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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 38/2024
Aktuelles aus Guxhagen
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Aktuelles aus Guxhagen

Allgemeine Regelungen für Hunde und Hundehalter / Begleitpersonen beim Hundeschwimmen im Freibad Guxhagen

1.

Der Eintritt erfolgt nur für Hunde mit gültiger Haftpflichtversicherung, Hundesteuermarke und gültigem Impfschutz. Der Halter (meint auch die Begleitperson) ist für seinen Hund selbst verantwortlich und haftet für entstandene Schäden und Verunreinigungen und hat für alle in dem Zusammenhang entstehenden Kosten aufzukommen.

2.

Das Betreten des Geländes und der Becken geschieht für Halter und Hund auf eigene Gefahr. Der Hund darf nicht unbeaufsichtigt bleiben.

3.

Damit ein Temperaturschock vermieden wird, sollte der Hund langsam an das Wasser gewöhnt werden. Der Hund sollte sich im Wasser nicht verausgaben. Der Halter hat auf die Verfassung des Hundes zu achten.

4.

Der Hund sollte zu Beginn zu gezeigt bekommen, wie er das Becken betreten und verlassen kann, ggf. soll ihm dabei geholfen werden. Am besten kann das gelingen, wenn der Hund ein Geschirr oder eine Schwimmweste trägt, welche man gut greifen kann. Das Hundehalsband ist beim Schwimmen abzunehmen, damit sich die Pfoten des Hundes nicht darin verfangen.

5.

Das Abduschen der Hunde ist nur in den Außenanlagen erlaubt.

6.

Hundekot ist durch den Halter in der gesamten Anlage sorgfältig zu beseitigen und zu entsorgen.

7.

Es gilt zudem die Badeordnung des Freibads Guxhagen.

8.

Mit dem Besuch der Veranstaltung willigen ich ein, dass Fotos von mir und meinem Hund erstellt und veröffentlicht werden.

Hiermit erkenne ich alle aufgeführten Regelungen und verpflichte mich, diese einzuhalten:

Vorname, Name:

Straße, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Tel.:

Hunderasse, Rufname:

Ich versichere, dass mein Hund gegen Tollwut geimpft ist und über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt:

O Ja (bitte ankreuzen).

Datum, Unterschrift