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Wabern informiert
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Nachdem Frau Angelika Momberg am 06.09.2025 auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet hat, wird gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) festgestellt, dass sie damit die Rechtsstellung einer Vertreterin gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG verloren hat und somit aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist.

Aufgrund des § 34 KWG Abs. 2 stelle ich fest, dass die beiden noch nicht berufenen BewerberInnen des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ihre Wählbarkeit durch Wegzug gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG verloren haben und daher bei der Nachfolge unberücksichtigt bleiben.

Weiterhin stelle ich das Leerbleiben des Sitzes fest, da der Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) erschöpft ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern besteht somit noch aus 30 Mitgliedern.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wabern, Landgrafenstr. 9, 34590 Wabern, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Wabern, 12.09.2025
Heiko Volz
Gemeindewahlleiter