Aufgrund der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 und der in diesem Zusammenhang ermittelten Neubewertungen der bebauten und unbebauten Grundstücke sowie der landwirtschaftlichen Flächen, ist die Gemeinde aufgefordert ihre Hebesätze für die Veranlagung der Grundsteuer A und B anzupassen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 beschlossen, den Hebesatz für die
| • | Grundsteuer A auf 270 v. H. |
| • | Grundsteuer B auf 160 v. H. |
festzusetzen.
Gleichzeitig hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder die Gebühren für die Abfallbeseitigung ab 1.1.2025 erhöht.
In der 2. KW 2025 werden daher allen Haus- und Grundstückseigentümern geänderte Grundbesitzabgabenbescheide zugestellt.
Bei Rückfragen stehen Ihnen
• Frau Margarethe Riegel — Tel. 05683-500931
• Herr Julian Sinemus — Tel. 05683-500936
• Frau Gudrun Rohde — Tel. 05683-500930
während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Wir bitten, die Bescheide, insbesondere im Hinblick auf die uns erteilten Landschriftmandate, zu überprüfen und ggf. fehlende Einzugsermächtigungen neu zu erteilen. Ein entsprechendes Formular ist nachfolgend abgedruckt und auf der Homepage der Gemeinde Wabern - www.wabern.de. zu finden.
Gemeinde Wabern, Landgrafenstraße 9, 34590 Wabern
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
1. Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die Gemeindekasse Wabern widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit von meinem Konto einzuziehen.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Gemeindekasse Wabern, Zahlungen für die von mir zu entrichtenden Steuern und Abgaben für folgende(s) Kassenzeichen:
_____________________________ Grundstücksabgaben
_____________________________ Grundstücksabgaben
Name, Anschrift des/der Eigentümer:
__________________________________________________________
von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeindekasse Wabern auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Name, Anschrift des/der Kontoinhaber: __________________________________________________________
Name des Kreditinstituts:
BIC (8 oder 11 Stellen) __ __ __ __ __ __ __ __| __ __ __
IBAN: D E __ __| __ __ __ __| __ __ __ __| __ __ __ __| __ __ __ __| __ __
Wabern, den____________________ __________________________
(Unterschrift)
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Gemeindekasse Wabern über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.
Telefon Gemeindekasse: 05683/500932 oder 500933
Fax: 05683/500990
E-Mail: kasse@wabern.de