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Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

für den Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 21.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 409.700 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 409.700 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Überschuss / Fehlbetrag von —  0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 5.455 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf/-überschuss

des Haushaltsjahres von  —  5.455 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 38.160 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 0 EUR festgesetzt.

Borken (Hessen), den 29.11.2024

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit
Schwalm-Eder-West
gez. Marcèl Pritsch
Verbandsvorsitzender

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 10.03.2025 bis einschließlich Dienstag, den 18.03.2025 während der Dienstzeit von

Montag bis Freitag

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Montag und Mittwoch

von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

Donnerstag (Bürgersprechtag)

von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.

Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202.

Borken (Hessen), den 03.03.2025
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit
Schwalm-Eder-West
gez. Marcél Pritsch
Verbandsvorsitzender