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Vom Kuckuck und Esel (Guxhagen-Körle)
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband Satzung

Aufgrund der § 23 ff. der Verbandssatzung vom 20. Februar 1997 in Verbindung mit den § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der z. Zt. gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 06.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.949.200 EUR

mit dem Gesamtbetrag des Aufwendungen auf

1.814.000 EUR

mit einem Saldo von

135.200 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag des Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

135.200 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

526.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

380.000 EUR

mit einem Saldo von

380.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

83.300 EUR

mit einem Saldo von

83.300 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

62.700 EUR

festgesetzt.

§ 2 - Kredite

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 - Kassenkredite

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5 - Stellenplan

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan,

§ 6 - Budget

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen der Kontenklassen 62, 63, 640 — 643, 647 — 649, 65 sowie die Versorgungsaufwendungen der Kontenklassen 644 — 646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets könne zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt:

Edermünde, 07.02.2023
Der Verbandsvorstand
des Abwasserverbandes
Edermünde und Umgebung
Siegel
gez. Petricht, Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Edermünde und Umgebung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan nebst Anlagen liegt zu jedermanns Einsicht

vom 12.02.2024 bis einschließlich 20.02.2024

im Rathaus Edermünde, Brückenhofstr. 4, Edermünde-Holzhausen, Zimmer 24, während der Dienststunden öffentlich aus.

Edermünde, den 31.01.2024
Der Verbandsvorstand des
Abwasserverbandes Edermünde und Umgebung
Siegel
gez. Petrick, Verbandsvorsteher