Aufgrund der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 und der in diesem Zusammenhang ermittelten Neubewertungen der bebauten und unbebauten Grundstücke sowie der landwirtschaftlichen Flächen, ist die Gemeinde aufgefordert ihre Hebesätze für die Veranlagung der Grundsteuer A und B anzupassen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 beschlossen, den Hebesatz für die
Grundsteuer A auf — 270 v. H.
Grundsteuer B auf — 160 v. H.
festzusetzen.
Gleichzeitig hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder die Gebühren für die Abfallbeseitigung ab 1.1.2025 erhöht.
In der 2. KW 2025 werden daher allen Haus- und Grundstückseigentümern geänderte Grundbesitzabgabenbescheide zugestellt.
Bei Rückfragen stehen Ihnen
• Frau Margarethe Riegel — Tel. 05683-500931
• Herr Julian Sinemus — Tel. 05683-500936
• Frau Gudrun Rohde — Tel. 05683-500930
während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Wir bitten, die Bescheide zu insbesondere im Hinblick auf die uns erteilten Landschriftmandate zu überprüfen und ggf. fehlende Einzugsermächtigungen neu zu erteilen. Ein entsprechendes Formular ist nachfolgend abgedruckt und auf der Homepage der Gemeinde Wabern - www.wabern.de. zu finden.