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Wabern informiert
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Es ist geplant, das Naturschutzgebiet (NSG) „Pfingstgemeinde bei Zennern“ im Bereich der Gemeinde Wabern innerhalb des Landkreises Schwalm-Eder flurstücksgenau abzugrenzen. Einzelne Bereiche sollen dabei aus dem NSG entlassen werden.

Dazu ist eine Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiets „Pfingstgemeinde bei Zennern“ vom 26. November 1985 (StAnz. S. 2226) erforderlich. Das Regierungspräsidium Kassel führt als Obere Naturschutzbehörde das dazu notwendige Anhörungsverfahren gemäß § 22 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) durch.

Der Anhörungstext wird zusammen mit der Abgrenzungskarte und dem Entwurf der Änderungsverordnung in der Zeit vom 25. Juli 2024 bis einschließlich 06. September 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel bereitgestellt und kann dort von jeder Person eingesehen werden. Die Unterlagen sind unter folgendem Link zu finden:

Naturschutzgebiet Pfingstgemeinde bei Zennern |https://rp-

kassel.hessen.de/naturschutzgebiet-pfingstgemeinde-bei-zennern

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei der oberen Naturschutzbehörde, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel

oder unter der Email-Anschrift: fuRPKSnaturschutz@rpks.hessen.de vorgebracht werden. Die Anregungen und Bedenken sollten begründet werden.

Regierungspräsidium Kassel
- Obere Naturschutzbehörde -
RPKS - 24-29 n 0200/155-2018/1