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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen
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9. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 B „Gänsegarten III“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen werden die o. g. Planungen öffentlich ausgelegt.

Räumlicher Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Verfahrensgebiet befindet sich in Guxhagen und umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 4 liegende Flurstücke 154/1, 155/1, 163 tlw., 99 tlw., 100 tlw., 101/1 tlw., 103/1 tlw., 106/1 tlw., 108/1 tlw. und 110/1 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Kreisstraße 155 sowie durch die vorhandene Bebauung, im Osten und Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch die vorhandene Bebauung.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 B „Gänsegarten III“

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Guxhagen umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 4 liegenden Flurstücke 170/1 tlw., 154/1, 155/1, 163 tlw., 99, 100, 101/1, 103/1, 106/1, 108/1, 110/1. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Kreisstraße 155 sowie durch die vorhandene Bebauung, im Osten und Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch die vorhandene Bebauung.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Ausweisung einer Entwicklungsfläche im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet soll dem Bedarf an Wohn- und Gewerbebauflächen entgegengewirkt werden. Ziel ist die Ausweisung neuer Wohn- und Mischgebietsflächen sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche im nordöstlichen Planbereich. Die Gewerbeflächen stehen insbesondere Handwerksbetrieben zur Verfügung. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und entsprechend den Zielen der Gemeinde Guxhagen ist eine Ansiedlung von großflächigen Logistikbetrieben nicht vorgesehen. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer allgemeinen Wohngebietsfläche gemäß § 4 BauNVO, einer Mischgebietsfläche gemäß § 6 BauNVO sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche gem. § 8 BauNVO zu schaffen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 05.12.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 B „Gänsegarten III“ sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit ihren Begründungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), 34302 Guxhagen, während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag

8.00 – 12.00 Uhr

Montag

13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag

14.00 – 17.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen während des v. g. Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice - Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internet-Portal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen, (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), während der Dienstzeiten abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass

-

dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,

-

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,

-

dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen, bzw. umweltrelevanten Themen angesprochen worden:

Regierungspräsidium Kassel, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz

Es liegen Hinweise zur Gewässerparzelle Schwarzenbach sowie zur Einleitung von Niederschlagswasser vor.

Regierungspräsidium Kassel, Bergaufsicht

Es liegen Hinweise zu einem Quarzsand-Tagebau vor.

Schwalm-Eder-Kreis, Untere Naturschutzbehörde

Es liegen Hinweise zum Biotop- und Artenschutz sowie zu geplanten Kompensationsmaßnahmen vor.

Regionalbauernverband Kurhessen

Es liegen Hinweise zur Bewertung landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie deren Verlust vor.

Umweltbezogene Informationen

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

[1]

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

[2]

Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten

[3]

Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Sonderbaufläche insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbericht/Gutachten

Es liegen vor:

[4]

Umweltbericht zum Bebauungsplan

[5]

Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bebauungsplan

[6]

Verkehrsgutachten

[7]

Untersuchung Lärmimmissionen

Umweltbericht und Gutachten enthalten Informationen zu den folgenden Schutzgütern:

● Schutzgut Mensch

finden sich in [1], [4], [6], [7]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Störwirkungen, Verkehrslärm, Abfall.

● Schutzgut Tiere

finden sich in [1], [4], [5]

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel, Reptilien und Schmetterlinge, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.

● Schutzgut Pflanzen

finden sich in [1], [4], [5]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Gellungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.

● Schutzgut Boden und Wasser

finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.

● Schutzgut Klima und Luft

finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.

● Schutzgut Kulturgüter

finden sich in [1]; [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter

● Schutzgut Landschaftsbild

finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.

Guxhagen, den 14.12.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)