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Wabern informiert
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

für den Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West

Bekanntmachung Nr. 37 / 2024

1.

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

354.855 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

354.855 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Überschuss / Fehlbetrag von

0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

0 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

43.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

43.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf/-überschuss des Haushaltsjahres von

0 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 34.370 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 4.300 EUR festgesetzt.

Borken (Hessen), den 18.03.2024
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit
Schwalm-Eder-West
Marcèl Pritsch
Bürgermeister und
Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, den 02.04.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 10.04.2024 während der Dienstzeit von

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und

Montag

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

in der Gemeindeverwaltung Wabern, Landgrafenstraße 9, Erdgeschoss – Einwohnermeldeamt - Zimmer 6, aus.

Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202.

Borken (Hessen), den 20.03.2024
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit
Schwalm-Eder-West
Marcél Pritsch
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender