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Wabern informiert
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern am 12.12.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag von 292.572 € aus.

Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 1.525.035 € aus.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

§ 7

Die Fachbereiche im Kostenstellenplan bilden jeweils Teilhaushalte.

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62, 63, 640-643, 647-649, 65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644-646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden.

Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

Wabern, den 13.12.2024  —  Der Gemeindevorstand
 —  der Gemeinde Wabern
 —  gez.: Claus Steinmetz
 — Bürgermeister
Bescheinigung
über die Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2024

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom

14.04.2025

bis

24.04.2025

im Rathaus der Gemeinde Wabern, Landgrafenstr. 9, Bürgerbüro, während der Dienststunden aus.

Wabern, den 11.04.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wabern
gez.
Claus Steinmetz
Bürgermeister