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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen Körle
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Amtliche Bekanntmachungen Körle

Übersichtsplan ohne Maßstab

Übersichtsplan ohne Maßstab

Gemarkung Körle und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle hat am 25.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Waldkindergarten“ sowie am 10.02.2025 den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Ziel ist die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Waldkindergarten“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB bzw. gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch werden die Aufstellungsbeschlüsse für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich Flächennutzungsplan

Das Verfahrensgebiet der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich in der Gemarkung Körle und umfasst eine Teilfläche des in der Flur 16 liegenden Flurstücks 16. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch gemeindliche Grünflächen, im Osten durch die Wegeparzelle 20 sowie durch eine Fläche für ein Wasserwerk, im Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie durch die Grabenparzelle 33 im Westen durch die Gewässerparzelle 14 (Trockene Mülmisch).

Räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Körle und umfasst die in der Flur 16 liegenden Flurstücke 16 tlw., 33 tlw. und 42 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch gemeindliche Grünflächen, im Osten durch die Wegeparzelle 20 sowie durch eine Fläche für ein Wasserwerk, im Süden durch Flächen der Landwirtschaft und im Westen durch die Gewässerparzelle 14 (Trockene Mülmisch).

Ziel und Zweck der Planung

Mit der im Jahr 2003 eröffneten Waldkindergartengruppe der Kindertagesstätte Pfiffikus wird die gleichbleibend hohe Nachfrage nach einem alternativen pädagogischen Betreuungsangebot für bis zu 25 Kinder im gemischten Alter von 3 bis 6 Jahren im Freien gedeckt. Nach 20 Jahren kann der Betrieb der Waldkindergartengruppe aufgrund fehlender Baugenehmigungen nicht mehr sichergestellt werden, weshalb die Gemeinde den bisherigen Standort des Waldkindergartens durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Waldkindergarten“ planungsrechtlich absichern will.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Waldkindergarten“ hat die planungsrechtliche Sicherung des Standortes einer Waldgruppe des gemeindlichen Kindergartenangebotes und den Erhalt der notwendigen baulichen Anlagen auf dem Grundstück zum Ziel. Die Festsetzungen sind so ausgerichtet, dass Natur und Landschaft im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht überbeansprucht werden.

Ziel ist die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Waldkindergarten“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB bzw. gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 25.07.2025 bis einschl. 25.08.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Körle https://koerle.de/bauleitplanung.html eingestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten

montags bis freitags

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

montags, dienstags, donnerstags

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

mittwochs

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Körle, (1. OG – Bauamt), Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Körle (Gemeindeverwaltung), (1. OG – Bauamt), Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen bauamt@koerle.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Körle, den 24.07.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Körle
Gerhold, Bürgermeister