Übersichtsplan ohne Maßstab
Übersichtsplan ohne Maßstab
Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle hat am 25.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Waldkindergarten“ sowie am 10.02.2025 den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Ziel ist die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Waldkindergarten“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB bzw. gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch werden die Aufstellungsbeschlüsse für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.
Das Verfahrensgebiet der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich in der Gemarkung Körle und umfasst eine Teilfläche des in der Flur 16 liegenden Flurstücks 16. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch gemeindliche Grünflächen, im Osten durch die Wegeparzelle 20 sowie durch eine Fläche für ein Wasserwerk, im Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie durch die Grabenparzelle 33 im Westen durch die Gewässerparzelle 14 (Trockene Mülmisch).
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Körle und umfasst die in der Flur 16 liegenden Flurstücke 16 tlw., 33 tlw. und 42 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch gemeindliche Grünflächen, im Osten durch die Wegeparzelle 20 sowie durch eine Fläche für ein Wasserwerk, im Süden durch Flächen der Landwirtschaft und im Westen durch die Gewässerparzelle 14 (Trockene Mülmisch).
Mit der im Jahr 2003 eröffneten Waldkindergartengruppe der Kindertagesstätte Pfiffikus wird die gleichbleibend hohe Nachfrage nach einem alternativen pädagogischen Betreuungsangebot für bis zu 25 Kinder im gemischten Alter von 3 bis 6 Jahren im Freien gedeckt. Nach 20 Jahren kann der Betrieb der Waldkindergartengruppe aufgrund fehlender Baugenehmigungen nicht mehr sichergestellt werden, weshalb die Gemeinde den bisherigen Standort des Waldkindergartens durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Waldkindergarten“ planungsrechtlich absichern will.
Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Waldkindergarten“ hat die planungsrechtliche Sicherung des Standortes einer Waldgruppe des gemeindlichen Kindergartenangebotes und den Erhalt der notwendigen baulichen Anlagen auf dem Grundstück zum Ziel. Die Festsetzungen sind so ausgerichtet, dass Natur und Landschaft im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht überbeansprucht werden.
Ziel ist die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Waldkindergarten“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB bzw. gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 25.07.2025 bis einschl. 25.08.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Körle https://koerle.de/bauleitplanung.html eingestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten
| montags bis freitags | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| montags, dienstags, donnerstags | 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| mittwochs | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Körle, (1. OG – Bauamt), Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Körle (Gemeindeverwaltung), (1. OG – Bauamt), Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen bauamt@koerle.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,