Bisher rieten die Fachbehörden von einem Zebrastreifen am Nettomarkt ab, weil dort sehr wenige Fußgänger unterwegs sind. Ein wenig frequentierter Überweg habe sich häufig als Unfallstelle entwickelt, so die Erfahrungen der Polizei. Doch nun könnte eine Bedarfsampel entstehen. Ob daraus etwas wird, muss mit HessenMobil entschieden werden, denn es handelt sich hier um eine Bundesstraße.
Fußgänger können mithilfe einer Bedarfsampel vielleicht bald sicherer die B83 queren, um zum Nettomarkt zu kommen. Der Gemeindevorstand klärt mit den Fachdienststellen von HessenMobil, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde, ob eine solche Einrichtung sinnvoll ist und wer diese bezahlt. Das teilte Bürgermeister Mario Gerhold in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertreter mit.
Ein sicherer Fußgängerüberweg über die Bundesstraße zum Netto-Markt war in der Gemeindevertretung schon mehrfach Thema. Zuletzt hatte die CDU-Fraktion im Juli 2023 einen entsprechenden Antrag gestellt. Damals hatte der Verkehrsdienst der Polizei darauf hingewiesen, dass ein Zebrastreifen in diesem Bereich eher eine Gefahrenquelle darstellen würde. Daher war der Antrag nicht weiterverfolgt worden. In der jüngsten Gemeindevertretersitzung stellte die CDU-Fraktion aufgrund von Novellierungen der Straßenverkehrsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes eine Anfrage, um das Thema wieder ins Gespräch zu bringen. Denn mit Inkrafttreten der Novellen würde den Kommunen erleichtert, Maßnahmen zu ergreifen, die den Fuß- und Radverkehr fördern, begründete CDU-Fraktionschef Michael Greiner.
Bei einer Verkehrsschau im Oktober vergangenen Jahres sei auch die Situation im Bereich B83/Netto-Markt in den Blick genommen worden, sagte Mario Gerhold noch dazu. Weder Polizei noch Straßenverkehrsbehörde sähen dort derzeit eine Gefahrenquelle. Jedoch könne ein Zebrastreifen in einem Bereich, wo verhältnismäßig wenige Fußgänger die Fahrbahn queren, die Gefahrenlage erhöhen. Zum einen weil Autofahrer durch die geringe Frequentierung nicht mit Fußgängern rechnen und zum anderen, weil sich Fußgänger durch den Überweg möglicherweise in falsche Sicherheit wiegen und unvorsichtig auf die Fahrbahn laufen.
Auch der CDU-Antrag aus dem Jahr 2021, mit dem die Fraktion eine Ausweitung der Tempo 30-Zone in der Ortsdurchfahrt herbeiführen wollte, könnte durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung eine Wendung erfahren. Wie Bürgermeister Mario Gerhold auf die entsprechende CDU-Anfrage dazu in der Gemeindevertretersitzung mitteilte, hätten die beteiligten Stellen bei den bisherigen Verkehrsschauen keine Notwendigkeit gesehen, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h über die Einmündung Neuer Weg hinaus anzuordnen. Denn es gebe einen beidseitigen Gehweg und keine Engstellen – somit sei der Bereich übersichtlich. Mit der Novellierung bestehe nun ausdrücklich und rechtssicher die Möglichkeit, 150 Meter vor und hinter Fußgängerüberwegen 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.
Ab dem Zebrastreifen wäre dies der Bereich in Fahrtrichtung Melsungen bis Ende Tankstellengelände, so der Bürgermeister.