Seit über einem Jahr unterstützt die Stadt Waldeck private und gewerbliche Eigentümer finanziell bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ihrer Gebäude. Die Zahl der Antragsteller steigt, erste Vorhaben sind bereits umgesetzt. Wer Investitionen plant, kann sich vom Fördergebietsmanager informieren und beraten lassen.
Um Investitionen privater Eigentümerinnen und Eigentümer anzuregen, können Kommunen im Rahmen der nachhaltigen Städtebauförderung finanzielle Anreize für kleinere Einzelmaßnahmen bei der Modernisierung und Instandsetzung an Gebäuden gewähren. Dies gilt für die Programme „Lebendige Zentren“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sowie „Sozialer Zusammenhalt“. Die Intention: Den für die Öffentlichkeit sichtbaren Raum aufwerten.
Bereits 2022 wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Doppelkerne Waldeck und Sachsenhausen erstellt. Dessen Ziele: Die historischen Ortskerne erhalten und klimatische Veränderungen bestmöglich auffangen. Dabei wurden städtebauliche Missstände festgestellt – insbesondere bei der baulichen und energetischen Beschaffenheit von Gebäuden sowie der Nutzung von Flächen und Gebäuden. Um hier Abhilfe zu schaffen, bot – und bietet – die Stadt Waldeck privaten Eigentümerinnen und Eigentümern öffentliche Zuschüsse für die bauliche, energetische, barrierefreie sowie an den Klimawandel angepasste Sanierung ihrer Objekte und des Wohnumfeldes.
Nachahmer gesucht
Die Anreizförderung im Programm „Lebendige Zentren“ läuft in Waldeck nun inzwischen seit 1,5 Jahren. Besonders erfreulich: Die Zahl der Antragssteller im Fördergebiet wächst stetig, erste Projekte wurden und werden in beiden Ortsteilen bereits erfolgreich umgesetzt. In Sachsenhausen war dies beispielsweise der Um- und Ausbau eines leer stehenden Schweinestalls zu einer Praxis für Physiotherapie. Bei der Sanierung der Gebäudehülle, den Fenstern und der Verfugung kamen Mittel aus dem Anreizprogramm zum Einsatz. Auch die angrenzende Freifläche wurde umgestaltet, das historische Pflaster im Hof wasserdurchlässig in Sand neu verlegt. Aufgrund der zunehmend zu erwartenden Starkregenereignisse wurde auf dem Grundstück eine Versickerung vorgesehen, um den Wasserabfluss zu reduzieren. Eine Besonderheit bei diesem Vorhaben: Die barrierefreie und an den Klimawandel angepasste Freiraumgestaltung, die in deutlich höherem Umfang bezuschusst wurde. Ein weiteres Objekt als Beispiel für die Schwerpunktsetzung des Anreizprogramms auf die Sanierung der Gebäudehülle befindet sich ebenfalls in Sachsenhausen. Dort wurden eine Fassade, die vom öffentlich zugänglichen Raum aus einsehbar ist, teilsaniert und neu verputzt, Fenster ausgetauscht und der Sockel saniert.
Im Ortsteil Waldeck laufen die Arbeiten derzeit auf Hochtouren: Am Hotel Belvedere werden die großen Fensterflächen im Treppenaufgang ausgetauscht, um das Objekt baulich und energetisch zu verbessern und aufzuwerten. Dieses Vorhaben zeigt, dass energetische Maßnahmen über das Anreizprogramm einfacher umzusetzen sind, als über die Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Denn: Es werden keine höheren energetischen Anforderungen gestellt wie beispielsweise beim Gebäudeenergiegesetz (GEG). Des Weiteren muss kein zusätzlicher Energieberater eingeschaltet werden. Im Zuge einer anderen Maßnahme ist in Waldeck außerdem ein barrierefreier Gebäudeeingang entstanden, die Kosten hierfür wurden durch das Anreizprogramm vollständig gedeckt.
Was ist förderfähig?
Doch was wird eigentlich gefördert? Wer ist antragsberechtigt? Wie läuft das Verfahren? Wo erhalten Interessenten weitere Informationen? Die Anreizförderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Geschäftshäusern sowie von Gebäuden, die dem Tourismus und der Gastronomie dienen. Förderfähig sind Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung und der Gestaltung des Wohnumfelds. Im Zuge einer Modernisierung oder Instandsetzung betrifft dies hauptsächlich Vorhaben, die zur Behebung baulicher Mängel an den von außen sichtbaren Gebäudeteilen notwendig sind. Dazu zählen unter anderem Fassade, Dach oder Eingangsbereich. Bei Ladenlokalen kommen hinzu: Schaufenster, Eingangsbereiche, Infoschilder sowie kleinere Maßnahmen für Innenbereiche, die von außen zu sehen sind.
Außerdem kommen Vorhaben infrage, die Freiflächen im öffentlichen Raum in puncto Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit verbessern sowie solche, die den Fuß- und Radverkehr unterstützen. Ebenfalls im Förderfokus: an den Klimawandel angepasste Maßnahmen – etwa in Form von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung von Flächen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich Innenräume oder baulich verwahrloste oder leer stehende Gebäude betreffen. Auch Arbeiten im Wohnumfeld, deren Kosten auf Mieter oder Pächter umgelegt werden können, Fassadenbehänge aus Kunststoff oder solche ohne Dämmung sowie reine Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten werden nicht bezuschusst. Handelt es sich jedoch um ein städtebaulich besonders wichtiges Objekt, könnten Gelder zur Verfügung stehen.
Welche Zuschüsse gibt es?
Wer von den Fördermitteln profitieren möchte, muss jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen erreichen. Bei Gebäudemodernisierungen beträgt dieses 10.000 Euro, bei Maßnahmen im Wohnumfeld 5.000 Euro. Pro Gebäude gibt es nur einmalig einen Zuschuss. Das heißt, dass auf einem Grundstück maximal jeweils eine Förderung für die Modernisierung- und Instandsetzung und eine weitere zur Aufwertung von Freiflächen in Anspruch genommen werden kann. Der Gesamtförderbetrag für Gebäude und Freiflächen liegt bei jeweils 20.000 Euro. Bei einer Kombination von beiden könnten so insgesamt bis zu 40.000 Euro bewilligt werden. Ist eine Maßnahme bereits umgesetzt oder gestartet, kann sie nicht nachträglich gefördert werden. Zudem werden ausschließlich Vorhaben berücksichtigt, die den Rechtsvorschriften und den Vorgaben der Denkmalpflege sowie den Festlegungen aus einer vorherigen Beratung entsprechen.
Um in den Genuss der Gelder zu kommen, ist immer ein Antrag vom privaten oder gewerblichen Eigentümer zu stellen. Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist eine fachliche Beratung vor Beginn der Arbeiten, ein Termin hierfür kann beim Bauamt der Stadt Waldeck vereinbart werden. Erst dann kann der Förderantrag gestellt werden, der auf der Homepage der Stadt zu finden ist oder beim Bauamt abgeholt werden kann. Bestandteile des vollständigen Antrags sind das ausgefüllte Formular, eine Baubeschreibung sowie eine Kostenschätzung durch einen Architekten oder auf Grundlage eingeholter Angebote. Ebenfalls einzureichen sind eine Baugenehmigung und – falls erforderlich – eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, das Protokoll der Erstberatung sowie aktuelle Fotos des Ist-Zustands.
Wie geht es weiter?
Das Fördergebietsmanagement stellt das beantragte Vorhaben der Lokalen Partnerschaft vor, die eine Stellungnahme abgibt. Anschließend entscheidet der Magistrat über den entsprechenden Zuschuss. Im Falle einer Bewilligung wird eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Bauherren und der Stadt geschlossen. Darin werden die Bedingungen für eine Auszahlung festgehalten. Erst dann dürfen die Baumaßnahmen beginnen. Nach deren Abschluss muss der Zuwendungsempfänger eine Kostenaufstellung mit Kopien der Rechnungen und Zahlungsnachweisen vorgelegen.
Wer weiterführende Informationen haben möchte, wendet sich an das Bauamt der Stadt Waldeck oder an den zuständigen Fördergebietsmanager Ingolf Linke. Dieser ist jede Woche donnerstagvormittags ab 9.30 Uhr im Sanierungsbüro in der Tourismusinformation in Waldeck und donnerstagnachmittags bis 18.00 Uhr im Sanierungsbüro im Rathaus Sachsenhausen (Sitzungszimmer/Trauzimmer, 2.OG) vor Ort. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter (0561) 1001-1352 oder per E-Mail an ingolf.linke@nh-projektstadt.de möglich.