Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 21.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 409.700 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 409.700 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Überschuss / Fehlbetrag von — 0 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 5.455 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf/-überschuss
des Haushaltsjahres von — 5.455 EUR
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 38.160 EUR festgesetzt.
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 0 EUR festgesetzt.
Borken (Hessen), den 29.11.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 10.03.2025 bis einschließlich Dienstag, den 18.03.2025 während der Dienstzeit von
| Montag bis Freitag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, |
| Montag und Mittwoch | von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| Donnerstag (Bürgersprechtag) | von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.
Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202.