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Wabern informiert
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Lageplan Änderungsbereiche auf den Deponieflächen

31. Änderung des Flächennutzungsplans; Deponieflächen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern hat in ihrer Sitzung am 23.05.2024 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) der 31. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Deponieflächen ‚Uttershausen‘ und ‚Oppermann Nordwest‘ zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der überlagernden Nutzung durch Freiflächensolaranlagen auf den rekultivierten Deponieflächen.

Die beiden Teiländerungsbereiche liegen nördlich und südlich der Industriestraße (L3223) auf dem Gelände der Deponien im Industriegebiet Tannenhöhe. Hierbei handelt es um eine ca. 5 ha große Fläche der bereits rekultivierten Deponie Uttershausen und um eine ca. 22 ha große Fläche der Deponie Oppermann-Nordwest. Sie sind wie folgt abgegrenzt:

Der Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024

im Rathaus der Gemeinde Wabern, Landgrafenstraße 9, EG, Zimmer 2 oder Zimmer 5, innerhalb der allgemeinen Dienststunden:

jeweils montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahnen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Gemeinde Wabern unter https://www.wabern.de/buergerservice-rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können zudem auch per E-Mail an die Adresse bauamt@wabern.de gerichtet werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)

Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung sowie Biotopentwicklung (Umweltbericht, Stellungnahme);

Fauna/Artenschutz: Aussagen und Untersuchungen zur Betroffenheit der Fauna (Umweltbericht,

Habitatpotenzialanalyse/Fachgutachten);

Boden: Informationen zu Bodenart und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand, Bedeutung und Betroffenheit sowie Funktion der Böden, Umfang der Bodenversiegelung, Versickerung (Umweltbericht);

Boden + Fläche: Aussagen zur Flächeninanspruchnahme, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zu alternativen Planungsflächen (Begründung und Umweltbericht);

Wasser: Aussagen zu Auswirkungen auf die Niederschlagsversickerung (Umweltbericht);

Klima: Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf das Kleinklima (Begründung, Umweltbericht);

Mensch: Aussagen zu Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, (Umweltbericht)

Orts- und Landschaftsbild: Informationen zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht).

Wabern, 31.05.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wabern
gez. Claus Steinmetz
Bürgermeister