Lageplan mit eingezeichnetem Grenzverlauf M. 1:1.000
im Zusammenhang bebauten Ortsteil[-1] Körle
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit § 5 und 51 Hessischer Gemeindeordnung (HGO), in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle in Ihrer Sitzung vom 01.09.2025 folgende Satzung beschlossen:
Mit dieser Klarstellungssatzung wird der Grenzverlauf des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Körle gegenüber dem Außenbereich verbindlich festgelegt. Ziel ist es, den Innenbereich eindeutig festzulegen um planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben zu erleichtern.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung sowie der Grenzverlauf dieses im Zusammenhang bebauten Ortsteils, ist aus der Darstellung in dem beigefügten Lageplan (M. 1:1.000), der Bestandteil dieser Satzung ist, ersichtlich.
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 11.09.2025 öffentlich bekannt gemacht.