Lageplan Änderungsbereiche auf den Deponieflächen
Mit Verfügung vom 23.04.2025, Az.: 0030-21-061a10.04.25-00002#2025-00001 hat das Regierungspräsidium Kassel die 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wabern genehmigt.
Die beiden Teiländerungsbereiche liegen nördlich und südlich der Industriestraße (L3223) auf dem Gelände der Deponien im Industriegebiet Tannenhöhe. Hierbei handelt es um eine ca. 5 ha große Fläche der bereits rekultivierten Deponie Uttershausen und um eine ca. 22 ha große Fläche der Deponie Oppermann-Nordwest. Sie sind wie folgt abgegrenzt:
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei der Gemeindeverwaltung, Landgrafenstr. 9, Raum 2, innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Der die Verletzung begründende Sachverhalt ist darzulegen.