Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 die Neufassung der Satzung über die Hebesätze (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) für das Gemeindegebiet der Gemeinde Guxhagen beschlossen.
Diese Satzung wird hiermit amtlich bekannt gegeben, sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Da die Hebesätze zur Grundsteuer A und B spürbar gesenkt worden sind, kommt die Gemeinde Guxhagen den Empfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung nach, wonach die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral umgesetzt werden soll.