Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern hat am 21.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Sälzer Weg“ gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Das 1.005 m² große Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Harle und umfasst das in der Flur 14 liegende Flurstück 39. Die Fläche wird begrenzt, im Norden und Osten durch die vorhandene Bebauung, im Süden durch den Sälzer Weg und im Westen durch den Reinhardslindenweg.
Ziel und Zweck der Planung
Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche zur Errichtung eines Einfamilienhauses zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes gem. § 5a BauNVO vorgesehen. Damit wird eine Baulücke im nordöstlichen Bereich der Siedlungslage geschlossen und die Ortslage arrondiert.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorentwurf gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom
22. April 2024 bis einschl. 24. Mai 2024
auf der Internetseite der Gemeinde Wabern https://www.wabern.de/buergerservice-rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bauleitplanung eingestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Wabern, Raum 2 (Erdgeschoss), Landgrafenstraße 9, 34590 Wabern zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Wabern (Gemeindeverwaltung), 34590 Wabern, Landgrafenstraße 9 (Raum 2), während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen bauamt@wabern.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
| - | dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden, |
| - | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, |
| - | dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind. |