Herr Jürgen Schweinebraden ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.
Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wabern (FWG)
Herr Jan Quanz,
wohnhaft in Wabern,
festgestellt
Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.
Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG
Wabern, 30.04.2026
Frau Anette Römer ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.
Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wabern (FWG)
Herr Reinhard Krug,
wohnhaft in Wabern,
festgestellt
Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.
Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG
Wabern, 30.04.2026
Herr Marco Pelz ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.
Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Michael Matt,
wohnhaft in Wabern,
festgestellt
Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.
Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG
Wabern, 30.04.2026
Herr André Buss ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.
Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Andreas Bergen,
wohnhaft in Wabern,
festgestellt
Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.
Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG
Wabern, 30.04.2026
Frau Jasmin Beck ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.
Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Heinrich Gröger,
wohnhaft in Wabern,
festgestellt
Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.
Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG
Wabern, 30.04.2026
Herr Volker Schmidt ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.
Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Constantin Köhler,
wohnhaft in Wabern,
festgestellt
Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.
Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG
Wabern, 30.04.2026