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Wabern informiert
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung

Herr Jürgen Schweinebraden ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.

Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wabern (FWG)

Herr Jan Quanz,

wohnhaft in Wabern,

festgestellt

Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.

Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG

Wabern, 30.04.2026

Claus Steinmetz
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung

Frau Anette Römer ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.

Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Wabern (FWG)

Herr Reinhard Krug,

wohnhaft in Wabern,

festgestellt

Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.

Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG

Wabern, 30.04.2026

Claus Steinmetz
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung

Herr Marco Pelz ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.

Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Herr Michael Matt,

wohnhaft in Wabern,

festgestellt

Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.

Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG

Wabern, 30.04.2026

Claus Steinmetz
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung

Herr André Buss ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.

Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Herr Andreas Bergen,

wohnhaft in Wabern,

festgestellt

Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.

Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG

Wabern, 30.04.2026

Claus Steinmetz
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung

Frau Jasmin Beck ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.

Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Herr Heinrich Gröger,

wohnhaft in Wabern,

festgestellt

Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.

Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG

Wabern, 30.04.2026

Claus Steinmetz
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung

Herr Volker Schmidt ist durch Mandatsverzicht zum 23.04.2026 aus der am 15.03.2026 gewählten Gemeindevertretung ausgeschieden.

Als Nachrücker für den freigewordenen Sitz wird der nächste noch nicht berufene Bewerber vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Herr Constantin Köhler,

wohnhaft in Wabern,

festgestellt

Gegen diese Feststellung des Gemeindewahlleiters kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden.

Diese Bekanntmachung ergeht gemäß §§ 33 und 34 KWG

Wabern, 30.04.2026

Claus Steinmetz
Gemeindewahlleiter