Der Winter bringt für uns alle besondere Herausforderungen mit sich – für Fußgängerinnen und Fußgänger, Autofahrende, Anliegerinnen und Anlieger sowie für den Bauhof unserer Gemeinde. Uns ist wichtig, nicht nur Regeln zu erklären, sondern vor allem um Verständnis, Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander zu werben.
Die rechtlichen Grundlagen für den Winterdienst ergeben sich aus dem Hessischen Straßengesetz sowie der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Guxhagen.
Ein Grünstreifen, zwischen Grundstück und Gehweg, der nicht eigenständig baulich nutzbar ist, gehört zum Straßenbegleitgrün und entbindet die Anlieger nicht von der Verpflichtung zum Winterdienst.
Damit Wege auch im Winter sicher nutzbar bleiben, sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Guxhagen verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken bei Schnee und Glätte zu räumen und ggf. zu streuen. Ziel ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern – insbesondere Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Einschränkungen – einen möglichst sicheren Weg zu ermöglichen.
Uns ist bewusst, dass dies im Alltag nicht immer einfach ist, etwa bei beruflicher Abwesenheit, Krankheit oder schwierigen Witterungsverhältnissen. In diesen Fällen ist jedoch sicherzustellen, dass eine andere Person die Räum- und Streupflicht übernimmt.
Ein wichtiger Hinweis, der bereits in der Dezember-Ausgabe unseres Gemeindeblättchens enthalten war, soll an dieser Stelle noch einmal erläutert werden:
Schnee von Gehwegen oder privaten Grundstücken darf nicht auf die Fahrbahn geräumt werden.
Diese Regelung ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung und dient der Verkehrssicherheit. Wird Schnee auf die Straße geschoben, kann er festfahren, vereist und gefährliche Situationen verursachen. Zudem muss der kommunale Winterdienst bereits geräumte Straßen erneut abfahren – was Zeit kostet und andere Bereiche verzögert.
Zulässig ist es, den Schnee im Randbereich des Gehwegs oder auf dem eigenen Grundstück abzulagern, soweit dies möglich ist.
Gerade in engen Straßen, in denen zusätzlich Fahrzeuge am Straßenrand parken, stößt auch unser Streu- und Räumfahrzeug manchmal an physische Grenzen. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass Schnee auf dem gegenüberliegenden Gehweg landet.
Das geschieht nicht aus Nachlässigkeit oder böser Absicht, sondern ist der jeweiligen örtlichen Situation geschuldet. Unser Bauhof arbeitet mit großem Engagement und versucht stets, die bestmögliche Lösung unter den gegebenen Umständen zu finden. Wir bitten hierfür herzlich um Verständnis.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs sind oft schon in den frühen Morgenstunden, an Wochenenden und Feiertagen im Einsatz. Sie arbeiten nach einem klaren Räum- und Streuplan, der Prioritäten setzt:
Dabei gilt: Es besteht keine Pflicht, jede Straße jederzeit schnee- und eisfrei zu halten. Verkehrsteilnehmende müssen ihre Fahrweise den winterlichen Verhältnissen anpassen.
Unser Bauhof leistet bei schwierigen Witterungsbedingungen Enormes – oft unter hohem Zeitdruck und bei körperlich anspruchsvollen Einsätzen. Dafür sagen wir ausdrücklich Danke.
Winterdienst funktioniert am besten, wenn alle mithelfen:
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Guxhagen auch im Winter sicher und lebenswert bleibt.