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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen
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Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 7.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen am 21.10.2025 folgenden 1. Nachtrag zur Entschädigungssatzung beschlossen:

Art. 1

§ 3 - Aufwandsentschädigungen - erhält folgende Fassung:

§ 3 Aufwandsentschädigungen

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates, oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind - sofern sie nicht von diesem Gremium eine Aufwandsentschädigung erhalten - folgende Aufwandsentschädigung:

- Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

20,00 €

- Ehrenamtliche Beigeordnete

20,00 €

- Mitglieder der Ortsbeiräte

20,00 €

- Mitglieder des Wahlausschusses

20,00 €

- Zu Beratungen der Ausschüsse hinzugezogene

Sachverständige

20,00 €

- Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner

einer Kommission

20,00 €

(2) Die Mitglieder der Wahlvorstände/Auszählungswahlvorstände/Briefwahlvorstände bei Gemeindewahlen, Ortsbeiratswahlen, Wahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, Ausländerbeiratswahlen und Bürgerentscheiden erhalten pro Tag ihrer Tätigkeit  —  50,00 €

(3) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für

- die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung

50,00 €

- stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung,

wenn Aufgaben des Vorsitzenden länger aus 1 Monat

wahrgenommen werden

50,00 €

- Ausschussvorsitzende

0,00 €

- Fraktionsvorsitzende gem. § 36a HGO

50,00 € zzgl.

5,00 € pro Fraktionsmitglied

- die oder den ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten

50,00 €

- ehrenamtliche Beigeordnete

0,00 €

- Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher

35,00 €

Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonates, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonates, in dem sie oder er aus der Funktion scheiden.

Nehmen ehrenamtlich Tätige mehrere Funktionen wahr, für die Anspruch auf Erhöhungen nach Abs. 3 besteht, so stehen ihnen die Erhöhungen für alle Funktionen zu.

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser 1. Nachtrag zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Guxhagen tritt am Tag nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Guxhagen, 13.11.2025
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Guxhagen
gez. Susanne Schneider
Bürgermeisterin