Es wird gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) festgestellt, dass Frau Sabrina Reinhardt durch Mandatsverzicht ihren Sitz im Ortsbeirat Hebel verloren hat.
Aufgrund des § 34 KWG stelle ich hiermit das Freibleiben des Sitzes fest, da der Wahlvorschlag der Bürgerliste Hebel erschöpft ist. Der Ortsbeirat Hebel besteht somit noch aus drei Mitgliedern.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wabern, Landgrafenstr. 9, 34590 Wabern, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.