Aufgrund der § 23 ff. der Verbandssatzung vom 20. Februar 1997 in Verbindung mit den § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der z. Zt. gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 06.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird | |
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.949.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag des Aufwendungen auf | 1.814.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 135.200 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag des Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Überschuss von | 135.200 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 526.000 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 380.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 380.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 83.300 EUR |
| mit einem Saldo von | 83.300 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 62.700 EUR |
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan,
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen der Kontenklassen 62, 63, 640 — 643, 647 — 649, 65 sowie die Versorgungsaufwendungen der Kontenklassen 644 — 646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets könne zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.
Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt:
Die vorstehende Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Edermünde und Umgebung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan nebst Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht
vom 12.02.2024 bis einschließlich 20.02.2024
im Rathaus Edermünde, Brückenhofstr. 4, Edermünde-Holzhausen, Zimmer 24, während der Dienststunden öffentlich aus.