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Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) v. 19.06.2024
Das Selbstbestimmungsgesetz eröffnet Ihnen die Möglichkeit, den im Geburtsregister gemachten Eintrag zur Geschlechtszuordnung (m/w) an die persönliche Geschlechtsidentität (m/w/d bzw. ohne Angabe) zu erklären und Ihren Vornamen Ihrer Geschlechtsidentität anzupassen.
Erklären können Sie das, wenn Sie im Bundesgebiet geboren sind, bei einem deutschen Standesamt. Wirksam wird die Erklärung mit Eintrag ins Geburtsregister durch das Standesamt Ihres Geburtsortes. Ausländische Mitbürger*innen benötigen zusätzlich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine Blaue Karte EU oder bei einem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis.
Die Erklärung kann erstmalig ab 1. August 2024 abgegeben werden. Dafür nutzen Sie bitte den vorliegenden Erklärungsvordruck! Grundsätzlich wird die Erklärung erst drei Monate später nach einer Bedenkzeit wirksam und kann vorher durch Sie widerrufen werden. Ab Willensbekundung zur Veränderung durch verbindliche Erklärung haben Sie genau 6 Monate Zeit, dies beim Standesamt endgültig beurkunden zu lassen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache notwendig!
Bei Wirksamwerden hat dies Auswirkungen auf die Einträge in Ihrem Geburtsregister, dem Geburtsregister Ihrer Eltern sowie ggfls. in Ihrem eigenen Eheregister und dem Geburtsregister eigener Kinder, soweit die Register in einem deutschen Standesamt geführt werden.
| Wer kann die Erklärung abgeben? | |
| • | Volljährige Personen |
| • | Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben mit Zustimmung der Eltern |
| • | Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr die Eltern als gesetzl. Vertreter des Kindes |
| • | Wenn das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat mit dessen Zustimmung |
Vor Ablauf eines Jahres nach Erklärung können Personen über 18 Jahre keine erneute Erklärung abgegeben. Für Personen unter 18 Jahren oder unter Betreuung stehende Personen gilt diese Sperrfrist nicht.
Vordrucke für die Erklärung können Sie unter standesamt@gemeinde-guxhagen.de oder telefonisch bei Frau Kellerer, Tel. 05665/949933 anfordern