfahren gemäß §§ 3 (1) und 4 (1BauGB.
Die Gemeindevertretung stimmt dem als Anlage beigefügten Beschlusstext zur Behandlung der von den
Beteiligten vorgebrachten Stellungnahmen bzw. Anregungen zu.
Abstimmungsergebnis
21 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 6 Enthaltung(en)
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Benachrichtigung der nach § 4 (2) BauGB Beteiligten
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss zu b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die 10. Änderungsplanung mit Begründung auf die
Dauer eines Monats gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig sind die nach § 4 (2) BauGB Beteiligten von der Auslegung zu benachrichtigen.
Die Beteiligtennach § 4 (2) BauGB sind zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis
21 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 6 Enthaltung(en)
| TOP 6.: | Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, OT Wollrode Beratung über die Stellungnahmen aus a) der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB VL-65/2024 |
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss zu a):
Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen aus den Verfahren
gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.
Die Gemeindevertretung stimmt dem als Anlage beigefügten Beschlusstext zur Behandlung der von den
Beteiligten vorgebrachten Stellungnahmen bzw. Anregungen zu.
Abstimmungsergebnis
21 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 6 Enthaltung(en)
| b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Benachrichtigung der nach § 4 (2) BauGB Beteiligten |
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss zu b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit Begründung auf die Dauer eines Monats gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die nach § 4 (2) BauGB Beteiligten von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligten nach § 4 (2) BauGB sind zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis
21 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 6 Enthaltung(en)
| TOP 7.: | 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB VL-66/2024 |
Der Gemeindevertreter Dirk Fehr verlässt zu den TOP 7 und TOP 8 die Sitzung von 20:10 bis 20:49 Uhr aufgrund § 25 HGO (Widerstreit der Interessen).
Hauptamtsleiter Michael Lange verläßt die Sitzung von 20:15 Uhr bis 20:18 Uhr.
Gemeindevertreter Thorsten Siebert verläßt die Sitzung von 20:15 bis 20:18 Uhr.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet Wannenstücke“ besteht die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die vorbereitende Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO zu schaffen.
Das Änderungsverfahren ist parallel mit dem Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB beauftragt.
Der Änderungsbeschluss ist gem. BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
22 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en)
| TOP 8.: | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet - Wannenstücke“, OT Guxhagen Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet - Wannenstücke“, OT Guxhagen und Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB VL-67/2024 |
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Die CDU-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag mit folgendem Wortlaut: „Der Gemeindevorstand wird
beauftragt innerhalb der nächsten 3 Monate eine Lösung für die Zufahrt mit der Technik entsprechenden Geräten zu den durch den neuen Bebauungsplan Wannenstücke abgeschnittenen landwirtschaftlichen
Flurstücke zu planen.“
Abstimmungsergebnis
7 Ja-Stimme(n), 16 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet - Wannenstücke“. Ziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
19 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 7 Enthaltung(en)
| TOP 9.: | Gesellschaftsvertrag der Tourismusgesellschaft Melsunger Land mbH VL-73/2024 |
Die Gemeindevertreterin Kornelia Hildebrandt verlässt die Sitzung von 20:48 Uhr bis 20:49 Uhr.
Der Gemeindevertreter Ulrich Manthei verlässt verlässt die Sitzung von 20:48 Uhr bis 20:51 Uhr.
Der Gemeindevertreter Klaus-Martin Reinbold verlässt die Sitzung von 20:48 Uhr bis 20:51 Uhr.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Tourismusgesellschaft Melsunger Land mbH zu beschließen. Dies beinhaltet auch die Freigabe der finanziellen Mittel
der Stammeinlage in Höhe von 5000,00 Euro. Die Bürgermeisterin und der Erste Beigeordnete werden
ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
zu a) 25 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltunge(n)
| TOP 10.: | Umsetzungs- und Fördergrundlage für die Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms VL-87/2024 |
Beschluss:
Die Gemeinde Guxhagen wurde im September 2023 vom Hessischen Ministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Basis eines kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm anerkannt. Nach Anerkennung hat die Kommune auf Grundlage des KEK
| - | einen Zeit- Kosten- und Finanzierungsplan für alle kommunalen Vorhaben sowie Vorhaben mit öffentlicher Funktion zur Umsetzung des KEK |
| - | die Fördergebiete für private Vorhaben nach der RL-Ziffer II B 4.5 und 4.6 |
| - | Beschreibung der Bürgermitwirkung im weiteren Verfahren erarbeitet. |
Die Ergebnisse werden hiermit als Umsetzungs- und Fördergrundlage für die Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms in Guxhagen beschlossen.
Abstimmungsergebnis
zu a) 27 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltunge(n)
| TOP 11.: | Beschilderung Bahnhof 4/2024 Antrag der GL-FWG-Fraktion |
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, auf den von der NVV geförderten Parkflächen auf dem Bahnhofsvorplatz und der Ladestraße Hinweisschilder aufzustellen, dass es sich um P&R-Parkflächen handelt, auf denen das Abstellen von Kraftfahrzeugen als Dauerparker untersagt wird.
Da die Schilder zwischenzeitlich bereits aufgestellt wurden, zieht die GL-FWG-Fraktion den Antrag zurück.
Der Gemeindevertreter Edgar Farin verlässt die Sitzung von 21:03 Uhr bis 21:05 Uhr
| TOP 12.: | Empfehlung zu Hebesätzen mit neuer Grundsteuerreform 2025 5/2024 Anfrage der GL-FWG-Fraktion |
Text der Anfrage:
Das Hessische Ministerium für Finanzen hat in seiner Pressemitteilung vom 06.06.2024 mit Blick auf die Gemeinde Guxhagen folgende Empfehlung veröffentlicht:
Grundsteuer A: gültiger Hebesatz in [%]: 335 – Hebesatzempfehlung in [%] 245,35; empfohlene Anpassung: -89,65
Grundsteuer B: gültiger Hebesatz in [%]: 365 – Hebesatzempfehlung in [%] 203,03; empfohlene Anpassung: -161,97
Wie wird die Gemeinde mit dieser Empfehlung umgehen?
Antwort der Bürgermeisterin:
Mit Schreiben vom 05. Juni 2024 hat die Hessische Steuerverwaltung allen hessischen Städten und Gemeinden, u.a. auch der Gemeinde Guxhagen, die Hebesatzempfehlungen für das Kalenderjahr 2025 betreffend die Grundsteuer A und B zukommen lassen, damit die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden kann. Die Hebesatzmitteilung hat Empfehlungscharakter und ist für die Städte und Gemeinden nicht verbindlich.
Die Empfehlung für die Gemeinde Guxhagen lautet:
- Die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 245,35 Prozent (bisher 335 %)
- Die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 203,03 Prozent (bisher 365 %)
Aufkommensneutralität bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll. Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für die individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich als logische Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Werten die Steuerlast aufgrund der neuen Wertansätze gegenüber dem alten Recht ändern.
Bei der Berechnung wurde berücksichtigt, in welchem Verhältnis sich die Volumina der Steuermessbeträge nach altem und neuem Recht jeweils für die Grundsteuer A und B zum Hauptveranlagungszeitpunkt 1. Januar 2022 gegenüberstehen. Anhand dessen wurde errechnet, wie der zum Stichtag 10. Mai 2024 gültige Hebesatz in Ihrer Gemeinde betreffend die Grundsteuer A (335,00 %) und B (365,00 %) verändert werden müsste, um Aufkommensneutralität zu erreichen.
Veränderungen bei Grundstücken (z.B. Anbauten), die nach dem Vergleichsstichtag 1. Januar 2022 eingetreten sind, werden im Rahmen der Ermittlung der Hebesatzempfehlungen nicht berücksichtigt, weil der Vergleichsmaßstab bzw. die Basis der Berechnung die Verhältnisse zum 1. Januar 2022 sein müssen.
Seitens der Gemeindeverwaltung sind aktuell keine Gründe ersichtlich, weshalb den Empfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung nicht gefolgt werden sollte. Die Gemeinde Guxhagen befindet aktuell in der Lage, dass sie nicht von höheren Einnahmen bei der Grundsteuer A und B abhängig ist, weswegen den Bürger/innen der Gemeinde Guxhagen auch eine höhere Belastung nicht zugemutet werden sollte.
Die Hessische Steuerverwaltung teilt in dem Schreiben vom 5. Juni 2024 mit, dass die hessenweite Erledigungsquote bei 95 % liegt. Die entsprechenden Bescheide mit den Steuermessbeträgen sind allerdings zum großen Teil noch nicht beim hiesigen Sachbearbeiter Herrn Munoz eingetroffen. Auf Nachfrage beim
zuständigen Finanzamt werden diese gesammelt im Zeitraum Oktober übersandt. Eine Vergleichsberechnung anhand einiger neuer Messbeträge würde sodann erfolgen, um zu sehen, ob die neuen Messbeträge tatsächlich aufkommensneutral sind. Es bestehen jedoch keine Zweifel daran, das dem nicht so ist.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird daher angeregt der Hebesatzempfehlung der Hessischen
Steuerverwaltung zu folgen und diese entsprechend ab dem Jahr 2025 umzusetzen.
Die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt finden in nicht öffentlicher Sitzung statt.
| TOP 13.: | Beauftragung und Beschlussfassung zur Genehmigung eines Grundstücksüberlassungsvertrages im Bereich "Auf der Lehmkaute" VL-68/2024 |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt den Grundstücksüberlassungsvertrag mit Fa. Gringel Bau + Plan GmbH aus Schwalmstadt gemäß vorliegendem Notarvertrag.
Abstimmungsergebnis
zu a) 27 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltunge(n)
Die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt finden in nicht öffentlicher Sitzung statt.
| TOP 14.: | Beauftragung und Beschlussfassung zur Genehmigung eines Grundstückskauf- und Überlassungsvertrages im Bereich "Gänsegarten III" VL-69/2024 |
Der Haupt- und Finanzausschuss kann mit 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen keine Empfehlung geben der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Die Sitzung wird von 21:14 Uhr bis 21:25 Uhr unterbrochen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt den Grundstücksüberlassungsvertrag mit Fa. Gringel Bau + Plan GmbH aus Schwalmstadt gemäß vorliegendem Notarvertrag.
Abstimmungsergebnis
15 Ja-Stimme(n), 12 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltunge(n)
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 21:45 Uhr. Die nächste Sitzung findet am 10.09.2024 statt, Anträge und Anfragen können bis zum 27.08.2024 eingereicht werden.