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Wabern informiert
Ausgabe 5/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025 bestimmt.

Auf Grund der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 werden die festgelegten Fristen abgekürzt. Dies bedeutet, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl der Gemeinde Wabern voraussichtlich erst Anfang Februar zur Verfügung stehen.

Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl, spätestens bis zum 2. Februar 2025, versendet die Gemeinde Wabern die Wahlbenachrichtigungen. Wahlberechtigte können dann auf Antrag einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl gibt.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Der Wahlschein kann bei der Gemeinde Wabern

  • persönlich
  • online oder
  • schriftlich beantragt werden.

Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.

  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können unter www.wabern.de online beantragt werden.

Nutzen Sie die Möglichkeit und beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen online unter

https://www.wabern.de/

Die Ausgabe und Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt aber erst Anfang Februar, sobald die Stimmzettel zur Verfügung stehen.

Der Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen wird dann an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift) versendet.

Für weitere Fragen zur Bundestagswahl steht Ihnen das Wahlamt unter folgender Telefonnummer (05683) 5009-40 oder 46 zur Verfügung.