Titel Logo
Wabern informiert
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),

Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise und Teilplan Ballungsraum Kassel

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, der Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen

(Starts und Landungen) pro Jahr sowie für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Kassel.

Der

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise

sowie der

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel

tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die genannten Teilpläne sind ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (https://rp-kassel.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.

Regierungspräsidium Kassel

Dezernat 33.1 -Immissions- und Strahlenschutz-

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de

Kassel, den 28.Oktober 2024
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 - Umgebungslärm -