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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen
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Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen

am 09.09.2025

Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:

1. als stimmberechtigte Gemeindevertreter/innen:

SPD-Fraktion: Hans-Georg Albert, Manuel Brandenstein, Oliver Brandenstein, Falk Edelmann, Bernhard Freitag, Rolf Ganz, Ralf Kauffeld, Reiner Kramm, Axel Kroll, Reiner Manns, Angela Merz-Gintschel, Konrad J. Rysiewski

GL-FWG-Fraktion: Frank Döring, Klaus Döring, Dirk Fehr, Ulrich Manthei, Klaus Martin Reinbold, Alexandra Ried, Thorsten Siebert, Susanne Steinhagen

CDU-Fraktion: Jens Döring, Charlotte Weinmeister

Bündnis 90/ Die Grüne Fraktion: Jürgen Gintschel, Ulrike Grimmell-Kühl, Manfred Hollstein, Armin Wietzorke

FREIE WÄHLER: Edgar Farin, Martin Graefe

Entschuldigt fehlen die Gemeindevertreter: Heidi Carstens, Kornelia Hildebrandt, Nicole Ziesemann

2. von dem Gemeindevorstand:

Susanne Schneider, Bürgermeisterin, Bernd Hohlbein, 1. Beigeordneter, Ulrich Brandenstein, Andrea Löw-Neumann, Marcus Mauermann, Claudia Rott, Ulrich Wiegand

Entschuldigt fehlen von dem Gemeindevorstand: Thomas Bahlke, Jürgen Hildebrandt

Schriftführerin: Luca Marie Ibanek

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hans-Georg Albert eröffnet die Sitzung um 19:09 Uhr und stellt fest, dass zu der Sitzung mit Ladung vom 27.08.2025 fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und dass die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

Zu Beginn der Sitzung sind 28 Gemeindevertreter anwesend.

Tagesordnung:

1.

Mitteilungen

a) des Vorsitzenden

b) des Gemeindevorstandes

2.

Bericht über die Entwicklung der Finanzwirtschaft gem. § 28 GemHVO

3.

Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 gemäß § 123 a HGO

(VL-53/2025)

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der "Satzung der Gemeinde Guxhagen zur Regelung der Wahlwerbung (Plakatierungssatzung)"

(VL-61/2025)

5.

Beratung und Beschlussfassung über

a) die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

b) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, Ortsteil Grebenau

(VL-41/2025)

6.

Sanierung und strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftswegeinfrastruktur in der Gemeinde Guxhagen

Antrag der GL-FWG-Fraktion und CDU-Fraktion

(3/2025)

7.

Einrichtung eines WhatsApp Kanals der Gemeinde Guxhagen als digitalen lnformationskanal

Antrag der SPD-Fraktion

(5/2025)

TOP 1.: Mitteilungen

a) des Vorsitzenden

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung informiert über das vom 12.09. – 14.09.2025 stattfindende 100 jährige Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Guxhagen und lädt alle zum Festkommers am 12.09.2025 und zu den weiteren Veranstaltungen ein.

b) des Gemeindevorstandes

Staulegung/Stausenkung im Rahmen der Planung einer Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Guxhagen

In Bezug auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtline wird derzeit über das Wasserstraßen-Neubauamt Helmstedt eine Staulegung bzw. Stauabsenkung untersucht.

Zur Einordnung der Begrifflichkeiten:

-

Staulegung bedeutet einen vollständigen Rückbau des Wehres Guxhagen.

-

Die Variante Stausenkung hingegen sieht vor, dass die Wehrkrone abgesenkt wird, wodurch künftig weniger Wasser angestaut wird.

Beim Rückbau von Stauanlage, werden Wehre gesenkt bzw. entfernt, um Flüssen ihre natürliche Fließfähigkeit wiederzugeben. Vorrangig soll dies die Artenvielfalt erhöhen, die Fischwanderung zu ermöglichen, den Transport von Sedimenten wiederherzustellen und die Wasserqualität zu verbessern.

Diese Wasserrahmenrichtline verlangt, dass Flüsse bis 2027 einen guten chemischen und ökologischen Zustand erreichen, was eine Beseitigung vieler Barrieren erfordert. Dabei muss verpflichtend zuallererst geprüft werden, ob die Wehranlage vollständig rückgebaut werden kann. Denn wo kein Wanderhindernis besteht, ist keine Wanderhilfe nötig.

Vom Wasserstraßen-Neubauamt haben wir die Auskunft bekommen, dass gegenwärtig nicht davon auszugehen ist, dass ein vollständiger Rückbau am Standort machbar bzw. umsetzbar ist.

Als nächstes wird dann geprüft, ob eine Teilstauabsenkung etwa um 50 cm oder 100 cm am Standort dauerhaft möglich ist. Dementsprechend müsste eine Wanderhilfe dann weniger groß ausfallen.

Es handelt sich bei der Anfrage des Wasserstraßen-Neubauamt zunächst um eine Abfrage und keine offizielle Stellungnahme. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden von der Behörde Argumente für und gegen eine Absenkung gesammelt.

Die Gemeinde Guxhagen hat in diesem Zusammenhang auf mögliche Auswirkungen in Bezug auf folgende Thematiken hingewiesen:

-

Die Tiefbauarbeiten für die Erweiterung des Rat- und Feuerwehrhauses, für die als Bemessungsgrundlage der bestehende Pegel der Fulda bzw. der Überschwemmungsbereich angenommen wurde.

-

Die Fischtreppe, die im Bereich der Einmündung Schwarzbach angelegt wurde.

-

Abwasserleitungen im nahen Uferbereich die entsprechend gegen Auftrieb gesichert sind, so dass auch hier Auswirkungen auf Grundwasserstände überprüft werden müssten.

-

Freizeit und Naherholungscharakter im Bereich der Wehranlage bzw. der Gemeindewiese mit Kanuanleger.

-

Das im Eigentum von Vitos befindliche Turbinenhaus.

In dem Zusammenhang wurden wir auch um fachlich Einschätzung gebeten, ob aus unserer Sicht erhebliche Auswirkungen durch veränderte Grundwasserstände zu erwarten sind, die gegen einen Rückbau sprechen könnten. Das heißt, sollten große Teile der umliegenden Bebauung auf sensiblen Gründungen ruhen und durch eine Grundwasserabsenkung ernsthaft gefährdet wären, wäre dies ein triftiger Grund, von einem Rückbau abzusehen.

Die Beantwortung dieser Anfrage wurde verwaltungsseitig zurückgewiesen, da wir dies nicht ohne hinzuziehen Weiterer, sprich, Sachverständige, Büros etc. leisten können und es nach hiesiger Auffassung, Aufgabe der zuständigen Behörde ist in deren Verantwortungsbereich die Maßnahme liegt.

Auch wenn verwaltungsseitig die Umsetzung der Wasserrahmenrichtline befürwortet und unterstützt wird – siehe Renaturierung Bachstaße Wollrode und Fischaufstieg Schwarzbach, wird die Maßnahme der Staulegung / Stausenkung unsererseits als bedeutend und gewiss von öffentlichem Interesse begleitet, eingeordnet. Es ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung der Maßnahmen erhebliche Auswirkungen in Bezug auf den Fließbereich bzw. die Ufer der Fulda entstehen könnten, deren Ausmaß wir derzeit noch nicht bewerten können.

Sollten in den Fraktionen Fragen entstehen bzw. auch Hinweise lassen Sie uns das bitte wissen.

Bachfreilegung Wollrode – Bürgerversammlung

Am 21.08.2025 hatte in Wollrode die Bürgerversammlung zur Bachfreilegung / Renaturierung des Schwarzbachs stattgefunden.

Die Veranstaltung hatte eine gute Resonanz. Das Bauamt sowie das Planungsbüro Oppermann und die bauausführende Firma Rohde waren vor Ort. Das Planungsbüro hat die einzelnen Maßnahmen vorgestellt und die Veranstaltung inhaltlich begleitet.

Die Fragen der Anwesenden konnten so weitestgehend beantwortet werden. Insbesondere den Anwohnern wird die Möglichkeit gegeben sich mit dem Bauamt in Verbindung zu setzten und auch individuelle Fragestellungen zu klären.

Die entsprechenden Unterlagen werden auch nochmal für die Website aufbereitet und können dann eingesehen werden.

Insgesamt wurde auf eine gute Kommunikation mit der bauausführenden Firma Rohde hingewiesen, da sich so viele Fragen auch dem kurzen Dienstweg klären lassen. Zudem findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung vor Ort statt.

Auftaktveranstaltung Aufsuchende Energieberatung

Am 04.09.2025 hat die Auftaktveranstaltung zur Aufsuchenden Energieberatung im Bürgersaal stattgefunden. Rund 40 Personen sind der Einladung gefolgt und wir konnten 4 Energieberater für die Durchführung der Kampagne gewinnen.

Mit dieser Initiative möchten wir unseren Bürgern einen unkomplizierten Zugang zu fachkundiger Beratung ermöglichen.

Die Kampagne richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die älter sind als das Baujahr 2000, da diese Häuser oft besonders von energetischem Verbesserungsbedarf betroffen, aber auch von großem Potenzial für Einsparungen, Komfortsteigerung und Werterhalt sind.

Die Bürgermeisterin bittet die Gemeindevertretung nochmal Werbung für die Beratung zu machen – die Ansprechpartnerin ist Tanja Engelhardt-Krok.

Sachstand Umbaumaßnahmen Bauhof

Während der Umbaumaßnahmen hat eine der bauausführenden Firmen einen Wasserschaden verursacht – dadurch gab es Schäden an Wänden und Einrichtungsgegenständen.

Im Übrigen bedarf es einer Trocknungsphase in der keine weiteren Bautätigkeiten stattfinden konnten bzw. zum Teil auch noch können. Dies hatte auch zur Folge, dass die Mitarbeiter den Bauhof nicht in Gänze nutzen konnte. Es wurde Container für Büro und Aufenthaltszwecke sowie Sanitäranlagen eingerichtet.

Der Schaden ist umgehend an die Versicherung der bauausführenden Firma gemeldet worden, die eine Schadensübernahmeerklärung abgegeben hat.

Es bleibt abzuwarten, wann die Maßnahme nun tatsächlich zum Abschluss gebracht werden kann. Die Kosten und Nachfolgekosten, die entstanden sind, werden aber nicht von der Gemeinde Guxhagen getragen.

TOP 2.: Bericht über die Entwicklung der Finanzwirtschaft gem. § 28 GemHVO

Die Gemeindevertretung ist gem. § 28 GemHVO über die Entwicklung der Finanzwirtschaft und des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

Die Haushaltssatzung 2025 wurde am 28.01.2025 beschlossen. In den letzten Jahren war es üblich, dass im letzten Quartal eines Jahres ein Nachtragshaushaltsplan, so zuletzt geschehen im Jahr 2024, aufgestellt und damit die Ansätze auf aktuellen Stand gebracht wurden. Bedingt durch die Einführung eines neuen Finanzsoftwareprogramms, dessen Implementierung mehrere Monate in Anspruch genommen hat, soll in diesem Jahr nach Möglichkeit auf einen Nachtragshaushalt verzichtet werden. Stattdessen soll der Entwurf des Haushaltsplanes für das kommende Jahr erneut in der Dezembersitzung eingebracht werden, da sich dieses Vorgehen in den letzten beiden Haushaltsjahren bewährt hat und hierdurch eine frühzeitige Haushaltsgenehmigung herbeigeführt werden konnte. Diese Vorgehensweise hat zur Folge, dass hier und da Haushaltsüberschreitungen eintreten werden, die dann im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 der Genehmigung des Gemeindevorstandes bedürfen.

Nach gesetzlicher Vorgabe wird ein Nachtragshaushaltsplan gem. § 8 GemHVO dann erforderlich, wenn die im ursprünglichen Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht ausreichen oder wenn unerwartete Einnahmeausfälle die Finanzplanung gefährden. Hierbei muss es sich stets um „erhebliche“ Änderungen von Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen oder Auszahlungen handeln. Eine Erheblichkeitsgrenze sieht das Gesetz per se nicht vor. Erheblich im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 GemHVO könnten zum Beispiel Änderungen seien, mit denen ein in der Haushaltssatzung enthaltener Ansatz um mehr als z.B. 10 vom Hundert, mindestens aber um z.B. 1,9 Mio. € erhöht werden soll. Nach aktuellem Stand sind keine größeren also erheblichen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen zu verzeichnen. Lediglich im Bereich der Kreisumlage kam es in diesem Jahr zur Erhöhung um zwei Prozentpunkte, was Mehraufwendungen i.H.v. circa 256.000 € nach sich zieht.

Zunächst noch einige Ausführungen zum abgelaufenen Haushaltsjahr 2024. Nach dem vorläufigen Jahresabschluss wird das Jahr 2024 mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis von rd. 699.000 € abschließen. Der Überschuss konnte allerdings nur erzielt werden, da die in den Haushaltsjahren 2022 (2. Halbjahr) und 2023 (1. Halbjahr) gebildeten Rücklagen für die Schul- und Kreisumlage i.H.v. 3.565.600 € im Haushaltsjahr 2024 aufgelöst und dem Haushaltsjahr damit zu Gute kommen. Die Mindereinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer in Höhe von circa 2,3 Mio € konnten somit im Ergebnishaushalt ausgeglichen werden. Die Ergebnisrechnung gemäß § 92 Abs. 6 HGO wäre demnach ausgeglichen. Des Weiteren muss in der Finanzrechnung der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten erfolgen kann. Nach dem vorläufigen Ergebnis ist der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit einem Fehlbetrag festgestellt, sodass die zweite Komponente des Haushaltsausgleiches nicht erfüllt ist. Mithilfe der vorübergehenden Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites Ende des Jahres 2024 bis Anfang des Jahres 2025 konnte die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde allerdings gesichert und alle Zahlungen vorgenommen werden. Diese Inanspruchnahme wurde der Aufnahme eines Investitionskredites vorgezogen, da bekannt war, dass Anfang des Jahres 2025 eine hohe Gewerbesteuernachzahlung in Höhe von 5,7 Mio. Euro bei der Gemeinde eingeht, was auch geschehen ist. Eine weitere Verschuldung konnte hiermit zunächst vermieden werden. Grund für den nicht ausgeglichen Haushalt waren die hohen Rückzahlungen im Bereich der Gewerbesteuer, die sich 1 zu 1 auf die Finanzrechnung auswirken.

Zur aktuellen Ertragssituation ist anzumerken, dass die geplanten Gewerbesteuereinnahmen das Haushaltssoll voraussichtlich erreichen werden. Auch bei den weiteren Steuereinnahmen wie Gemeindeanteil an Einkommenssteuer, Umsatzsteuer etc. ist zu erwarten, dass die geplanten Haushaltsansätze erfüllt werden.

Die Ertragssituation im Bereich der Grundsteuer A und B kann aktuell noch nicht abschließend bewertet werden, da noch Veranlagungen, v.a. im Bereich der Grundsteuer A vorgenommen werden. Im Bereich der Grundsteuer B lässt sich bereits jetzt erkennen, dass der Ansatz aller Voraussicht nach erreicht wird. Hier wäre die Aufkommensneutralität auf den Punkt gelungen. Ein aktueller Stand wird im zweiten Bericht über die Entwicklung der Finanzwirtschaft gegen Ende des Jahres nochmals skizziert, sodass sich auch verlässliche Aussagen zur Grundsteuer A treffen lassen.

Gravierende Mehraufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur sind bisher nicht eingetreten bzw. werden zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr erwartet. Die geplanten Unterhaltungsleistungen sind zum großen Teil erledigt, bzw. befinden sich in der Umsetzung. Aus jetziger Sicht wird weiterhin davon ausgegangen, dass der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag abschließen wird. Dieser könnte jedoch aus der bilanziellen Rücklage ausgeglichen werden.

Zu den großen Investitionen können folgende Ausführungen gegeben werden:

- Die An- bzw. Umbauarbeiten am Rat- und Fw. Haus in Guxhagen haben im August 2025 begonnen. Aktuell finden Arbeiten an den Rohrleitungen statt, die im Vorfeld des Anbaus vorzunehmen sind. Parallel hierzu wurde bereits mit der Innensanierung im Bereich der Feuerwehr als auch der Verwaltung begonnen. Es dürften daher auch in diesem Jahr die ersten größeren Rechnungen hierfür eingehen.

-

Der Großteil der geplanten Maßnahmen im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung wurden zwischenzeitlich vergeben und befinden sich in der Umsetzung

-

Die Baumaßnahmen in der Bachstraße werden in diesem Jahr beginnen. Die entsprechenden Aufträge sind, wie bekannt, vergeben. Auch hier wird erwartet, dass in diesem Jahr Mittel für die ersten Arbeiten in Anspruch genommen werden. Glücklicherweise konnten aufgrund der höheren Ausgaben auch höhere Fördermittel in Höhe von insgesamt 1.978.620 € akquiriert werden. Diese beliefen sich zuvor auf 1.494.000 €, was einer Steigerung von 484.020 € entspricht.

-

Zur Erweiterung des Bauhofes wurde bereits der aktuelle Stand dargelegt. Es bleibt abzuwarten, wann die Maßnahme zum Abschluss gebracht werden kann. Die Kosten und auch die Nachfolgekosten, die aufgrund der fehlerhaften Ausführung entstanden sind, werden nicht von der Gemeinde Guxhagen getragen. Seitens der Firma wurde mitgeteilt, dass diese von dem Versicherer übernommen werden.

Nach jetziger Einschätzung ist noch nicht vollends absehbar, ob in diesem Jahr eine Kreditaufnahme für Investitionen notwendig sein wird. Dies wird davon abhängig sein, inwiefern v.a. bei den großen Projekten noch höhere Rechnungen eingehen werden. Eine genaue Ermittlung des Finanzbedarfes erfolgt bis Ende November bzw. Dezember 2025. Hier wird dann im nächsten Bericht, spätestens in der Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember berichtet.

Im bisherigen Verlauf des Jahres verfügte die Gemeinde Guxhagen, bis auf die erwähnte Inanspruchnahme des Liquiditätskredites zu Beginn des Jahres jederzeit über ausreichend flüssige Mittel. Die Bewertungskriterien im Rahmen des jährlich zu erstellenden Finanzstatusberichtes erfüllt die Gemeinde Guxhagen nicht mehr zu 100 % sondern zu 90 %.

In den letzten Jahren schloss der Bericht damit ab, dass wir auf einem „gesicherten Fundament“ stehen. In Anbetracht der Haushaltsplanungen für das HHjahr 2026 sollte die Haushaltspolitik noch maßvoller und ausgewogener betrieben werden, als in den letzten Jahren geschehen, da sich bereits jetzt abzeichnet, dass wir vor allem im Bereich der Gewerbesteuer für das kommende Jahre nicht im Ansatz mit den Erträgen aus den letzten Jahren rechnen können. Daher sollte genaustens überlegt werden, welche Ausgaben zwingend notwendig sind und welche nicht. Nur so können wir die vor uns liegenden Aufgaben bewältigen und die Daseinsfür- und vorsorge unserer Einwohner auf einem hohen Niveau

TOP 3.: Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 gemäß § 123 a HGO

VL-53/2025

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig der Beschlussvorlage zuzustimmen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Gemeinde Guxhagen verfügt über keine Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts im Sinne des § 123 a HGO. Ein Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 nach § 123 a HGO wird daher nicht erstellt.“

Abstimmungsergebnis

27 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltungen

TOP 4.: Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der "Satzung der Gemeinde Guxhagen zur Regelung der Wahlwerbung (Plakatierungssatzung)"

VL-61/2025

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 7-Ja Stimmen und einer Enthaltung der Beschlussvorlage zuzustimmen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den vorgelegten Entwurf der „Satzung der Gemeinde Guxhagen zur Regelung der Wahlwerbung (Plakatierungssatzung)“ einschließlich der eingearbeiteten Änderungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

24 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltungen

TOP 5.: Beratung und Beschlussfassung über

a) die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

b) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, Ortsteil Grebenau

VL-41/2025

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 7 Ja Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltungen der Beschlussvorlage a) und b) einschließlich der vorgetragenen Änderungen zuzustimmen.

Beschluss:

zu a) Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, Ortsteil Grebenau besteht die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Ziel ist die Ausweisung einer Sonstigen Sondergebietsfläche gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Gewächshäuser mit Photovoltaikaufdachanlagen sowie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss zur 12.Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Änderungsverfahren ist parallel mit dem Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB beauftragt. Der Änderungsbeschluss ist gem. BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Die Kosten des Bauleitverfahrens hat der Vorhabenträger zu tragen.

zu b) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, Ortsteil Grebenau zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen „Gewächshaus- und Photovoltaikfreiflächenanlage“ und „Photovoltaikfreiflächenanlage“

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, Ortsteil Grebenau.

Ziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit den Zweckbestimmungen „Gewächshaus- und Photovoltaikfreiflächenanlage“ und „Photovoltaikfreiflächenanlage“.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Die Kosten des Bauleitverfahrens hat der Vorhabenträger zu tragen.

Abstimmungsergebnis

Zu a) 25 Ja Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung

Zu b) 25 Ja Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung

TOP 6.: Sanierung und strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftswegeinfrastruktur in der Gemeinde Guxhagen

Antrag der GL-FWG-Fraktion und CDU-Fraktion

3/2025

Der Gemeindevertreter Martin Graefe stellt den Antrag, den Antrag der GL-FWG und CDU Fraktion in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Bau- und Umweltausschuss zu überweisen.

Der Gemeindevertreter Uli Manthei verlässt die Sitzung um 20:09 Uhr.

Abstimmungsergebnis

2 Ja-Stimme(n), 25 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltungen

Beschluss:

Zur Sanierung und strategischen Weiterentwicklung der Wirtschaftswegeinfrastruktur in der Gemeinde Guxhagen zur Stärkung der landwirtschaftlichen, ökologischen und freizeitbezogenen Nutzung wird der Gemeindevorstand beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das:

1.

Eine systematische Bestandsaufnahme aller Wirtschaftswege beinhaltet (Tragfähigkeit, Breite, Zustand, Entwässerung, Nutzungskonflikte),

2.

Hauptlogistikachsen definiert, die vorrangig saniert und angepasst werden sollen,

3.

Multifunktionale Nutzbarkeit (Landwirtschaft, Freizeit, Ökologie) berücksichtigt,

4.

Prioritäten und Sanierungsstufen für die Umsetzung vorschlägt,

5.

Ermittlung der Kosten, des Investitionsbedarfs sowie zu erhaltende Fördermittel auf allen Ebenen

.

Abstimmungsergebnis

25 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltungen

TOP 7.: Einrichtung eines WhatsApp Kanals der Gemeinde Guxhagen als digitalen lnformationskanalAntrag der SPD-Fraktion

5/2025

Antrag:

Die Gemeindeverwaltung erstellt einen kostenlosen WhatsApp-Kanal als weiteres öffentliches Kommunikationsmittel. Die Inhalte werden ausschließlich von der Gemeindeverwaltung erstellt.

Die Grüne-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags der SPD Fraktion in den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmungsergebnis

7 Ja-Stimme(n), 20 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltungen

Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag:

Der Antrag der SPD soll um folgendes ergänzt werden:

Mit der Einführung des WhatsApp Kanals wird die der Dorffunk-App eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis

25 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltungen

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 20:36 Uhr. Die nächste Sitzung findet am 21.10.2025 statt, Anträge und Anfragen können bis zum 07.10.2025 eingereicht werden.

Hans-Georg Albert, Vorsitzender der Gemeindevertretung  — 10.09.2025
Luca Marie Ibanek, Schriftführerin  — 10.09.2025