Die Europawahlordnung (EuWO) sieht in § 61 Abs. 2 vor, dass zum Schutz des Wahlgeheimnisses in Wahlbezirken in denen weniger als 30 Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettel im Wahllokal abgeben, die kompletten Wahlunterlagen an einen anderen Wahlbezirk zu übergeben sind.
Nach den Erfahrungen der letzten Wahlen ist für die Wahlbezirke Rockshausen und Udenborn abzusehen, dass weniger als 30 Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettel im Wahllokal abgeben. Um eine Übergabe der kompletten Wahlunterlagen an einen anderen Wahlbezirk zu vermeiden, wurde der Wahlbezirk Rockshausen mit dem Wahlbezirk Falkenberg zu einem gemeinsamen Wahlbezirk Falkenberg und der Wahlbezirk Udenborn mit dem Wahlbezirk Uttershausen zu einem gemeinsamen Wahlbezirk Uttershausen zusammengelegt.
Durch die Zusammenlegung der Wahlbezirke Rockshausen/Falkenberg und Udenborn/Uttershausen entfallen die Wahllokale in Rockshausen und Udenborn, so dass die
Wählerinnen und Wähler von Rockshausen im Wahllokal
Feuerwehrhaus Falkenberg
Schloss Straße 11
und die Wählerinnen und Wähler von Udenborn im Wahllokal
Turnhalle Uttershausen
Mönchhofstraße
wählen.
Auf den Wahlbenachrichtigungen für alle Wahlberechtigten in Rockshausen und Udenborn wurden die neuen Wahlbezirke/Wahllokale Falkenberg bzw. Uttershausen bereits eingetragen.