Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 die vom Fachbereich Rechnungsprüfung des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresrechnungen 2018 und 2019 beschlossen und dem Gemeindevorstand gem. § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 HGO liegen die Jahresrechnungen mit Erläuterungsbericht in der Zeit vom
02. Januar 2025 bis einschließlich 10. Januar 2025
während der Dienststunden im Rathaus in Wabern, Bürgerbüro, Landgrafenstraße 9, öffentlich aus.