Sitzungsbeginn: 20:05 Uhr
Stadtverordnetenvorsteherin Berthold begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Grünen-Fraktionsvorsitzender Schanner stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt „Ankauf eines Grundstücks im Stadtgebiet Sachsenhausen“ im nicht öffentlichen Teil zu beraten.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
| TAGESORDNUNG: | ||
| 1. | Dorfentwicklung WaldeckZeit-, Kosten- und Finanzierungsplans für die Dorfentwicklung und Entwurf für die Abgrenzung der Fördergebiete |
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| 2. | Kleine Anfragen | |
| 2.1 | Kleine Anfrage des Stadtverordneten Latif Hamamiyeh Al-Homssi zur endgültigen Inbetriebnahme und Aktivierung aller Anschlüsse in der Nationalparkstadt Waldeck durch die Firma Goetel | |
| 2.2 | Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Schanner zum Klimaschutzmanager | |
| 2.3 | Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Schanner zum Radwegekonzept | |
| 3. | Kenntnisnahme des letzten STVO-Protokolls vom 13.12.2024 | |
| 4. | Bericht aus dem Magistrat | |
| 5. | Kommunalwahl 2026; Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel | |
| 6. | Nutzungsvertrag für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen mit dem Investor GreenCity (jetzt Qair) | |
| 7. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Festlegung des Standortes für einen Neubau eines Kindergartens im Stadtteil Waldeck-Sachsenhausen | |
| 8. | Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" - Doppelkern Sachsenhausen-Waldeckhier: Programmantrag 2025 sowie Festlegung der Schwerpunkte der Mittelanmeldungen für die Programmanmeldungen bis 2029 | |
| 9. | Antrag der CDU-Fraktion zur Vorlage der Ergebnisse der EKVO (Abwassereigenkontrollverordnung) | |
| 10. | Antrag der CDU-Fraktion zur Umstellung der Buslinien und Fahrpläne der Linien 510 und 515 | |
| 11. | Anfrage der CDU-Fraktion zum Glasfaserausbau in der Stadt Waldeck und im Außenbereich | |
| 12. | Anfrage der CDU-Fraktion zur Glasfaserbereitstellung im Bereich Marktplatz / Schloßstraße, Stadtteil Waldeck | |
| 13. | Anfrage der CDU-Fraktion zur Vergabe von Jahresparkscheinen | |
| 14. | Anfrage der CDU-Fraktion zur Freiflächenphotovoltaik | |
| 15. | Anfrage der CDU-Fraktion zum Bürgerhaus im Stadtteil Waldeck | |
| 16. | Verschiedenes | |
| 17. | Ankauf eines Grundstücks im Stadtgebiet Sachsenhausen | |
Sachdarstellung:
Im Sommer 2024 wurde die Nationalparkstadt Waldeck als hessischer Dorfentwicklungsschwerpunkt anerkannt. In den darauffolgenden Monaten im Herbst 2024 wurde eine Steuerungsgruppe zur Begleitung und Umsetzung des Prozesses gegründet. Die Gründung dieser Steuerungsgruppe ist eine Verpflichtung im Rahmen der Umsetzung der Dorfentwicklung.
Die Steuerungsgruppe traf sich erstmals im November 2024, in dieser Sitzung wurde eine Geschäftsordnung und der vorliegende Zeit-, Kosten-, und Finanzierungsplan beschlossen.
Der Zeit-, Kosten-, und Finanzierungsplan wird in Zukunft jährlich geprüft und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Grundsätzlich gilt, dass die Stellung von Förderanträgen zeitlich mit dieser Planung übereinstimmen sollte. Ein Projekt, welches für das Jahr 2025 angemeldet wurde, sollte demnach auch im Jahr 2025 beantragt und umgesetzt werden. Es empfiehlt sich daher, dass der Haushalt der Nationalparkstadt und der Zeit-, Kosten-, und Finanzierungsplan inhaltlich übereinstimmen.
Frau Dr. Koch vom Büro Bioline stellt anhand einer Präsentation den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan vor.
Sie weist darauf hin, dass jede einzelne Maßnahme durch die Steuerungsgruppe priorisiert und anschließend nochmals in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden muss.
Stadtverordnetenvorsteherin Berthold bedankt sich bei Frau Dr. Koch für die ausführliche Präsentation.
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und teilen mit, dass beide Ausschüsse dem Beschlussvorschlag zugestimmt haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Mittel zur Umsetzung von Investitionen im Dorfentwicklungsprogramm stehen im Haushaltsjahr 2025 im Produkt 51103 in Höhe von 275.000,00 EUR zur Verfügung.
Beschluss:
Die Nationalparkstadt Waldeck wurde im Jahr 2024 vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Grundlage der Anerkennung ist die Erarbeitung eines kommunales Entwicklungskonzeptes (KEK).
Hiermit werden das KEK, der Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Fördergebietsabgrenzungen als Fördergrundlage für das Dorfentwicklungsprogramm sowie als kommunales Handlungsziel vom Kommunalparlament der Nationalparkstadt Waldeck beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Zu Punkt 2.1: Kleine Anfrage des Stadtverordneten Latif Hamamiyeh Al-Homssi zur endgültigen Inbetriebnahme und Aktivierung aller Anschlüsse in der Nationalparkstadt Waldeck durch die Firma Goetel
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die vorliegende Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hamamiyeh Al-Homssi:
Die Firma Goetel hat den Glasfaserausbau auf dem Gebiet der Stadt Waldeck inzwischen abgeschlossen. Bisher erfolgte jedoch keine abschließende Inbetriebnahme und Aktivierung der Leitung in den Haushalten.
Frage 1: Aus welchen Gründen wurde die abschließende Inbetriebnahme und Aktivierung bisher nicht abgeschlossen?
Antwort: Hinweis:
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Firma Goetel weitergeleitet; von dort haben wir folgende Auskunft erhalten:
„Nur weil die Oberfläche in einem Ort geschlossen wurde, bedeutet dies leider nicht das ein Netz aktiviert werden kann. Es gibt noch sehr viele Dinge nach Abschluss der „offensichtlichen“ Bauarbeiten im Hintergrund zu realisieren, um eine Aktivierung möglich zu machen. Hierzu zählen u.a. die Anbindung an unser Backbone sowie auch die Verbindungen der einzelnen Standorte in den jeweiligen Ortschaften, um eine Redundanz zu gewährleistet. Ich bin positiver Dinge, dass wir in den nächsten Wochen mit der Aktivierung in Waldeck beginnen können.“
(Info Goetel Herr Wagenknecht vom 06.02.2025)
Frage 2: Wann und in welcher Reihenfolge erfolgt die Inbetriebnahme und Aktivierung der einzelnen Stadtteile?
Antwort: „Eine technische Freigabe ist noch nicht erfolgt, was eine konkrete Terminierung erschwert.“
(Info Goetel Herr Wagenknecht vom 06.02.2025)
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Vollbracht mit, dass erste kleinere Stadtteile bei Freifunk Nordhessen freigeschaltet wurden.
Des Weiteren informiert er, dass die Stadt die Glasfaser-Bauabnahme mit der ausführenden Firma 4Solutions vorgenommen und eine Mängelliste erstellt hat. Diese wurde aber noch nicht abschließend abgearbeitet.
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die Kleine Anfrage zum Klimaschutzmanager:
Die Stadtverordneten der Gemeinde Waldeck haben in den letzten Haushalten eine halbe Stelle für einen Klimaschutzmanager vorgesehen.
Auf mehrere Nachfragen beim Bürgermeister erhielten wir die Auskunft, diese Stelle werde gemeinsam mit der Gemeinde Edertal ausgeschrieben und besetzt.
Am Samstag, 08.02.2025, habe ich in der WLZ lesen müssen, dass die Gemeinde Edertal nun bereits einen Klimaschutzmanager eingestellt hat.
Frage 1: Woran ist die geplante Zusammenarbeit gescheitert?
Antwort: Die ursprünglich geplante gemeinsame Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers wurde seitens der Gemeinde Edertal abgesagt, da von dort zwischenzeitlich ein zu großer eigener Arbeitsaufwand erkannt wurde.
Frage 2: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt Waldeck zu unternehmen, diese wichtige Stelle doch noch zu besetzen?
Antwort: Seitens der Nationalparkstadt Waldeck wurde daraufhin ein eigener Förderantrag zur Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers über die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt. Die Bewilligung steht noch aus.
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die Kleine Anfrage zum Radwegekonzept:
Die Stadtverordneten der Gemeinde Waldeck haben im Haushalt 2023 eine Summe von 75.000,00 € für die Erstellung eines Radwegekonzeptes beschlossen.
Danach wurde eine öffentliche Abfrage der Schwachstellen im Radwegenetz durch das beauftragte Planungsbüro durchgeführt.
Frage 1: Wann wird das Konzept dem Bauausschuss bzw. den Stadtverordneten vorgestellt?
Antwort: Eine Vorstellung und Beratung ist für die Stadtverordnetensitzung bzw. Ausschusssitzungen in der Sitzung im Mai 2025 vorgesehen.
Frage 2: Wird durch das Büro auch ein Ausführungskonzept erarbeitet?
Antwort: Im Konzept werden Umsetzungsvorschläge unterbreitet.
Zum Stadtverordnetenprotokoll vom 13.12.2024 gibt es seitens der Stadtverordneten keine Anmerkungen.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Bürgermeister Vollbracht gibt einen Bericht aus dem Magistrat ab:
Allgemein:
Erstmals wurde ein Veranstaltungskalender für das Jahr 2025 in Form einer „Broschüre“ aufgelegt und verteilt, um insbesondere Gäste und Besucher, die nicht Bezieher der Waldecker Nachrichten sind, über anstehende Veranstaltungen zu informieren.
Aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen hat der Magistrat die temporäre Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für die Kindertagesstätte Sachsenhausen ab dem neuen Kindergartenjahr 2025/2026 (voraussichtlich 01.09.2025) beschlossen. Dazu soll ein „Kita-Container“ zur temporären Nutzung als Gruppenraum angemietet werden. Die Kosten teilen sich auf in einmalige Investitionskosten in Höhe von rd. 40.400,00 EUR für vorbereitende Maßnahmen im und am Gebäude sowie rd. 12.000 EUR Mietkosten pro Jahr. Die Investitionskosten in Höhe von rd. 40.400 EUR stehen als Haushaltsrest unter der Inv.-Nr. I36503-018 (Neubau Kita Sachsenhausen) zur Verfügung. Die Mietkosten sind im Budget des laufenden Ergebnishaushaltes gedeckt bzw. müssen in den folgenden Haushalten entsprechend veranschlagt werden.
Aufgrund nicht planbarer langfristiger Erkrankungen kommt es derzeit zu einer angespannten Personalsituation, insbesondere in den Kindergärten Freienhagen und Sachsenhausen.
Aufgrund der prekären Personallage mussten die Öffnungszeiten in den Einrichtungen bis auf weiteres wie folgt gekürzt werden:
Freienhagen: Montag und Dienstag: 7.00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag: 7.00 Uhr bis 15:00 Uhr
Sachsenhausen: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Verwaltung ist derzeit verstärkt um eine Personalaquise bemüht. Die ersten Einstellungen von weiterem Personal erfolgen zum 01.03.2025.
Kläranlage Scheid
Derzeit laufen Restarbeiten an der Elektroinstallation und der Maschinentechnik. Die offizielle Einweihung der Anlage erfolgt am 25. März 2025 – gesonderte Einladungen dazu ergehen noch.
„Lebendige Zentren“ Projekt Marktplatz Waldeck 2. BA
Die Pflasterarbeiten sind derzeit in der Ausführung, die Arbeiten wurden zwischendurch jedoch witterungsbedingt unterbrochen.
Die neue Treppenanlage ist weitestgehend fertiggestellt; die Erschließungsarbeiten (Kanal/Wasser/Strom) laufen plangemäß.
Am neuen Pavillon erfolgen derzeit die Blitzschutzarbeiten sowie die Dachdeckerarbeiten. Die Eingrünung des Gründachs erfolgt im Frühjahr 2025.
EKVO 2023 ff.
Die Untersuchungen in Sachsenhausen laufen noch, sind jedoch derzeit witterungsbedingt unterbrochen. Insgesamt sind noch noch ca. 15 km Kanal zu befahren.
Altes Rathaus Freienhagen
Die Brandschutztüren sind installiert; derzeit laufen noch Eigenleistungen im Innenausbau sowie Restarbeiten bei der Elektro-Installation.
Friedhof Dehringhausen
Die Wegebauarbeiten sind fertiggestellt.
Friedhofskapelle Waldeck
Die noch ausstehenden Restarbeiten sollen bei günstiger Witterung voraussichtlich ab März 25 ausgeführt werden.
DGH Selbach
Aufträge für einzelne Gewerke sind erteilt; der Baubeginn erfolgt in den nächsten zwei Wochen.
Sachdarstellung:
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) sind auf dem Stimmzettel neben der Partei oder Wählergruppe und deren Kurzbezeichnung die Ruf- und Familiennamen der Bewerber verpflichtend anzugeben.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass auf dem Stimmzettel zu jedem Bewerber zusätzlich noch folgende Angaben aufgenommen werden:
der Beruf oder Stand,
das Geburtsjahr,
der Geburtsname, wenn ein abweichender Familienname geführt wird,
ein Ordens- oder Künstlername, wenn dieser im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen ist, und
der nach § 12 Satz 4 der Hessischen Gemeindeordnung benannte Gemeindeteil der Hauptwohnung
Hierbei müssen nicht alle zusätzlichen Angaben zwingend auf dem Stimmzettel erscheinen, sondern die Vertretungskörperschaft kann auch einzelne Angaben auswählen. Darüber hinaus kann zwischen dem Stimmzettel für die Vertretungskörperschaft sowie den Stimmzetteln für die Ortsbeiräte differenziert werden, wobei für die Wahl der Ortsbeiräte der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für sämtliche Ortsbeiratswahlen einheitlich erfolgen muss. Über die Aufnahme von zusätzlichen Angaben auf den Stimmzetteln hat die Stadtverordnetenversammlung spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit zu beschließen.
Sofern sämtliche zusätzlichen Angaben auf dem Stimmzettel bei jedem einzelnen Bewerber aufgeführt werden, besteht aufgrund von Platzmangel die Gefahr der Unübersichtlichkeit und schlechter Leserlichkeit. Daher hat der Magistrat beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, die Aufnahme der zusätzlichen Angaben auf den Stimmzetteln auf folgende Angabe zu beschränken:
Geburtsname, wenn ein abweichender Familienname geführt wird
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel geben den Bericht aus ihren Ausschüssen ab und teilen mit, dass die Ausschüsse dem Beschlussvorschlag zugestimmt haben.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt, folgende zusätzliche Angabe gem. § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl im März 2026 aufzunehmen:
• Geburtsname, wenn ein abweichender Familienname geführt wird
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Von den Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FWG wird ein Änderungsantrag/Prüfauftrag eingereicht.
Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt, den Ausbau in Eigenregie zu prüfen. Hierzu soll dem Stadtparlament eine Chancen-/Risiken-Analyse unter Einbeziehung von Mitteln, Zuflüssen und Abflüssen vorgelegt werden.
Zudem sollen weitergehende Angebotspotenziale beleuchtet, bewertet und vorgelegt werden.
Hierzu soll die Landesenergieagentur (LEA) beratend einbezogen werden. Die Ergebnisse sind in den Ausschüssen unter Beteiligung der LEA vorzustellen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Sachdarstellung:
Am 29.01.2025 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stadtverordnetensitzung am 20.02.2025 einen Antrag auf Festlegung des Standortes für einen Neubau eines Kindergartens im Stadtteil Waldeck-Sachsenhausen eingereicht.
Grünen-Fraktionsvorsitzender Schanner erläutert den vorliegenden Antrag und betont, dass alle Fraktionen hinter diesem Antrag stehen.
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und geben bekannt, dass beide Ausschüsse diesem Antrag zugestimmt haben.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt, dass das Grundstück (ehemalige Grundschule) Gartenstraße in Sachsenhausen für den Neubau eines Kindergartens vorgesehen wird.
Der Magistrat wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen abzuschließen sowie den Kauf und den Neubau möglichst über das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Sachdarstellung:
Die Nationalparkstadt Waldeck wurde mit Mail der WI-Bank vom 18. Dezember 2024 aufgefordert, im Programm „Lebendige Zentren“ für den Förderstandort „Doppelkern Sachsenhausen-Waldeck“ für das Jahr 2025 einen Förderantrag zu stellen. Dieser Antragsaufforderung kommt die Stadt Waldeck nach. Es wird auf den vorliegenden Entwurf des Programmantrags verwiesen.
Gleichzeitig wurde die Stadt Waldeck vom Hessischen Wirtschaftsministerium in einem Gespräch mit dem zuständigen Programmverantwortlichen, Herrn Andrej Müller, am 19.09.2024 dazu angeregt, für die verbleibende Programmlaufzeit bis 2029 (letzter Programmantrag) eine strategische Fokussierung bei der Anmeldung von Großprojekten mit öffentlicher Bedeutung vorzunehmen. Hintergrund ist eine Erhöhung der Anzahl der Verpflichtungsermächtigungen, in denen die Fördermittel bereitgestellt werden von 5 auf 7 Jahre ab dem Jahr 2024. Damit einher geht eine Verringerung des Mittelumfangs der einzelnen VEs. In Verbindung mit der zeitlichen Streckung der Fördermittelbereitstellung ergibt sich für Kommunen die Notwendigkeit, die Anmeldung von kostenintensiven Großprojekten über einen längeren Zeitraum in die Zukunft vorauszuplanen.
Unter Berücksichtigung des Investitionsbedarfs und der Abgrenzung des Fördergebietes ergibt sich für die Stadt Waldeck auf der Grundlage der politischen Diskussion nach derzeitigem Stand die folgende Auswahl an Projekten, die mit Hilfe des Programms „Lebendige Zentren“ bis zum Ende der Programmlaufzeit noch zur Anmeldung gebracht werden sollen. Die Reihenfolge stellt gleichzeitig eine Priorisierung aus funktional-städtebaulicher Sicht dar:
Neubau Kindergarten Sachsenhausen
Ein Kindergartenneubau an einem integrierten Standort in Ortskernnähe könnte nach Aussage des Wirtschaftsministeriums am 19.09.2024 über das Programm „Lebendige Zentren“ gefördert werden. Weitere Finanzierungsquellen für den Kindergartenneubau aus entsprechenden Bundes- oder Landesförderprogrammen stehen nach Auskunft der Fachaufsicht des Landkreises Waldeck-Frankenberg derzeit nicht zur Verfügung und sind auch für die nächsten Jahre nicht absehbar.
Sanierung und Nutzungsoptimierung Rathaus
Die Sanierung und Nutzungsoptimierung des Rathauses ist bereits in der Maßnahmenauswahl des beschlossenen ISEK enthalten. Nach Abstimmung mit dem hessischen Wirtschaftsministerium erfolgt eine Förderung aus dem Programm „Lebendige Zentren“ nur im Zuge einer vollumfassenden baulichen Sanierung mit Funktionsertüchtigung und Nutzungsoptimierung.
Rathausumfeld / Marktplatz Sachsenhausen
Der Marktplatz Sachsenhausen wird aus Sicht des Wirtschaftsministeriums in Verbindung mit dem Rathaus als Kernstück der Sanierung im Stadtteil Sachsenhausen betrachtet. Eine erste Fördermittelbereitstellung für die Marktplatzsanierung erfolgte bereits in der Bewilligung 2022, so dass die Planung der Neugestaltung des Marktplatzes bereits mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vorangetrieben werden kann. Trotzdem sollen bereits jetzt nochmal weitere Fördermittel für das Projekt beantragt werden, um die Priorität der Maßnahme herauszustellen.
Sanierung der Stadthalle Sachsenhausen
Die Nationalparkstadt Waldeck wurde mit Mail der WI-Bank vom 18. Dezember 2024 aufgefordert, im Programm „Lebendige Zentren“ für den Förderstandort „Doppelkern Sachsenhausen-Waldeck“ für das Jahr 2025 einen Förderantrag zu stellen. Dieser Antragsaufforderung kommt die Stadt Waldeck nach. Es wird auf den vorliegenden Programmantrag verwiesen.
Die Sanierung weiterer öffentlicher Straßen, Plätze und öffentlicher Einrichtungen in Sachsenhausen und Waldeck sollte nur in Abhängigkeit der Ko-Finanzierungsmöglichkeit der Stadt, der Bedeutung der Flächen für die Ortskernaufwertung und der Fördermittelverfügbarkeit im Kontext der Aufwertung der oben genannten Förderschwerpunkte erfolgen. Private Bauherren mit Kleinmaßnahmen sollten aber weiter über das laufende Anreizförderprogramm und – im Einzelfall unter Beachtung der öffentlichen Wirkung ihres Objektes auch umfassend – gefördert werden.
Das verfügbare Fördermittelvolumen für den Standort „Doppelkern Sachsenhausen Waldeck“ ist seitens des Fördermittelgebers nicht verbindlich vorgegeben. Die Bewilligung erfolgt unter Berücksichtigung des Investitionsbedarfs, der Umsetzungserfolge am Standort und der Fördermittelbereitstellung von Bund und Land. Standorte mit einer hohen Umsetzungsintensität werden i.d.R. mit mehr Fördermitteln bedacht als Standorte mit geringen Projekterfolgen.
Im PA 2025 wird die Sanierung des Rathauses Sachsenhausen mit Priorität 1 geführt, da bereits 2023 und 2024 Mittel dafür bewilligt wurden und die Maßnahme planerisch in intensiver Vorbereitung ist.
Der Neubau eines Kindergartens in Sachsenhausen wird mit Priorität 2 (Grunderwerb) und Priorität 3 (1. Anmeldung für Planungskosten) geführt, da die Maßnahme noch in einem frühen Vorbereitungsstadium ist und mit einem Baubeginn auch im günstigsten Fall nicht vor Ende 2026 zu rechnen ist.
Für die Marktplatzumgestaltung Sachsenhausen, die 2024 von der Bewilligung ausgenommen wurde, werden erneut 100.000 EUR zur Intensivierung der Planungen veranschlagt. Erste Mittel für Planungsleistungen stehen aus der Bewilligung 2022 zur Verfügung. Mit einer baulichen Umsetzung ist frühestens 2027 nach dem Freischießen zu rechnen.
Die übrigen Maßnahmen ordnen sich nach oben dargestellter Priorität ein.
Finanzausschussvorsitzender Schanner und Bauausschussvorsitzender Litschel berichten aus den Ausschüssen und geben bekannt, dass beide Ausschüsse der Beschlussvorlage zugestimmt haben.
Stadtverordneter Daniel Hankel bittet um Aufnahme folgender Protokollnotiz:
Mit der Vorlage der Antragsunterlagen bzgl. „Rathausumbau“ ist keine Vorfestlegung hinsichtlich Standort Fluchttreppe und Durchfahrt Parkplatz/Zehnthofstraße getroffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Mittel sind gleichlautend im Haushalt 2025 sowie mit VE auch bereits für den Haushalt 2026 vorgesehen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck beschließt den Programmantrag 2025 für den Förderstandort „Doppelkern Sachsenhausen-Waldeck“ in der vorliegenden Form und beauftragt die Verwaltung, den Programmantrag entsprechend der vorgesehenen Maßnahmen auszuarbeiten und dem Fördermittelgeber vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Sachdarstellung:
Am 28.01.2025 hat die CDU-Fraktion zur Stadtverordnetensitzung am 20.02.2025 einen Antrag zur Vorlage der Ergebnisse der EKVO (Abwassereigenkontrollverordnung) eingereicht.
Fraktionsvorsitzender Keller erläutert seinen Antrag.
Finanzausschussvorsitzender Schanner berichtet aus dem Ausschuss und teilt mit, dass in diesem beschlossen wurde, im Beschlussvorschlag die letzten Worte „bis zum 31.03.2025“ zu streichen, da eine so kurzfristige Vorlage nach Aussage der Verwaltung nicht möglich ist.
Es wird um Aufnahme einer Protokollnotiz gebeten:
Ein Zwischenbericht der Verwaltung ist vor den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2026 vorzulegen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beantragt die Zusammenfassung der Ergebnisse der Kanaluntersuchungen gemäß EKVO in den Stadtteilen der Stadt Waldeck sowie der damit verbundenen Handlungsverpflichtungen zur Kanalsanierung und bittet um Vorlage.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung wurde erteilt
Sachdarstellung:
Am 28.01.2025 hat die CDU-Fraktion zur Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2025 einen Antrag zur Umstellung der Buslinien und Fahrpläne der Linien 510 und 515 eingereicht.
CDU-Fraktionsvorsitzender Keller erläutert die Beweggründe zur Stellung dieses Antrages.
Er zieht seinen Antrag zurück, bittet aber darum, dass zur nächsten Ausschusssitzung Vertreter des NVV eingeladen werden, um deren Planungsgrundlagen darzustellen und mögliche Änderungsvorschläge zu diskutieren.
SPD-Fraktionsvorsitzender Hamamiyeh Al-Homssi bittet darum, dass aber vorab kurzfristig Kontakt mit dem NVV aufgenommen wird, um in Zukunft sicherzustellen, dass die Linienbusse aufeinander warten, um den Fahrgästen eine Anschlussmöglichkeit zu gewährleisten.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beantragt, dass sich der Magistrat, Verwaltung und Gremien der Stadt Waldeck mit einer Optimierungsmöglichkeit der aktuellen Buslinien 510 und 515, unter anderem anhand der im CDU-Antrag unterbreiteten Vorschläge, befasst und diese mit den zuständigen Stellen erörtert. Dies sollte bis zur Feststellung der nächsten Fahrpläne geschehen.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde seitens der CDU-Fraktion zurückgezogen
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die vorliegende Große Anfrage zum Glasfaserausbau:
Der Glasfaserausbau durch die Firma Goetel ist in der Stadt Waldeck zügig vorangegangen und fast abgeschlossen. Jedoch werden nicht alle Stadtteile oder Liegenschaften durch Goetel mit einem Glasfaseranschluss versorgt. Vor allem Objekte und Gebäude im Außenbereich und außerhalb der Ortslagen werden nicht angeschlossen. In vorhergegangenen Sitzungen wurde uns mitgeteilt, dass hier erst eine Unterversorgung festgestellt werden muss, um eine anderweitige Möglichkeit der Versorgung zu erzwingen.
Frage: Ist von Seiten der Stadt Waldeck inzwischen eine Machbarkeitsstudie oder
Feststellung der Unterversorgung betroffener Gebäude oder Liegenschaften geplant oder beauftragt worden?
Antwort: Für die Feststellung der Unterversorgung bzw. dem Vorliegen des Marktversagens liegen eine Förderzusage vor. Ein Vergabeverfahren für die Dienstleistungen ist in Vorbereitung.
Zusatzfrage: Wie ist der weitere Zeitplan?
Antwort: Die entsprechenden Planungsleistungen werden bis zum Ende diesen Jahres abgeschlossen.
Zusatzfrage: Gibt es von der Firma Goetel inzwischen konkrete Angaben, wann die Glasfaser-Router versendet werden und mit dem Onlinegang zu rechnen ist?
Antwort: Hier gibt es aktuell keine konkreten Angaben von Goetel.
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die vorliegende Große Anfrage zur Glasfaserbereitstellung in Waldeck:
Im Stadtteil Waldeck, Bereich Marktplatz und Schloßstraße, wird nach unserer Information von der Firma Goetel kein Glasfaser verlegt und angeboten. Auch andere Anbieter stehen hier nicht zur Verfügung. Leerrohre sollten aber doch vorgesehen sein, damit die neuen Flächen der Bürgersteige und des Marktplatzes nicht geöffnet werden müssen. Für Unternehmen wie beispielsweise das Ringhotel Roggenland ist die Verfügbarkeit von Glasfaser zukunftsweisend und sehr wichtig.
Frage: Wie ist der aktuelle Stand der Verfügbarkeit oder der Bereitstellung von Glasfaser in diesem Bereich?
Antwort: Teilbereiche am Marktplatz mit dem neuen Pavillon und dem Tourismusbüro sind nach intensiven Interventionen angeschlossen worden.
Zusatzfrage: Aus welchem Grund bietet die Firma Goetel im genannten Bereich kein Glasfaser an bzw. ist dazu nicht bereit?
Antwort: Die Fa. goetel stellt hier keine Infrastruktur bereit, weil aus wirtschaftlichen Gründen die Verlegung einer eigenen Leitungstrasse nicht umgesetzt wurde. Eine Nutzung des vorhandenen Leerrohrs der Stadt wurde abgelehnt.
Zusatzfrage: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Versorgung mit Glasfaser in diesem Bereich zu erzwingen?
Antwort: Zwangsmittel sind rechtlich nicht gegeben
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die vorliegende Große Anfrage zu den Jahresparkscheinen:
In der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2024 wurde der 1. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Nationalparkstadt Waldeck beschlossen. Bestandteil dieser Gebührenordnung ist auch der Jahresparkschein.
Frage: Gibt es Personengruppen in der Stadt Waldeck, die einen Jahresparkschein kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen?
Antwort: Nein, lediglich in den beiden Dienstfahrzeugen der Verwaltung befindet sich ein gebührenfreier Parkausweis.
Auch die Nationalparkgemeinde Edertal, mit der es eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Jahresparkscheine gibt, stellt keine kostenlosen Jahresparkscheine aus.
Zusatzfrage: Um welche Personengruppen handelt es sich?
Antwort: sh. Antwort zu 1
Zusatzfrage: Welche Voraussetzungen sind für die kostenfreie Vergabe eines Jahresparkscheines notwendig?
Antwort: sh. Antwort zu 1
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die Große Anfrage zu Freiflächen-PV:
Im vergangenen Jahr wurde von der Stadtverordnetenversammlung die Vorgehensweise zur Freiflächen-Photovoltaik in Zusammenarbeit mit der LEA (Landesenergie-Agentur) erarbeitet und geregelt. Seitdem sind keine Projekte hinsichtlich Freiflächen-Photovoltaik in die Gremien gekommen.
Frage: Gab es seitdem keine Anfragen mehr von Investoren oder Grundstücksbesitzern bezüglich Freiflächen-Photovoltaik?
Antwort: Es gab einen Antrag auf ein Bauleitplanverfahren für FFPV in der Gemarkung Nieder-Werbe. Weiter liegt aktuell ein Antrag auf Bauleitplanung für ein Agri-PV-Projekt in der Gemarkung Dehringhausen vor.
Zusatzfrage: Falls doch – welche Gründe sorgten dafür, dass keine Projekte nach den vorgegebenen Kriterien in Planung oder Umsetzung gehen konnten?
Antwort: Mit der Beschlussfassung vom 23.05.2024 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass gemäß dem beschlossenen Handlungsleitfaden unter Nr. 3 Bauleitplanverfahren zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik nur auf Flächen zugelassen werden, wenn die Stadt Waldeck Pächter oder Eigentümer dieser Flächen ist. Diese Voraussetzung wird bei den Projekten nicht erfüllt.
Bürgermeister Vollbracht beantwortet die Große Anfrage zum Bürgerhaus Waldeck:
Die Gaststätte samt Kegelbahn im Bürgerhaus im Stadtteil Waldeck ist seit gut einem Jahr geschlossen und die Räumlichkeiten sind nicht mehr verpachtet. Zum Zustand und der zukünftigen Verwendung folgende Frage, denn weiterer Stillstand in den Räumlichkeiten wird den Zustand nicht verbessern.
Frage: Gibt es von Seiten des Magistrates die Absicht, die Gaststätte mit Kegelbahn bald wieder zu verpachten bzw. wird bereits ein neuer Pächter und Betreiber gesucht?
Antwort: Aufgrund des derzeitigen Zustandes der Räumlichkeiten und des Inventars ist eine Verpachtung aktuell nicht zielführend.
Das Inventar ist veraltet, z.T. beschädigt und muss entsorgt werden.
Die Zapfanlage einschließlich der Zuleitungen befindet sich in einem bedenklichen Zustand.
Das Kühlhaus benötigt dringend eine grundhafte Sanierung.
Zusatzfrage: Sollte eine feste Verpachtung nicht mehr geplant sein, könnte nach unserer Meinung die Gaststätte mit Kegelbahn beispielsweise für Festlichkeiten oder Events im Rahmen der kurzfristigen Vermietung an Bürger oder Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Wie ist hierzu die Meinung des Magistrates?
Antwort: Zum einen bietet der derzeitige Zustand der Räumlichkeiten und des Inventars derzeit dazu nicht die Möglichkeit – wie schon in Frage 1 erläutert – und zum anderen sollte eine Nutzung mit dem derzeit reibungslosen Betrieb des Cafes im Obergeschoss abgestimmt sein, damit durch die temporäre Nutzung der ehemaligen Gaststätte keine Konflikte entstehen.
Zusatzfrage: Gibt es von Seiten des Magistrates oder der Verwaltung anderweitige Planungen mit den genannten Räumlichkeiten?
Antwort: Eine grundsätzliche Aufwertung der Gaststätte in Verbindung mit den angrenzenden Räumlichkeiten, der Terrasse und auch des Bereiches der öffentlichen Sauna würde nicht nur Möglichkeit eröffnen, diese entsprechend zu vermieten, sondern könnte auch einen positiven Beitrag zum gastronomischen Angebot der Nationalparkstadt Waldeck leisten; allerdings sind dafür umfangreiche Investitionen auf der Grundlage eines umfassenden Nutzungskonzeptes erforderlich.
Zu Punkt 16.1: Bereitstellung von Sitzungsunterlagen
SPD-Fraktionsvorsitzender Hamamiyeh Al-Homssi moniert, dass der Bericht aus dem Magistrat sowie die Beantwortungen der Kleinen und Großen Anfragen nicht vorab im Gremienportal zur Verfügung gestellt werden.
Grünen-Fraktionsvorsitzender Schanner schlägt vor, die Vorgehensweise der Veröffentlichung von Unterlagen in der nächsten Ältestenratssitzung zu beraten.
Grünen-Fraktionsvorsitzender Schanner bittet nach dem nunmehr erfolgten Versand der Gebührenbescheide (nach den beschlossenen Gebührenerhöhungen und der vom Finanzamt vorgenommenen Anpassung der Grundsteuer) zeitnah eine Bürgerinformationsveranstaltung einzuberufen. Hier soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, noch. offenstehende Fragen zu klären.
SPD-Fraktionsvorsitzender Hamamiyeh Al-Hommssi merkt an, dass aus seiner Sicht der den Gebührenbescheiden beigefügte Erläuterungsbogen für die Bürgerinnen und Bürger unzureichende Erklärungen beinhaltet.
Finanzausschussvorsitzender Schanner berichtet, dass Frau Hofmann vom Zweckverband GreenTrails in den Ausschusssitzungen den derzeitigen Sachstand der Bauentwicklung des GreenTrails im Bereich der Nationalparkstadt Waldeck abgegeben hat.
Die entsprechenden Einstiegspunkte in den GreenTrail müssen noch final festgelegt werden.
Stadtverordnetenvorsteherin Berthold beendet den öffentlichen Teil der Sitzung.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.
Sitzungsende: 22:24 Uhr