Nachdem Herr Marco Pelz am 28.08.2025 auf sein Mandat im Ortsbeirat Unshausen verzichtet hat, wird gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) festgestellt, dass er seinen Sitz gemäß § 33 Abs. 1 KWG verloren hat und somit aus dem Ortsbeirat Unshausen ausgeschieden ist.
Aufgrund des § 34 Abs. 1 und Abs. 3 KWG stelle ich als Nachrückerin für den Ortsbeirat Unshausen als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Unshäuser Wählergemeinschaft
Frau Sandra Koch
Bachstraße 21
34590 Wabern
fest.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wabern, Landgrafenstr. 9, 34590 Wabern, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.