An der Körler Grundschule gibt es derzeit eine Nachmittagsbetreuung bis maximal 15.45 Uhr. Träger des Angebots ist der Förderverein Kinder und Jugend in Körle. Ab August 2026 haben jedoch alle Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. So auch in der Körler Grundschule. Deshalb sollen die Kräfte für die Nachmittagsbetreuung künftig bei der Gemeinde angestellt werden, die Bezahlung erfolgt über den Kreis. Diese Variante werden schon in anderen Kommunen des Schwalm-Eder-Kreises praktiziert, um die Betreuungsangebote überhaupt aufrecht erhalten zu können, teilte jetzt Bürgermeister Mario Gerhold bei der Sitzung der Gemeindevertretung mit. Denn: Die Nachmittagsbetreuung befindet sich derzeit vielerorts in Trägerschaft von Vereinen. In Körle funktioniere diese Lösung zwar seit Jahren gut, jedoch stießen die Vereine bereits jetzt in anderen Kommunen an ihre Grenzen, berichtete der Bürgermeister. Die Vereine arbeiteten wie kleine Betriebe – die zeitaufwendige Organisation und Abwicklung seien eine Herausforderung für die Vorstandsmitglieder, die ja meist selbst Eltern und berufstätig seien.
Finanziell sei die Übernahme der Trägerschaft durch die Kommunen zwar ein „durchlaufender Posten“, da der Kreis das angestellte Personal bezahlt, jedoch falle der Gemeinde damit ja noch eine weitere Aufgabe zu, sagte Mario Gerhold.
2026 gilt der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für die neu eingeschulten Ersten Klassen während der gesamten Grundschulzeit. Ab 2029 muss dann eine Betreuung für alle Jahrgänge bereitgehalten werden.