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Wabern informiert
Ausgabe 30/2025
Gestaltung Innenteil
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Gestaltung Innenteil

für die Verleihung der Sportplakette, die Überreichung von Ehrengaben und die Verleihung der Ehrennadel der Gemeinde Wabern

§ 1

Die Gemeinde Wabern stiftet als Auszeichnung für Leistungen auf dem Gebiet des Sports eine Sportplakette in Verbindung mit einer Ehrenurkunde.

Die Plakette wird in Gold, Silber und Bronze verliehen.

§ 2

Die Sportplakette trägt auf der Vorderseite das Waberner Gemeindewappen mit der Inschrift „Gemeinde Wabern“ und auf der Rückseite die Aufschrift „Für hervorragende Leistungen im Sport“ und die Jahreszahl.

§ 3

Die Sportehrenplakette wird wie folgt verliehen:

1. In der Ausführung „Gold“:

a) Meisterschaft oder Rekord auf Bundesebene.

b) 10 malige Angehörigkeit in der Nationalmannschaft.

c) Teilnahme an Olympischen Spielen, Europa- und Weltmeisterschaften.

Die Sportehrenplakette wird für vorstehende Leistungen jeweils neu verliehen.

2. In der Ausführung „Silber“:

a) Meisterschaft auf Regional- und Landesebene.

b) 2. und 3. Sieger/in bei Meisterschaften auf Bundesebene.

c) Zugehörigkeit zu einer Nationalmannschaft.

Die Verleihung der Sportehrenplakette erfolgt grundsätzlich nur einmal. Wird eine Meisterschaft nach Buchstabe a) von demselben Sportler/derselben Sportlerin fünfmal erreicht, wird eine Sportehrenplakette in der Ausführung „Gold“ verliehen.

3. In der Ausführung „Bronze“:

a) Meisterschaft auf der jeweils höchsten Bezirks-, Kreis- und Gauebene.

b) Für 20 Jahre Schiedsrichtertätigkeit.

Die Verleihung der Sportehrenplakette erfolgt grundsätzlich nur einmal.

Wird eine Meisterschaft nach Buchstabe a) von demselben Sportler/derselben Sportlerin fünfmal erreicht, wird eine Sportehrenplakette in der Ausführung „Silber“ verliehen.

§ 4

Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Gemeindevorstand.

Vorschlagsberechtigt für die Ehrungen sind Waberner Sportvereine.

Die zu ehrenden Personen müssen die Leistungen als Mitglied eines Waberner Sportvereins, der einem Fachverband des Deutschen Sportbundes oder einem gleichartigen Sportverband angehört, erzielt haben.

Starten Sportler/innen, die in Wabern wohnhaft sind, aufgrund der Leistungsklasse für einen auswärtigen Verein, kann die Ehrung auf besonderen Vorschlag erfolgen.

§ 5

Neben Einzelehrungen können auch Mannschaftsehrungen vorgenommen werden. In diesem Fall erhält der Verein eine Urkunde und jedes Mannschaftsmitglied eine Sportehrenplakette mit Besitzurkunde.

Bei Erringung mehrerer Meisterschaften wird nur eine Auszeichnung verliehen, und zwar für die höchste Meisterschaft. Die weiteren Meisterschaften werden in der Verleihungsurkunde mit aufgeführt. Für das Vorschlagsrecht gilt § 4 entsprechend.

§ 6

Personen, die die Bedingungen für das Deutsche Sportabzeichen in Gold mit der Zahl 10, 15, 20 usw. erfüllt haben, sowie wie Personen, die trotz einer Behinderung besondere sportliche Leistungen erzielen, erhalten eine Ehrengabe.

Für das Vorschlagsrecht gilt § 4 entsprechend.

§ 7

Die vorstehenden Richtlinien wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern am 11. Dezember 1997 beschlossen. Sie treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Wabern,12. Dezember 1997
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wabern
Günter Jung
Bürgermeister