Übersichtplan Flächennutzungsplan
Übersichtsplan Bebauungsplan
Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wabern hat am 06.02.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Eichenweg 5“ sowie den Beschluss zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.
Das Verfahrensgebiet der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich in Wabern-Zennern und umfasst die in der Gemarkung Zennern in der Flur 5 liegende Flurstücke 190/14, 189/14, 164/98 und 13/2. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den Eichenweg, im Osten durch die vorhandene Bebauung, im Süden durch den Waldweg und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft.
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Wabern-Zennern und umfasst die in der Gemarkung Zennern in der Flur 5 liegende Flurstücke 190/14, 189/14, 164/98,13/2 und 86/3 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den Eichenweg, im Osten durch die vorhandene Bebauung sowie im Süden und Westen durch Flächen der Landwirtschaft.
Übersichtspläne ohne Maßstab
Zur Erweiterung eines örtlichen Betriebsstandortes soll der gewerblich genutzte Bereich gem. § 8 BauNVO als eingeschränktes Gewebegebiet (GEe) und der Bereich des Wohnhauses gem. § 6 BauNVO als Mischgebiet festgesetzt werden.
Zur Realisierung der Planung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Normalverfahren erforderlich. Da der Bebauungsplan von den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes abweicht, wird gemäß § 8 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplanes gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren).