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Wabern informiert
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern am 08.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.362.862,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-17.012.075,00 €

mit einem Saldo von

-649.213,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

mit einem Saldo von

0,00 €

mit einem Fehlbedarf von

-649.213,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen

und Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

565.290,00 €

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

1.495.100,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-3.493.500,00 €

mit einem Saldo von

-1.998.400,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-10.166,00 €

mit einem Saldo von

-10.166,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

-1.443.276,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.100.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden im Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

315 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

330 v. H.

2. Gewerbesteuer auf

380 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Fachbereiche im Kostenstellenplan bilden jeweils Teilhaushalte.

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62,63,640-643,647-649,65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644-646 bilden ein eigenes Budget.

Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden.

Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

Wabern, den 09.02.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wabern
- Dienstsiegel -
gez.: Claus Steinmetz
Bürgermeister

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2024

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen liegt gem. § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit

vom 28.10.2024 bis einschließlich 05.11.2024

im Rathaus der Gemeinde Wabern, Landgrafenstr. 9, Bürgerbüro, während der allgemeinen Bürozeiten öffentlich aus.

Wabern, den 25.10.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Wabern
gez. Claus Steinmetz
Bürgermeister