Titel Logo
Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen Körle
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen Körle

Lageplan mit eingezeichnetem Grenzverlauf M. 1:1.000

Klarstellungssatzung zur Festlegung der Grenzen für den

im Zusammenhang bebauten Ortsteil[-1] Körle

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit § 5 und 51 Hessischer Gemeindeordnung (HGO), in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle in Ihrer Sitzung vom 01.09.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gegenstand

Mit dieser Klarstellungssatzung wird der Grenzverlauf des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Körle gegenüber dem Außenbereich verbindlich festgelegt. Ziel ist es, den Innenbereich eindeutig festzulegen um planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben zu erleichtern.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung sowie der Grenzverlauf dieses im Zusammenhang bebauten Ortsteils, ist aus der Darstellung in dem beigefügten Lageplan (M. 1:1.000), der Bestandteil dieser Satzung ist, ersichtlich.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Körle, 02.09.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Körle
Gerhold, Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 11.09.2025 öffentlich bekannt gemacht.

Körle, 11.09.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Körle
Gerhold, Bürgermeister


  • [-1] Klarstellungs-, Festlegungs- und Einbeziehungssatzungen gehören zu den Instrumenten des Städtebaurechts (§ 34 Ab. 4, 5 BauGB).
  • Durch die KlarsteIlungssatzung werden die Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils räumlich - deklaratorisch – festgelegt (§ 34 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 BauGB). Die Grenzen sind nach den Kriterien des § 34 Abs. 1 BauGB festzulegen. Eine KlarsteIlungssatzung muss deshalb nur als Satzung beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht werden.
  • Satzung und Lageplan müssen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.