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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen Guxhagen
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8. Nachtrag zur Entwässerungssatzung

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl S. 764), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013, (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25.05.2023 (GVBl. S. 357), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen in der Sitzung am 13.12.2023 folgenden

8. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS)

beschlossen.

Art. 1

§ 24 Abs. 1 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser erhält folgende Fassung:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr

für die Ortsteile Guxhagen, Albshausen, Büchenwerra

Grebenau und Wollrode

ab dem 01.01.2024 von

0,56 €

ab dem 01.01.2025 von

0,59 €

und für den Ortsteil Ellenberg

ab dem 01.01.2024 von

0,74 €

ab dem 01.01.2025 von

0,88 €

jährlich erhoben.

Art. 2

§ 26 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser erhält folgende Fassung:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage

für die Ortsteile Guxhagen, Albshausen, Büchenwerra,

Grebenau und Wollrode

ab 01.01.2024

2,61 €

ab 01.01.2025

2,71 €

b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer

Grundstückskläreinrichtung

für den Ortsteil Ellenberg

ab 01.01.2024

4,40 €

ab 01.01.2025

4,18 €

(2) Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben - bei vorhandenen Teilströmen in diesen - ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt. Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad gemessen, ist das Messergebnis dem Abwassereinleiter innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Gemeinde bekanntzugeben.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch für die Ortsteile Guxhagen, Albshausen, Büchenwerra, Grebenau und Wollrode ab dem 01.01.2024 2,61 € und ab dem 01.01.2025 2,71 € und für den Ortsteil Ellenberg ab dem 01.01.2024 4,40 € und ab dem 01.01.2025 4,18 € bei einem CSB bis 600 mg/l; bei einem höheren CSB wird die Gebühr vervielfacht mit dem Ergebnis der Formel

0,5 x festgestellter CSB + 0,5

600

Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad nur im Abwasser eines Teilstroms der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt, wird die erhöhte Gebühr nur für die in diesen Teilstrom geleitete Frischwassermenge, die durch private Wasserzähler zu messen ist, berechnet. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Feststellungen des Verschmutzungsgrads vor, kann die Gemeinde der Gebührenfestsetzung den rechnerischen Durchschnittswert zugrunde legen.

Art. 2

Inkrafttreten

Der 8. Nachtrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Guxhagen, 14.12.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen
gez. Susanne Schneider, Bürgermeisterin