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Wabern informiert
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern am 06.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

17.199.151,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-17.835.883,00 €

mit einem Saldo von

-636.732,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

mit einem Saldo von

0,00 €

mit einem Fehlbedarf von

-636.732,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

609.120,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.446.700,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-3.077.500,00 €

mit einem Saldo von

-1.630.800,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-10.166,00 €

mit einem Saldo von

-10.166,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-1.031.846,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.800.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden im Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

270 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

160 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Nachrichtlicher Hinweis: Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und B erfolgte durch Satzung vom 12.12.2025 (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Fachbereiche im Kostenstellenplan bilden jeweils Teilhaushalte.

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62,63,640-643,647-649,65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644-646 bilden ein eigenes Budget.

Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden.

Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

Wabern, den 30.05.2025

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Wabern

- Dienstsiegel -

gez.: Claus Steinmetz

Bürgermeister

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes
mit Anlagen für das Jahr 2025

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 mit Anlagen liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit

vom 02.06.2025 bis einschließlich 11.06.2025

im Rathaus der Gemeinde Wabern, Landgrafenstr. 9, Bürgerbüro, während der allgemeinen Bürozeiten öffentlich aus.

Wabern, den 30.05.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wabern
gez.:
Claus Steinmetz
Bürgermeister