Die Windkraftanlagen am Körler Berg waren in der jüngsten Gemeindevertretersitzung wieder Thema. Einstimmig hat das Parlament den Beschluss gefasst, dass eine gemeindeeigene Fläche unweit des bestehenden intakten Windrades für ein sogenanntes Repowering zur Verfügung gestellt werden soll. Bedeutet: Für das alte Windrad soll eine modernere, effizientere Anlage aufgestellt werden. Der Gemeindevorstand ist nun in der Lage, einen entsprechenden Nutzungsvertrag über 30 Jahre mit der Betreiberfirma Eurowind zu schließen. Ob die Anlage letztlich auch gebaut wird, stellt sich erst nach weiteren Planungs- und Prüfaufträgen von Eurowind heraus. Der Abschluss des Nutzungsvertrages ist Voraussetzung, dass Eurowind überhaupt in die weitere Planung geht.
Bereits im März dieses Jahres hatte sich die Gemeindevertretung mit einem ersten Beschluss grundsätzlich für die Windkraft am Körler Berg ausgesprochen. Jedoch blieben einige Fragen offen, sie seitens des Betreibers Eurowind geliefert werden sollten. Dabei ging es beispielsweise um Beteiligungsmöglichkeiten und baurechtliche Auswirkungen. Laut Eurowind bestehe beispielsweise die Möglichkeit des Direktstrombezugs zum Einspeisetarif. Möglich wäre die Anbindung der Anlage über eine Mittelspannungsleitung an eine Trafostation, über die wiederum die Nahwärmenetze in Körle mit Strom versorgt werden, erläuterte Bürgermeister Mario Gerhold in der Sitzung.
„Es ist wichtig, dass wir dem Betreiber keine Steine in den Weg legen und weiterhin Ja zur Windkraft sagen“, sagte SPD-Fraktionschef Michael Oetzel. Und Michael Greiner ergänzte für die CDU: „Wir begrüßen es, dass diese umweltfreundliche Stromerzeugung auf das technische Heute gebracht wird. Gut, dass die Gemeinde beispielsweise durch günstigen Strom profitieren kann.“ Im Blick behalten sollte man laut Greiner auch die Möglichkeit zur Errichtung eines Solarparks. „Vielleicht kann man bei einem gemeinsamen Konzept auch sparen.“
Für die abgebrannte Windkraftanlage plant Eurowind ebenfalls, eine neue Anlage aufzustellen. Dort ist jedoch eine Bauleitplanung notwendig, da die Anlage zu lange außer Betrieb war und dann kein vereinfachtes Verfahren über das Wind-an-Land-Gesetz möglich ist wie bei der intakten Anlage. Die potentielle Fläche dafür befindet sich nordöstlich der Schnellbahnbrücke und ist Eigentum der Waldinteressenten.