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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 48/2025
Aktuelles aus Guxhagen
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Aktuelles aus Guxhagen

Aufruf zur Bewerbung -Ehrenamtliche Kleinprojekte-

Im Rahmen der Dorfentwicklung in Guxhagen wird die Möglichkeit genutzt, das bürgerschaftliche Engagement in den Ortsteilen finanziell zu unterstützen.

Hierzu stehen laut geltender Richtlinie Mittel zur Finanzierung ehrenamtlicher Kleinprojekte in Höhe von 24.000 € zur Verfügung. Diese sollen wie folgt abgerufen werden, 12.000 Euro im Jahr 2025 und ein zweiter Antrag ebenfalls in Höhe von 12.000 Euro im Jahr 2028.

Für die Verteilung des ersten zur Verfügung stehenden Förderbetrags in Höhe von 12.000 € wurde folgende Regelung getroffen:

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses je Projekt liegt bei mindestens 500 € und maximal 2.500 Euro netto. Die über den Maximalbetrag hinausgehenden Nettokosten sowie die Mehrwertsteuer bilden den Eigenanteil. Den Anteil an den Nettokosten trägt die Gemeinde, die anfallende Mehrwertsteuer ist von den Antragstellern (Vereine, Organisationen, private Initiativen mit Sitz in der Gemeinde Guxhagen) zu übernehmen.

Mit den zu fördernden Kleinprojekten soll das Dorfleben gestaltet, die Lebensqualität verbessert und die Ortskerne gestärkt werden.

Gefördert werden z. B.:

Anschaffungen/Investitionen im Einzelwert von mehr als 410 Euro

Materialien und Geräte für ehrenamtliche Leistungen

außerordentliche Veranstaltungen

Beauftragung von Dritten mit Dienstleistungen

Öffentlichkeitsarbeit oder Druckkosten.

Nicht gefördert werden Ausgaben wie Verbrauchsgüter, Geschenke, Aufwandsentschädigungen und Ausgaben für den laufenden Betrieb.

Um eine Förderung zu erreichen, muss ein vollständiger Förderantrag (Projektskizze) bis zum 16.01.2026

bei der Gemeinde Guxhagen eingereicht werden.

Die Auswahl der zu fördernde Projekte für das Jahr 2026 erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs durch die Steuerungsgruppe. Die Antragsstellenden erhalten im 1. Quartal 2026 eine Information über die Aufnahme des Antrags in die Förderung (Zu- oder Absage). Für die aufgenommenen Vorhaben erfolgt dann die Beantragung der Mittel beim Landkreis (zuständige Behörde).

Zusätzliche Informationen sowie die Projektskizze (Antragsstellungsformular) können Sie der Internetseite der Gemeinde Guxhagen unter der Rubrik Dorfentwicklung entnehmen. https://guxhagen.de/oeffentliche-vorhaben/

Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an die Bauverwaltung der Gemeinde Guxhagen,

Frau Dipl.-Ing. Tanja Engelhardt-Krok (tanja.engelhardt-krok@gemeinde-guxhagen.de), Telefonnummer 05665-949932.