Die landesweite Hessische Lebensraum- und Biotop-Kartierung (HLBK) ist das
Instrument zur Erfassung der Lebensräume (LRT) gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der gesetzlich geschützten Biotope auf hessischer Gesamtfläche im Rahmen des Landesmonitorings. Ziele dieser Erfassung sind die Datenbereitstellung zur Erfüllung der Berichtspflicht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie, die Aktualisierung der bereits vorliegenden Datengrundlagen, die Schaffung von Grundlagen für das FFH-Gebietsmanagement und das Erkennen von Veränderungen des Erhaltungszustands von Lebensräumen. Außerdem dient die Kartierung der flächenbezogenen Datenbereitstellung zu den nach dem Bundes- und dem Landesnaturschutzgesetz (§ 30 Abs. 2 BNatSchG und §25 HeNatG) geschützten Biotopen.
Die Kartierung findet jährlich in ausgewählten Bereichen statt. Die Untersuchungsgebiete werden nach dem Bedarf des HLNUG und der oberen Naturschutzbehörden zur Wahrung ihrer naturschutzrechtlichen Aufgaben ausgewählt. Karten mit den für die aktuelle Kartiersaison ausgewählten Untersuchungsgebieten können auf der Homepage des HLNUG unter https://hlnug.de/hlbk eingesehen werden.
Im Rahmen der Kartierung ist es erforderlich, dass Grundstücke im Außenbereich durch vom HLNUG beauftragte Kartierende während der Vegetationsperiode (in der Regel von April bis Oktober) aufgesucht werden. Den beauftragten Kartierenden ist es nach § 60 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG) erlaubt, diese Flächen im Außenbereich zur Wahrung der naturschutzrechtlichen Aufgaben zu betreten. Sie sollen ihr Kommen rechtzeitig in geeigneter Weise ankündigen und haben sich auf Verlangen auszuweisen. Die beauftragten Kartierenden sind in die besondere Methode der Bestandserfassung eingewiesen und haben sich im Laufe der letzten Jahre besondere Spezialkenntnisse für die Kartierung erworben. Sie werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen. Durch die Erfassung der Arten, Lebensräume und Biotope entstehen keine Einschränkungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der betroffenen Flächen.
In welcher Art und Weise die entsprechende Information über die bevorstehende Kartierung zu erfolgen hat, lässt die gesetzliche Regelung offen. Neben einer schriftlichen Ankündigung kommt daher auch eine (fern-) mündliche Information oder eine Ankündigung auf elektronischen Wege per E-Mail in Betracht. Die Benachrichtigung selbst ist nicht als Verwaltungsakt, sondern als Realakt zu werten, so dass keine formelle Bekanntgabe im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes erforderlich ist.
Aufgrund der Vielzahl der zu kartierenden Flächen in Hessen ist eine vorherige
einzelne, persönliche Benachrichtigung einer jeden Flächeneigentümerin und eines jeden Flächeneigentümers für das HLNUG mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, der die gesetzlich verpflichtende Kartierung gemäß den jeweiligen Vorschriften unmöglich machen würde.
Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Allgemeine Information über die Kartierung über die Internetseite des HLNUG. Außerdem werden die Oberen und Unteren Naturschutzbehörden, die Forstämter und die für Landwirtschaft zuständigen Fachdienste bzw. Abteilungen der Landratsämter über die Kartierung verständigt.
Des Weiteren werden diejenigen Kommunen, in denen die Untersuchungsgebiete liegen, über die Kartierung informiert und aufgefordert, über die vor Ort jeweils geeigneten Informationskanäle Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher und Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte in den betroffenen Ortsteilen sowie auch Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Kartierung zu informieren. Dafür wird umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
Die Daten der kartierten Biotope und Lebensräume werden gemäß HeNatG § 52 Abs. 1 für jedermann zugänglich gemacht und können voraussichtlich im auf die Kartierung folgendem Jahr im Internet (Naturegviewer: https://natureg.hessen.de) eingesehen werden.
Beauftragt und koordiniert wird die Kartierung durch die Abteilung Naturschutz des HLNUG in Gießen. Falls Sie an genaueren Informationen interessiert sind, können Sie sich gerne per E-Mail, Brief oder telefonisch an das Dezernat N1, Lebensräume wenden.
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Abteilung Naturschutz
Europastr. 10
35394 Gießen
Tel.: +49(0)641 200095-58
Fax: +49(0)641 200095-60
E-Mail: hlbk@hlnug.hessen.de
Internet: www.hlnug.de
Weitere Infos zu den Gebieten: